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	<title>FDP Kreuzau</title>
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		<title>Dichtheitsprüfung und die &#8220;fremden Federn&#8221; des Landtagskandidaten Rolf Seel (CDU)</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2012/05/05/dichtheitsprufung-und-die-fremden-federn-von-mdl-rolf-seel/</link>
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		<pubDate>Sat, 05 May 2012 13:29:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist schon erstaunlich: Kaum ist Wahlkampf, schon schmücken sich Landespolitiker mit fremden Federn, also mit Taten, die andere vollbracht, zu denen sie selbst aber so gut wie nichts beigetragen haben. Aktuelles Beispiel: In den beiden am 1. und 5. Mai 2012 von Lokalredakteur Franz Sichtemich in der Dürener Zeitung verbreiteten Berichten über den Wahlkampf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist schon erstaunlich: Kaum ist Wahlkampf, schon schmücken sich Landespolitiker mit <strong>fremden Federn</strong>, also mit Taten, die andere vollbracht, zu denen sie selbst aber so gut wie nichts beigetragen haben.</p>
<p><strong>Aktuelles Beispiel</strong>: In den beiden am 1. und 5. Mai 2012 von Lokalredakteur Franz Sichtemich in der Dürener Zeitung verbreiteten Berichten über den Wahlkampf des CDU-Kandidaten Rolf Seel wird so getan, als sei es das Verdienst von Seel, dass die Dichtheitsprüfung für private Hauseigentümer nicht wie geplant kommt. Man könnte meinen, es sei ihm ein persönliches Herzensanliegen, wenn er wie im Bericht von 08.05.2012 zitiert wird: &#8220;<em>Es war ein Unding und absolut bürgerunfreundlich, dass die rot-grüne Minderheitsregierung die Grundstücksbesitzer pauschal verdächtigte, dass ihre Hausanschlüsse undicht seien</em>&#8220;.</p>
<p>Die <strong>Wahrheit</strong> ist, dass der Kanal-TÜV ohne die <a href="http//www.fdpkreuzau.de/2011/12/22/dichtheitsprufung-presseerklarung-vom-22-11-2011/">beharrliche Arbeit der FDP im Land</a> und den Kommunen längst beschlossene Realität wäre.</p>
<p>In Kreuzau war es die FDP, auf deren Antrag der Tagesordnungspunkt 2 im Hauptausschuss vom 29.11.2011 von der Tagesordnung abgesetzt worden ist. Wäre dies nicht geschehen, hätten wir in Kreuzau bereits eine rechtsgültige <a href="http//www.fdpkreuzau.de/2011/12/28/dichtheitsprufung-vorlage-der-gemeinde-542011/">Satzung über die Vornahme der Dichtheitsprüfung für alle Grundstücksbesitzer mit Prüfbeginn ab 2016</a>.</p>
<p><strong>Das wirklich erstaunliche ist</strong>, dass MdL Rolf Seel noch am 29.11.2011  <strong>für</strong> den Satzungsentwurf der Gemeinde war. Hierzu ein Auszug aus dem Protokoll der Hauptausschusssitzung vom 29.11.2011: &#8220;<em>Das AM Seel führt &#8230; aus, dass die im Landtag vertretenen Parteien sich dem Grunde nach einig sind&#8230;..<strong>Da im gemeindlichen Satzungsentwurf der Prüfbeginn ab 2016 festgeschrieben ist</strong>, <span style="text-decoration: underline;"><strong>sei dies eine optimale Lösung für die Bürger</strong></span></em>&#8220;.</p>
<p>Wir erkennen mit Dankbarkeit an, dass sich die CDU im Dezember 2012 der Initiative der FDP im Landtag angeschlossen hat und einen gemeinsamen Gesetzetwurf auf den Weg gebracht hat, der Prüfungspflichten bei bestehenden Gebäuden auf den konkret begründeten Gefahrenverdacht abstellt.</p>
<p>Im Fall der widersprüchlichen Aussagen des Landtagskandidaten  Rolf Seel könnte man es auch mit dem legendären Wort eines anderen CDU-Politikers halten: &#8220;Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern&#8221;. <strong>Aber wenn jemand noch Ende November 2011 einen Satzungsentwurf, der die Pflicht zur Prüfung <span style="text-decoration: underline;">aller</span> privaten Abwasserleitung begründet hätte, <span style="text-decoration: underline;">als optimale Lösung für die Bürger bezeichnet</span> , sich nun Anfang Mai 2012 mehrfach als Retter vor der Kanal-TÜV-Pflicht feiern lässt, halten wir dies schlicht für unredlich</strong>. Man sollte auch in Wahlkampfzeiten nicht auf die Vergesslichkeit der Bürger spekulieren.!!</p>
<pre></pre>
<p>&nbsp;</p>
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<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Zur Haushaltsrede 2012 von Astrid Hohn, Fraktionsvorsitzende für Bündnis 90/Die Grünen</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2012/04/28/zur-haushaltsrede-2012-von-astrid-hohn-fraktionsvorsitzende-fur-bundnis-90die-grunen/</link>
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		<pubDate>Sat, 28 Apr 2012 08:59:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA["Mövenpicksteuer"]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt 2012]]></category>
		<category><![CDATA[Herdprämie]]></category>
		<category><![CDATA[Presseecho]]></category>
		<category><![CDATA[Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Frau Hohn hat in ihrer Haushaltsrede 2012 wenig zum Kreuzauer Haushalt gesagt, sondern in einem wahlkampforientierten Rundumschlag fast ausschließlich die schwarz-gelbe Bundesregierung und die schwarz-gelbe Vorgängerregierung in NRW für die defizitäre Lage der Kommunen verantwortlich gemacht. Da sie mit einem Bericht in der Presse über ihre Ausführungen nicht einverstanden war, hat sie offenbar eine weitere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frau Hohn hat in ihrer Haushaltsrede 2012 wenig zum Kreuzauer Haushalt gesagt, sondern in einem <strong>wahlkampforientierten Rundumschlag</strong> fast ausschließlich die schwarz-gelbe Bundesregierung und die schwarz-gelbe Vorgängerregierung in NRW für die defizitäre Lage der Kommunen verantwortlich gemacht.</p>
