Antrag auf Durchführung einer Bürgerbefragung zum Thema künftiger Steuererhöhungen und/oder Ausgabenkürzungen und/oder Erschließung neuer Einnahmequellen

27 Mai 2015

Die FDP-Fraktion stellt zu einem neu in die Tagesordnung aufzunehmenden Tagesordnungspunkt des Rates folgenden Antrag:

 

„Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, alsbald eine Befragung der Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger in Gestalt einer Zufallsstichprobe zur Gewinnung eines Meinungsbildes der Bevölkerung über die weitere Gestaltung des Haushaltssicherungskonzeptes durchzuführen und den Rat über die Ergebnisse der Befragung zu unterrichten.

Insgesamt sollten 375  wahlberechtigte Kreuzauer  Bürgerinnen und Bürger aus dem Datenbestand des Einwohnermeldeamtes mittels eines Zufallsgenerators ausgewählt und in die Stichprobe einbezogen werden.

 Die Befragung sollte mit Hilfe eines Fragebogens erfolgen, der mindestens folgende Informationen enthalten sollte: Grund für die Befragung, Zusammensetzung der Stichprobe, Darstellung  der anzukreuzenden Alternativen, Zusicherung der Anonymität.

Als Grundlage der Befragung sollte der beigefügte Fragebogenentwurf mit dem Konzept eines Begleitbriefes dienen.*

Begründung:

1) Bekanntlich hat die Gemeinde ein Hauhaltssicherungskonzept  aufzustellen, das aufzeigt, auf welchem Wege das spätestens für 2021 zwingend vorgegebene Ziel eines ausgeglichenen Haushalts erreicht wird. Aus dem im Zusammenhang mit dem Haushalt 2015 vorgelegten Haushaltssicherungskonzeptes ist ersichtlich, dass neben anderen Maßnahmen bis 2021 und auch noch für die Jahre danach Steuererhöhungen in erheblichem Umfang vorgesehen sind.

Im neugegründeten Sanierungs- und Entwicklungsausschuss scheint Konsens darüber zu bestehen, dass Steuererhöhungen stets nur das allerletzte Mittel sein dürfen um den Haushaltsausgleich zu bewirken. Vorher sollten systematisch und kontinuierlich alle von der Gemeinde beeinflussbaren Aufwendungen auf ihre Reduktionsmöglichkeiten und  bisher noch nicht erschlossene Ertragsquellen auf ihre Realisierbarkeit überprüft werden.

Während einige Aufwandsblöcke (z.B. interne Arbeitsabläufe in der Verwaltung) kaum oder allenfalls geringe Außenwirkung entfalten, gibt es aus Sicht der Gemeinde Aufwandspositionen, die mit Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden sind.  Sollen diese Leistungen eingeschränkt werden, stehen die Bürgerinnen und Bürger vor dem Problem, dass sie entweder von den Einschränkungen als eventuelle Nutzer betroffen  wären oder aber die Steuererhöhungen in voller Höhe hinnehmen müssten.

An dieser Stelle setzt unser Antrag an. Die Mitglieder des Gemeinderates wissen nicht und können nicht wissen, wie die Kreuzauer Bevölkerung in ihrer Gesamtheit über diesen Fragenkomplex denkt. Die dabei herausragende Frage ist, ob die Steuererhöhungen akzeptiert werden, wenn dafür das Leistungsangebot der Gemeinde erhalten bleibt, oder ob eher Leistungen reduziert werden sollten, dafür aber die Steuerlast erträglich bleibt. Eine ähnliche Ungewissheit besteht bei den Ratsmitgliedern, ob vom Bürger eher Steuerhöhungen oder die Erschließung anderer Ertragsquellen bevorzugt werden.

Selbstverständlich ist es das Recht des Rates, auch ohne Befragung der Bürgerinnen und Bürger über diese Fragen zu entscheiden. Während jedoch die Mitglieder des Bundestages und der Länderparlamente bei wichtigen Entscheidungen regelmäßig mittels repräsentativen Umfragen über die Meinung der Bevölkerung informiert werden, wissen die Ratsmitglieder  praktisch nicht, was die von ihnen vertretene Bürgerschaft über den zu entscheidenden Fragenkomplex denkt.

Wir erhoffen uns von der Befragung neben der Beantwortung der oben aufgeführten Hauptfrage  insbesondere Hinweise darauf, mit welchen Aufwandsblöcken bzw. Ertragsquellen sich der Sanierungs- und Entwicklungsausschuss und dann der Rat  ggf. vordringlich beschäftigen sollten. Die Entscheidungsträger wüssten z.B.  möglicherweise dann auch, welche durch die Gemeinde erbrachten Dienstleistungen den Bürgerinnen und Bürgern besonders wichtig sind, sodass eine Kürzung der damit verbundenen Aufwandsposition nicht weiter erwogen werden muss.

Würde die Befragung unserem Antrag entsprechend durchgeführt, wäre es dem Rat nach wie vor unbenommen, seine diesbezüglichen  Entscheidungen, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, frei und unabhängig zu treffen. Die jeweilige Entscheidung wäre dann allerdings wesentlich besser fundiert, da sie in Kenntnis der Meinung der Bevölkerung erfolgen würde.

Die Durchführung der Fragebogenaktion wäre zudem ein sinnvoller Beitrag, der allgemein zu beobachtenden Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.

2) Als Alternativen einer Bürgerbefragung bieten sich eine Vollerhebung oder die Entnahme einer Zufallsstichprobe an.

Eine Vollerhebung, das heißt die systematische Befragung aller wahlberechtigten Kreuzauer Bürger, scheidet nach unserer Meinung wegen des hohen organisatorischen Aufwandes und der damit verbundenen Kosten aus.

Stattdessen schlagen wir vor, eine hinreichend große Zufallsstichprobe zu entnehmen, die mit einer bestimmbaren, von der Größe der Stichprobe abhängenden mathematisch-statistischen Wahrscheinlichkeit ein relativ zuverlässiges Bild über die Meinung der Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger zu gestellten Fragen gibt.

Als maximale Stichprobengröße erscheint  die Befragung von 375 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern hinreichend.

Sehr wichtig ist, dass die Auswahl der zu befragenden Bürgerinnen und Bürger nach dem Zufallsprinzip erfolgt. Dies dürfte kein Problem sein, da die Verwaltung über die Namen und Anschriften aller Bürger und Bürgerinnen verfügt. Die Namen ließen sich mittels EDV in numerischer oder alphabetischer Reihenfolge ordnen, sodass die Auswahl über einen kostenlos aus dem Internet verfügbaren Zufallsgenerator z.B.

http://www.agitos.de/zufallsgenerator.html

vorgenommen werden könnte. Dadurch hätte jede wahlberechtigte Bürgerin bzw. jeder Bürger die gleiche Chance, in die Befragung einbezogen zu werden.

Im Begleitbrief zum Fragebogen wäre deutlich zu machen, dass der Fragebogen anonym zurückgesandt werden soll und dass die Anonymität auch bei der Auswertung unter allen Umständen gewährleistet ist. Dem Fragebogen sollte ein an den Bürgermeister adressierter und frankierter Rückbriefumschlag beigefügt werden.

 

Kreuzau, den 23. Januar 2015

 

gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender)

 

*Der beigefügte  Fragenkatalog und Begleitbrief sind  als Vorschläge zu verstehen. Erweiterungen, Kürzungen und Umformulierungen sind selbstverständlich möglich und sollten zwischen Verwaltung und Fraktionen (z.B. im Sanierungs- und Entwicklungsausschuss) abgestimmt werden.