<p>Da sie mit einem Bericht in der Presse über ihre Ausführungen nicht einverstanden war, hat sie offenbar eine weitere Notiz in der Dürener Zeitung vom 24.04.2012 erwirkt, wo unter anderem zu lesen ist: „<em>Hohn hat darauf hingewiesen, dass sie die „verfehlte schwarz-gelbe Bundespolitik als ursächlich für die desolate Finanzsituation der Kommunen ansehe. Dies aufgrund des verfehlten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sowie aufgrund von Steuergeschenken für Hoteliers (Mövenpicksteuer) und Erben. Und weil sie nun weitere Steuergeschenke plant und die Herdprämie.</em>“</p>
<p>Was immer Frau Hohn unter einer „Mövenpicksteuer“ verstehen mag, klar ist, dass sie mit diesem Begriff die FDP treffen wollte. Wir möchten das nicht ausdrücklich werten, halten es jedoch für angezeigt, einmal zu hinterfragen, wie groß der Anteil dieser Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 7% für die Betreiber von Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Campingplätzen (<strong>diese Steuerentlastung ist bei Frau Hohn offenbar eine besondere Steuerart</strong>) auf das Kreuzauer Haushaltsdefizit wirklich ist.</p>
<p>Die von Frau Hohn angeprangerte Steuerentlastung wird nicht, wie von Frau Hohn suggeriert, neben dem Anfang 2010 in Kraft getretenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz gewährt, sondern ist ein kleiner Bestandteil dieses Gesetzespaketes.</p>
<p>Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz war eine Antwort auf die schwere Finanzkrise in 2008/2009. Es enthält <strong>außer</strong> den angeprangerten Steuerentlastungen für Hotelbetriebe <strong>Erhöhungen der Steuerfreibeträge für jedes Kind und des Kindergeldes</strong>, Entlastungen für Geschwister und Geschwisterkinder bei der Erbschaftssteuer, steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, z.B. die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Begünstigungen bei der Grunderwerbssteuer aber <strong>auch die Erhöhung der Einspeisevergütung nach dem dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Erhalt der Förderung von Biokraftstoffen</strong>.</p>
<p>Zurück zu der Frage, wie hoch ist der Einfluss der „Mövenpicksteuer“ auf das Kreuzauer Haushaltsdefizit? Wenngleich eine klare Antwort auf diese Frage wegen der unvollständigen Datenlage kaum möglich ist, so können doch die maximalen Umrisse des Einflusses durch einen einfachen Dreisatz skizziert werden:</p>
<p>Nach Wikepedia verursacht das <strong><span style="text-decoration: underline;">gesamte</span></strong> Wachstumsbeschleunigungsgesetz für die Kommunen jährliche Einkommenseinbußen in Höhe von 1,57 Milliarden EURO bei einem Einnahmevolumen n von 174,5 Milliarden EURO in 2010. Das sind somit knapp 0,9 % Einnahmeausfall für die Kommunen, wobei die positiven Aspekte des Gesetzes, z.B. das tatsächlich bewirkte höhere Wachstum, die damit verbundenen Steuerzuwächse  und die geringeren Sozialausgaben auch für die Kommunen gar nicht gegengerechnet worden sind.</p>
<p>Übertragen auf Kreuzau können die <strong><span style="text-decoration: underline;">gesamten</span></strong> Einnahmeausfälle aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht mehr als knapp 230.000 EURO bei Gesamterträgen von rd. 29.000.000 EURO ausmachen. Es kann jetzt der Phantasie des Lesers überlassen bleiben, wie hoch der Anteil der sog. „Mövenpicksteuer“ an diesem Einnahmeausfall sein mag. <strong>Vermutlich wird der Prozentsatz gar nicht messbar sein.</strong> Wenn Frau Hohn nun auch noch die Planung künftiger Steuergeschenke (?) und die noch keineswegs beschlossene „Herdprämie“ für das Haushaltsdefizit 2012 in Kreuzau verantwortlich macht, <strong>führt ihre Argumentation ins Absurde</strong>.</p>
<p><strong>Wir hätten es für sinnvoller gehalten, wenn Frau Hohn sich in ihrer Haushaltsrede statt auf die „Mövenpicksteuer“ und die „Herdprämie“ einzuschiessen um die hausgemachten Probleme des Kreuzauer Haushalts gekümmert hätte. Davon gibt es wahrlich genug!</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Kunstrasenplatz und Neuverschuldung im Haushalt 2012</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2012/04/20/kunstrasenplatz-und-neuverschuldung-im-haushalt-2012/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 16:28:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt 2012]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsförderung]]></category>
		<category><![CDATA[Haushaltsdisziplin]]></category>
		<category><![CDATA[Kunstrasenplatz]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldenabbau]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer genauer wissen will, wie „Haushaltsdisziplin“ und „Schuldenabbau“ derzeit in Nordrhein-Westfalen gehandhabt werden, bekam im Zusammenhang mit dem geplanten neuen Kunstrasenplatz in Winden in der Kreuzauer Ratssitzung am 18.04.2012 aufschlussreichen Anschauungsunterricht. Zur Vorgeschichte: Im März 2009, also noch vor den Kommunalwahlen 2009 hatte der V.F.V.u.J. 1902 Winden e.V. den Antrag gestellt, den Trainingsplatz in Winden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer genauer wissen will, wie <strong>„Haushaltsdisziplin“</strong> und <strong>„Schuldenabbau“</strong> derzeit in Nordrhein-Westfalen gehandhabt werden, bekam im Zusammenhang mit dem geplanten neuen Kunstrasenplatz in Winden in der Kreuzauer Ratssitzung am 18.04.2012 aufschlussreichen <strong>Anschauungsunterricht</strong>.</p>
<p>Zur <strong>Vorgeschichte</strong>: Im März 2009, also noch vor den Kommunalwahlen 2009 hatte der V.F.V.u.J. 1902 Winden e.V. den Antrag gestellt, den Trainingsplatz in Winden in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Daraufhin wurde der Gemeindesportverband um eine Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme war positiv. Die Kosten wurden auf 300.000 EUR beziffert.</p>
<p>Das <strong>Problem</strong> war, dass sich Kreuzau ab 2009 wieder im sog. <strong>Nothaushaltsrecht</strong> befand. Das bedeutet, dass die Gemeinde solche freiwilligen Ausgaben nicht ohne Zustimmung der Kommunalaufsicht leisten durfte. Folglich hat der Rat am 02.02.2010 folgenden Beschluss gefasst: „<em>Grundsätzlich wird der Bedarf für einen Kunstrasenplatz in der Gemeinde Kreuzau gesehen. Aufgrund der finanziellen Situation ist eine Umsetzung kurz- und mittelfristig aber nicht realisierbar. Da Mittel aus dem Konjunkturprogramm II nicht mehr zur Verfügung stehen, sollen durch die Verwaltung andere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden</em>.“</p>
<p>Im September 2011 zeichnete sich nun ab, dass nach der Änderung des § 76 Absatz 2 GO <strong>Haushaltssicherungskonzepte</strong> nun auch dann <strong>genehmigungsfähig</strong> sind, wenn der Haushaltsausgleich erst nach <strong>10 Jahren</strong> erreicht wird – bisher waren es 4 Jahre. Was bedeutet das konkret? Wenn eine Gemeinde in einem Langfristplan den Nachweis schafft, dass sie spätestens nach 10 Jahren die laufenden Aufwendungen durch die laufenden Erträge abdecken kann, hat sie ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept und befindet sich nicht mehr im Nothaushaltsrecht. Aus Sicht der Gemeinde hat das den <strong>Vorteil</strong>, dass sie sofort mehr <strong>Freiheiten</strong> bei der Vornahme <strong>freiwillige Ausgaben</strong> hat, <strong>auch</strong> wenn sie sich <strong>dafür höher verschulden</strong> müsste.</p>
<p>Diese Botschaft ist in der Gemeindeverwaltung offenbar gut angekommen, und man hat wohl unverzüglich versucht, ein Haushaltssicherungskonzept bereits für den Haushalt 2012 auf Grundlage der neuen 10-Jahres-Regel aufzustellen.</p>
<p>Dabei ist es aber nicht geblieben. Auf Wegen, die wir nicht kennen, muss der V.F.V.u.J. 1902 Winden e.V. Nachricht über die neue Lage erhalten haben. Offenbar in der Überzeugung, dass die Chancen für eine Bezuschussung des neuen Kunstrasenplatzes durch die Gemeinde besser geworden waren, hat der Vorstand des Vereins den Entscheidungsträgern der Gemeindeverwaltung bereits im <strong>November 2011</strong> im Rathaus eine <strong>Powerpoint-Präsentation</strong> über das Kunstrasenprojekt vorgestellt.</p>
<p><strong>Erst</strong> im Rahmen der Rede des Bürgermeisters zur Einbringung des Haushalts am <strong>13.02.2012</strong> erhielten die Ratsmitglieder davon Kenntnis, dass die Gemeinde von der Neuregelung des § 76 GO Gebrauch gemacht und ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept erstellt hat. Der dafür notwendige Haushaltsausgleich sollte spätesten 2022, mit etwas Glück sogar 2020 erfolgen. Über die <strong>fragwürdigen Prognosemethoden</strong> zur Erreichung des Haushaltsausgleichs hat sich die FDP in der <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2012/04/19/haushaltsrede-2012/">Haushaltsrede 2012</a> bereits ausführlich geäußert.</p>
<p>In dem am <strong>13.02.2012</strong> eingebrachten Haushalt 2012 ist ein möglicher Zuschuss für den Kunstrasenplatz <strong>mit keinem Wort</strong> erwähnt worden. Erst in der Sitzung des Hauptausschusses vom <strong>27.03.2012</strong> stellte die CDU-Fraktion den <strong>mündlichen Antrag</strong> zur Einstellung eines Zuschussbetrages für die Einrichtung eines Kunstrasenplatzes in Winden in Höhe von 200.000 EUR.</p>
<p>Auf Wunsch einzelner Ratsmitglieder übersandte die Verwaltung den Fraktionsvorsitzenden am 02.04.2012 ein nicht unterzeichnetes Papier mit dem Titel <strong>„Information zum Thema „Kunstrasenplatz Winden“</strong>. Am 14.04.2012 wurden die Mitglieder der FDP-Fraktion vom Vorsitzenden des Vereins, Herrn Boltersdorf vor Ort ausführlich über das Projekt informiert.</p>
<p>Was ergibt sich aus den dem Papier der Verwaltung und den Informationen des Vereinsvorsitzenden für die <strong>Position der FDP</strong>?</p>
<p><strong>Auf der einen Seite</strong> konnte uns der Vorsitzende des Vereins vollständig von der vorzüglichen Jugendarbeit des Vereins und der sportfachlichen <strong>Notwendigkeit eines Kunstrasenplatzes</strong> überzeugen. Ebenfalls beeindruckte uns Herr Boltersdorf mit der Ankündigung,100.000 EUR durch Eigeninitiativen des Vereins beizusteuern sowie ev. Bürgschaften im Pflege- und Entsorgungsbereich zu übernehmen.</p>
<p>Auf der anderen Seite spricht das Informationspapier der Verwaltung eine deutliche Sprache: Wie man es dreht und wendet, gleich ob der Kunstrasenplatz Eigentum der Verwaltung wird oder ob der Verein im Rahmen eines Erbaurechtsvertrages das wirtschaftliche Eigentum erwirbt, gleich ob von der Gemeinde für die Zahlung des Zuschusses ein Darlehen mit Festzinssatz oder ein variabel verzinslicher Kassenkredit aufgenommen wird, <strong>stets bleibt die Gemeinde auf diesem Darlehensbetrag von 200.000 EUR sitzen</strong>. Die Verwaltung schreibt zwar: „Die anschließend erfolgende Tilgung ist aus dem Erfolgsplan zu erwirtschaften“. Wie aber soll das geschehen, wenn realistische Überschüsse auch für die fernere Zukunft nicht zu erwarten sind, wenn noch nicht einmal die Abschreibungen für den Platz erwirtschaftet werden können?</p>
<p>Im Klartext bedeutet das: <strong>Die 200.000 EUR werden nicht nur in den kommenden 10 Jahren bis zur vollständigen Abnutzung des Kunstrasens zu verzinsen sein, sondern auch auf unbestimmte Zeit darüber hinaus</strong>. Hinzu kommt: Nach 10 Jahren wird sich das gegenwärtige Problem erneut stellen. Würde der Ersatz des abgenutzten Kunstrasenplatzes <strong>nach 10 Jahren erneut</strong> zu bezuschussen sein, stellt sich das Problem erneut. Vielleicht sitzt die Gemeinde dann auf einem Gesamtbetrag von 400.000 EUR fest, ohne Chance der Zinsbelastung jemals zu entkommen.</p>
<p>In den entscheidenden Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates vom 18.04.2012 machte der Bürgermeister nun einige eigentümliche Bemerkungen. Die Verwaltung befürchtet offenbar, dass die Kreuzauer Haushalte den Haushaltsausgleich in den kommenden Jahren aufgrund verschlechterter Vorgaben durch das Land nicht mehr schaffen könnten und Kreuzau wieder im Nothaushaltsrecht versinken würde.</p>
<p>Dem Bürgermeister war offenbar außerdem zwischenzeitlich klar geworden, dass die im Überschwang der neugewonnenen Freiheit eingeplanten anderen Zusatzausgaben (z.B. Rathaussanierung, Neueinstellungen von Personal, Grundstückserwerb) bzw. zusätzlichen Pflichtausgaben (Brandschutzbedarfsplan, Sekundarschule, Personalkostensteigerungen) dazu führen könnten, dass der ohnehin auf „Kante genähte“ Haushaltsausgleich verfehlt würde, bzw. nicht ausreichen könnte, auch den Zuschuss von 200.000 EUR für den Kunstrasenplatz aktuell unterzubringen.</p>
<p>Der Bürgermeister sprach mehrfach von einem <strong>„äußerst engen Zeitfenster“</strong>, dass man ausnutzen müsse, um die vorgesehenen Zusatzausgaben, darunter auch die  für den Kunstrasenplatz, tätigen zu können.</p>
<p>Er betonte, dass ihm diese Entwicklung schlafraubende Sorgen gemacht hätten und schlug eine <strong>Erhöhung der Grundsteuern für 2016 und 2021</strong> vor. Die Beträge sollten umgehend in den Finanzplan eingesetzt werden. Er versuchte, die Einwände der FDP dadurch zu entkräften, dass ja die künftigen Gemeinderäte in den Jahren 2016 und 2021 endgültig zu entscheiden hätten. Das trifft zwar zu, aber die Erfahrung lehrt, dass derartige Vorgaben früherer Jahre in der Regel kommentarlos übernommen werden. Wie zur Bekräftigung kam prompt aus den Reihen der SPD der Vorschlag, diese Grundsteuererhöhungen sofort vorzunehmen.</p>
<p>In höchstem Maße irritiert haben uns die Ausführungen des Kollegen Seel (CDU) in dieser Angelegenheit. Er hat darauf hingewiesen, dass die Kommunalaufsicht die Sitzungsniederschriften ebenfalls lesen würde und daher allen Ernstes vorgeschlagen, nur die anfänglichen Ausführungen desBürgermeistes zu protokollieren und alle anderen Diskussionsbeiträge der Ratsmitglieder im Protokoll wegzulassen, damit das Ziel, das Haushaltssicherungskonzept zu erreichen, nicht gefährdet würde. Wir haben unverzüglich und scharf diesem Ansinnen widersprochen, da es die demokratischen Rechte der Ratsmitglieder, sich in freier Rede zu äußern und ihre Wortbeiträge in angemessener Form im Protokoll wiederzufinden, beeinträchtigt. Falls dieser Vorschlag Schule machen würde, brauchten wir keine Parlamente und keine Parlamentarier mehr. Dann genügten Verwaltung und Regierung. Wir gehen davon aus, dass es sich hier nur um einen einmaligen und unbedachten Ausrutscher des Kollegen Seel gehandelt hat, der uns bisher nie durch demokratische Prinzipien in Frage stellende Auslassungen aufgefallen ist.</p>
<p>Für uns war die <strong>Frage</strong>, <strong>wie</strong> in diesen Fällen, (Zuschuss zu Kunstrasenplatz und Steuererhöhungen)  <strong>abgestimmt werden sollte, sehr schwer zu beantworten</strong>.</p>
<p><strong>Auf der einen Seite</strong> steht unsere Überzeugung, dass es richtig wäre, die ausgezeichnete Arbeit des Vereins zu <strong>würdigen</strong> und durch Zahlung des Zuschusses zu <strong>fördern</strong>. Wir übersehen dabei auch nicht den<strong> hohen Nutzen</strong>, den die Vereinsarbeit für die Jugendlichen selbst und indirekt für die Gesellschaft insgesamt bietet.</p>
<p>Auf der anderen Seite sehen wir das Problem, dass die Zuschussgewährung entweder nur durch <strong>Aufnahme eines „ewigen Kredits“</strong>, oder durch <strong>Steuererhöhungen für die Grundeigentümer</strong> zu finanzieren ist. Der „ewige Kredit“ würde unter Umständen Zinsen für Jahrzehnte verursachen und sich wegen der Notwendigkeit einer Neuanlage des Kunstrasens in 10 Jahren sogar verdoppeln. Bei den Steuererhöhungen würden alle, also auch diejenigen in die Pflicht genommen, die weder direkt noch indirekt von dem Kunstrasen profitierten.</p>
<p><strong>Bei Abwägung beider Seiten mussten wir uns sowohl gegen den verlorenen Zuschuss als auch gegen die geplanten Steuererhöhungen aussprechen</strong>.</p>
<p>Wir sind der Auffassung, dass man wirklich irgendwann mit dem <strong>Abbau der Schulden Ernst machen</strong> muss. <strong>Es geht nicht an</strong>, <strong>schon beim ersten Aufflackern eines Hoffnungsstrahls auf bessere Zeiten, die hier ja überhaupt nicht gegeben sind, alle guten Vorsätze über Bord zu werfen, sofort sich bietende Gelegenheiten zum Öffnen von „Zeitfenstern“ zu ergreifen und die Schuldenlast ohne Not weiter in die Höhe zu treiben.</strong></p>
<p>Wir haben für die Finanzierung des Zuschusses <strong>Alternativvorschläge</strong> gemacht. So könnten wenigstens die Abschreibungen für den Kunstrasenplatz durch die Erhebung von (ermäßigten) <strong>Nutzungsentgelten</strong> bei den (auswärtigen) Nutzern erwirtschaftet werden.</p>
<p>Wäre es nicht auch möglich, den Zustand des Rasenplatzes durch Einbau einer <strong>Bewässerungsanlage</strong> und konsequenter täglicher frühmorgendlicher Beregnung zu verbessern? Wasser ist in der Umgebung reichlich vorhanden.</p>
<p>Ließe sich das<strong> Sponsoringkonzept</strong> möglicherweise intensivieren? Wir von der FDP würden, wie in jedem Jahr, im Rahmen unserer bescheidener Mittel, auch hier nicht abseits stehen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Haushaltsrede 2012</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2012/04/19/haushaltsrede-2012/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 09:02:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt 2012]]></category>
		<category><![CDATA[Controller]]></category>
		<category><![CDATA[Kunstrasenplatz]]></category>

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		<description><![CDATA[Rede des Vorsitzenden der FDP-Fraktion Egbert Braks zum Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012 &#160; Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, &#160; Auch für 2012 werden wir erneut mit einem defizitären Haushaltsentwurf konfrontiert. Ausweislich Ihrer Haushaltsrede, sehr geehrter Herr Bürgermeister ist fast alles wie immer. Bund und Land sind schuld [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rede des Vorsitzenden der FDP-Fraktion Egbert Braks zum Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Bürgermeister,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch für 2012 werden wir erneut mit einem defizitären Haushaltsentwurf konfrontiert. Ausweislich Ihrer Haushaltsrede, sehr geehrter Herr Bürgermeister ist fast alles wie immer. Bund und Land sind schuld am Defizit, die Gemeinde spart, wo sie kann, mehr ist nicht drin. Ob das wirklich so stimmt, muss aus unserer Sicht mehr denn je hinterfragt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neu ist allerdings, dass Sie sofort auf den Zug des Landesgesetzgebers aufspringen, und dem Nothaushaltsrecht dadurch zu entkommen versuchen, indem Sie binnen der neuen 10-Jahresfrist ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept präsentieren. Hierzu zwei Bemerkungen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Erstens: Falls Ihnen der Haushaltsausgleich in acht bis zehn Jahren wirklich gelingen sollte, sehen Ihre Bilanzen in den Planjahren erbärmlich aus. Wie Sie selbst festgestellt haben, sinkt das Eigenkapital der Gemeinde bis zum Ende des Planungszeitraumes von 40 Mio € auf unter 10 Mio €. Sie haben allerdings nicht erwähnt, dass uns auch das Gemeindevermögen von bisher stolzen 132 Mio € auf unter 100 Mio € wie Butter in der Sonne wegschmelzen wird. Hinzu kommt, dass Sie das verbliebene Anlagevermögen zu fast einem Drittel kurzfristig finanzieren wollen. Dies gilt seriösen Kaufleuten im allgemeinen als bilanzpolitische Todsünde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zweitens: Wenn wir uns anschauen, auf welche Weise Sie den Haushaltsausgleich bis zum Ende des Jahrzehnts bewirken wollen, können wir uns nur wundern. Ihre Rechnung scheint einem Märchen entnommen zu sein. Man erhöhe die jährlichen Steuererträge bis zum Ende der Planperiode um fast 70 Prozent, und halte dabei die jährlichen Aufwendungen der Gemeinde mehr oder weniger konstant. Simsalabim: Fertig ist der Haushaltsausgleich. Wie wollen Sie mit Verlaub den enormen Zuwachs an Erträgen aus Steuern und Abgaben generieren? Woher soll z.B. eine Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen herrühren, wenn wir die heimische Industrie (nicht ohne Grund) an einer wie auch immer gearteten Ausdehnung hindern bzw. wenn uns wie in Stockheim ganze Betriebe ausfallen? Denken Sie ernsthaft daran, mit dem Einsatz von Windrädern im Gemeindegebiet die fehlenden Millionen hereinzuholen?? Oder warten Sie etwa darauf, dass wir von der FDP möglicherweise nicht mehr im Rat vertreten sein könnten um dann ungehindert die Bürger in Form von höheren Abgaben zur Kasse zu bitten? Ähnliche Zweifel haben wir für Ihre Ansätze auf der Aufwandsseite. Blenden sie Inflation bei Sachaufwendungen, Löhnen und Gehältern wirklich völlig aus. Meinen sie tatsächlich, dass die Zinsen immer noch weiter sinken werden? Glauben Sie wirklich, dass Sie die Infrastruktur und den Straßenzustand weitere 10 Jahre mit jeweils kümmerlichen 200.000 € auf einem akzeptablen Niveau werden halten können?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kurzum, man muss bei Ihrer Rechnung nicht sehr genau hinsehen, um zu erkennen, dass Ihre Prognosen und Annahmen auf tönernen Füßen stehen. Wer es gut mit Ihnen meint und Ihnen die mit dem Haushaltssicherungskonzept verbundene größere Entscheidungsfreiheit gönnt, möchte Ihnen zurufen: Viel Glück bei den Aufsichtsbehörden im Genehmigungsverfahren!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auf einem ganz anderen Blatt steht, wie es wirklich um die von Ihnen mehrfach beschworene eigene Sparbereitschaft bestellt ist? Leider haben wir Indizien dafür, dass Ihre zu Beginn dieser Wahlperiode durchaus erkennbare Bereitschaft konstruktiv auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken immer mehr nachlässt und teilweise sogar ins Gegenteil umschlägt:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zunächst kommt Ihnen entgegen, dass Sie durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände mehr oder weniger unkontrolliert wirtschaften können. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zwar zu überprüfen, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen der Gemeinde entsprechendes Abbild liefert. Diese Prüfung ist durch die Beiziehung eines Wirtschaftsprüfers zu hundert Prozent gewährleistet. Darum geht es aber nicht. Was weder Rechnungsprüfungsausschuss noch Wirtschaftsprüfer überprüfen können und dürfen sind Fragen, ob und wie der Haushaltsplan eingehalten worden ist oder ob die Verwaltung zweckmäßig und wirtschaftlich gearbeitet hat. Dies wären Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung. Wir haben aber weder ein eigenes Rechnungsprüfungsamt noch bedienen wir uns des Örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises. Beides wäre uns möglich, kostet aber bekanntlich Geld, das wir ja nicht haben. Sozusagen als Ersatz werden wir alle vier Jahre überörtlich durch die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes geprüft, eine Prüfung, die ebenfalls viel Geld kostet und nicht nur von Ihnen Herr Bürgermeister sehr kritisch gesehen wird. Tatsache ist somit, dass die Verwaltung in den restlichen drei Jahren, was die Fragen der Wirtschaftlichkeit betrifft, mehr oder weniger unkontrolliert durch die Lande segelt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es ist natürlich ohnehin die Frage, welchen Nutzen eine zusätzliche nachträgliche Kontrolle überhaupt bringen würde. Wenn man bedenkt, dass wir Ihnen heute, also im April des Jahres 2012 Entlastung für den Jahresabschluss 2009 erteilt haben, bringt das im Hinblick auf eine mögliche Steuerungswirkung für das laufende und künftige Geschäft wirklich nicht mehr viel.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und da sind wir beim springenden Punkt unserer Kritik. Was wir brauchen ist nicht unbedingt mehr nachträgliche Kontrolle der abgelaufenen Verwaltungsabläufe sondern mehr aktive betriebswirtschaftliche Steuerung durch einen Controller.</p>
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<p>Und da waren wir auch schon wesentlich weiter. In der abgelaufenen Wahlperiode ist bereits auch auf unser Betreiben hin ein Mitarbeiter in der Kämmerei u.a. als Controller eingestellt worden. Wir haben akzeptiert, dass dieser Mitarbeiter im wesentlichen damit beschäftigt war, für Kreuzau das NKF einzuführen. Insofern blieb für betriebswirtschaftliche Überlegungen naturgemäß wenig Zeit. Wir hatten zu Beginn dieser Wahlperiode sogar den Eindruck, als wären Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister selbst an betriebswirtschaftlichen Fragestellungen interessiert, als Sie im interfraktionellen Gepräch den Vorschlag einbrachten, den Haushalt mehr an Zielen und Kennzahlen zu orientieren. Was dabei herausgekommen ist, kann man im Haushalt 2012 an den rudimentären, nicht sinvoll meßbaren Ziel- und Kennzahlenvorschlägen für die einzelnen Produkte besichtigen.</p>
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<p>Was uns allerdings wirklich schockiert hat, ist die Vorlage der neuen Organisationsstruktur für die Verwaltung Ende 2011. Durch Einziehung einer neuen Dezernatsebene ist der Kämmerer unversehens von der zweiten in die dritte Hierarchiestufe gerutscht und nun dem Leiter für Kultur, Schule, Soziales und Sport unterstellt. Der für das Controlling vorgesehene Mitarbeiter befände sich jetzt in der vierten Hierarchiestufe. Allerdings taucht der Begriff des Controlling bei ihm in seiner Aufgabenbeschreibung überhaupt nicht mehr auf</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn man daraufhin das ganze Organigramm überprüft, muss man feststellen, dass auch sonst der Begriff des Controlling offensichtlich eliminiert worden ist. Auf mehrfaches Nachfragen im Rat und Rechnungsprüfungsausschuss wurde uns bedeutet, dass das Controlling künftig dem Büro des Bürgermeisters zugeordnet wäre. Wer es allerdings dort machen soll, wer Ansprechpartner ist: Leider Fehlanzeige. Alles wäre noch im Aufbau, so die hinhaltenden Ausführung von Ihrer Seite.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sicherlich wären beide Varianten, ein Controlling zu betreiben möglich. Eigentlich ist der Kämmerer der geborene Controller, weil er Herr der Zahlen ist, die ein Controller in einer Stabsstelle erst noch beschaffen und interpretieren muss. Andererseits kann ein Controller, der dem Bürgermeisterbüro zugeordnet ist, ebenfalls sinnvoll arbeiten. Allerdings nur dann, wenn er die volle Rückendeckung des Verwaltungschefs hat und dieser selbst und wirklich an sinnvollen Ergebnissen interessiert ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ob in der Linie oder als Stabsstelle. Wir brauchen jemanden, der ständig über betriebswirtschaftliche Fragestellungen nachdenkt, der Abläufe der laufenden Verwaltung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchleuchtet, der laufend untersucht, was sich bei anderen Kommunen tut, der der Verwaltungsführung und dem Rat Vorschläge unterbreitet, was geändert werden könnte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es kann nicht sein, dass die Parteien, wie zuletzt durch Hinweise auf das Sponsoringkonzept in Wesseling – oder das Cloud-Computing bei der Stadt Bergheim, selbst Ideen einbringen müssen, weil aus der Verwaltung in dieser Beziehung nichts kommt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bürgermeister. Sie werden sagen, was geht das Ganze den Rat oder gar die FDP an. Wie ich als Verwaltungschef meine Verwaltung organisiere unterliegt meiner Organisationsgewalt und hat sonst niemanden zu interessieren.</p>
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<p>Prinzipiell mögen Sie da Recht haben. Andererseits fragen Sie den Rat auch, wenn es um Gleichstellungsbeauftragte, Generationenbeauftragte und Feuerwehrbeauftragte geht. Für alles, so auch für Kunstrasenplätze und die Renovierung des Rathauses scheint im Augenblick im Licht der neuen, in Aussicht stehenden Freiheit Geld da zu sein. Nur wenn es um Haushaltskonsolidierung, Vermeidung neuer Schulden und wirtschaftliches Verhalten geht, dann mauern Sie, obwohl Sie offiziell das Gegenteil behaupten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wie gesagt, wir als FDP können Sie nicht zwingen. Das einzige Mittel, das wir haben, ist die Ablehnung des Haushaltes insgesamt. Wenn wir in diesem Jahr auch noch zustimmen werden, ist für uns spätestens der Haushalt 2013 „Deadline“. Sie haben ab jetzt ein Jahr Zeit, um nicht nur formal sondern auch inhaltlich eine zufriedenstellende Regelung zu finden, &#8211; eine Regelung, die dem Rat den Eindruck vermittelt, dass es in der Verwaltung jemanden gibt, der ständig und professionell innovatives, sparsames und wirtschaftliches Verhalten fördert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich bitte alle anderen im Rat vertretenen Parteien, uns hierbei zu unterstützen.</p>
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<p>Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit</p>
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		<item>
		<title>Dichtheitsprüfung: Behandlung in der Ratssitzung vom 14.12.2011</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 13:46:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle]]></category>

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		<description><![CDATA[Der für die Bürger von Kreuzau wohl wichtigste Tagesordnungspunkt der Ratssitzung vom 14.12.2011 , nämlich die Beratung der vom Bürgermeister vorgelegten &#8220;Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von private Abwasserleitungen&#8221; wurde auf Antrag der FDP von der Tagesordnung gestrichen. Was war der Hintergrund für diese Absetzung ? Der Bürgermeister hatte in der Sitzung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der für die Bürger von Kreuzau wohl wichtigste Tagesordnungspunkt der Ratssitzung vom 14.12.2011 , nämlich die Beratung der vom Bürgermeister vorgelegten &#8220;Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von private Abwasserleitungen&#8221; wurde auf <strong>Antrag der FDP von der Tagesordnung gestrichen</strong>.</p>
<p>Was war der Hintergrund für diese Absetzung ?</p>
<p>Der Bürgermeister hatte in der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.11.2011 unter Tagesordungspunkt 2 mit <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2011/12/28/dichtheitsprufung-vorlage-der-gemeinde-542011/">Vorlage 54/2011  </a>einen Satzungsentwurf eingebracht, mit dem die Fristen bei der vom Landesgesetzgeber gem. § 61 a Landeswassergesetz NRW vorgeschriebenen Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen geändert werden sollten. Da aber bereits seit <a href="www.fdpkreuzau.de/2011/12/22/dichtheitsprufung-presseerklarung-vom-22-11-2011/">März 2011 eine Iniative der FDP im Landtag zur Aussetzung der landesweit verpflichtenden Regelung </a>lief, über die der zuständige Umweltausschuss des Landtages NRW erst am 14.12.2011 endgültig beschließen wollte, wäre es unsinnig gewesen, die Satzung in der Ratssitzung vom 14.12.2011 zu beschließen ohne Rechtsklarheit zu haben.</p>
<p>Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass diese Vorsicht richtig war, weil sich der Umweltausschuss des Landtages mehrheitlich der Position der FDP angeschlossen hat.</p>
<p>Darüber hinaus haben die Fraktionen von CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes vorgelegt, um die Dichtheit privater Abwasseranlagen sicherzustellen und auf eine neue bürger- und umweltfreundliche Gesetzesgrundlage zu stellen. Vgl. hierzu h<a href="http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3563.pdf">ttp://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3563.pdf</a>.</p>
<p><strong>Künftig soll eine Dichtheitsprüfung nach Ansicht der FDP nur noch bei der Neuerrichtung von Rohrleitungen oder bei einem konkret begründeten Gefahrenverdacht durchgeführt werden</strong>. Diese Sicht sollte auch bei einer Wiedervorlage des Satzungsentwurfs durch den Bürgermeister angemessen berücksichtigt werden.</p>
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<p>Gesetzentwurf <a href="http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3563.pdf">http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3563.pdf</a></p>
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		<title>Dichtheitsprüfung: Vorlage der Gemeinde 54/2011</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2011/12/28/dichtheitsprufung-vorlage-der-gemeinde-542011/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 12:53:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle]]></category>

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		<description><![CDATA[Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 54/2011 Bauamt &#8211; Herr Linden BE: Herr Linden /Herr Schmühl Kreuzau, 20.10.2011 &#160; - öffentlicher Teil - &#160; Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss 29.11.2011 Rat 14.12.2011 &#160; Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW I. Sach- und Rechtslage: Nachdem die Dichtheitsprüfung und deren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 54/2011</p>
<p>Bauamt &#8211; Herr Linden</p>
<p>BE: Herr Linden /Herr Schmühl</p>
<p>Kreuzau, 20.10.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>- öffentlicher Teil -</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sitzungsvorlage</p>
<p>für den</p>
<p>Hauptausschuss</p>
<p>29.11.2011</p>
<p>Rat</p>
<p>14.12.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten<br />
Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW</p>
<p>I. Sach- und Rechtslage:</p>
<p>Nachdem die Dichtheitsprüfung und deren Überwachung der privaten Abwasseranlagen zunächst  im § 45 BauO NRW mit Zuständigkeit der jeweiligen Bauordnungsämter geregelt war, hat der  Landesgesetzgeber Anfang 2008 den § 45 BauO NRW ersatzlos aufgehoben und dafür den § 61  a Landeswassergesetz NRW eingeführt. Danach sind Grundstückseigentümer bei Neubauten verpflichtet, den Schmutzwasser- oder den Mischwasserhausanschluss vor Inbetriebnahme auf die Dichtheit prüfen zu lassen. Darüber hinaus ist geregelt, dass bestehende Abwasseranlagen spätestens bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit zu prüfen sind. Die Gemeinden sind berechtigt,  abweichende Zeiträume festzulegen. Danach sind in einem Turnus von 20 Jahren Wiederholungsprüfungen durchzuführen.</p>
<p>Um eine kreiseinheitliche Lösung bezüglich der Umsetzung des § 61 a LWG herbeizuführen,  haben bis auf die Städte Düren und Jülich die 13 übrigen Städte- und Gemeinden unter  Federführung der Kommunal- und Abwasserberatung eine gemeinsame Lösung erarbeitet und ein  Konzept zur Umsetzung des § 61 a LWG gefertigt.</p>
<p>Auf der Grundlage dieses Konzeptes habe ich, wie vorher angekündigt, im Amtsblatt Nr. 8 vom  28.08.2011 die Bürger zu dem in Rede stehenden Thema umfassend informiert. Um in dieser  Sitzungsvorlage die umfangreichen Ausführungen nicht zu wiederholen, ist der Artikel aus dem  o.a. Amtsblatt als Anlage beigefügt.</p>
<p>Zu der nunmehr zu beschließenden fristverändernden Satzung ist zunächst anzumerken, dass die  Gemeinde nach § 61 a Abs. 5 durch Satzung abweichende Zeiträume für die erstmalige Prüfung  festlegen soll, wenn die Gemeinde für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die Kanalisation im  Rahmen der Selbstüberwachungsverpflichtung nach § 61 LWG überprüft.</p>
<p>Wie Ihnen bekannt ist, hat die Gemeinde Kreuzau die öffentlichen Kanäle aufgrund des § 61 LWG  i.V.m. der SüwV Kan innerhalb  eines 10-Jahres-Zeitraumes bis zum Jahre 2005 erstmalig  überprüft und Schadensanierungen je nach Schadenklassifizierung in offener oder geschlossener  Bauweise vorgenommen.</p>
<p>Nach den Bestimmungen der SüwV Kan sind nach Abschluss der Erstuntersuchungen in Zeiträumen von 15 Jahren  Folgeuntersuchungen durchzuführen. Im Rahmen einer  Zweituntersuchung wurden bisher die Ortsteile Stockheim in 2008 und der Zentralort Kreuzau im Jahre 2010 untersucht. Damit sind bereits ca. 40 % des Kanalnetzes im Rahmen der SüwV Kan<br />
untersucht worden.</p>
<p>Der Zeitplan für die Untersuchung der Kanäle in den verbleibenden Ortsteilen bis zum Jahre 2020, der sich an den ortsteilweisen Untersuchungen der Erstbefahrung orientiert, ist nachstehend aufgeführt. Außerdem ist für Stockheim und Kreuzau die Drittuntersuchung in den Jahren 2022  bzw. 2023 mit aufgeführt:</p>
<p>Teilgebiet 1 &#8211; Üdingen: bis zum 31.12.2016</p>
<p>Teilgebiet 2 &#8211; Schlagstein: bis zum 31.12.2016</p>
<p>Teilgebiet 3 &#8211; Leversbach: bis zum 31.12.2016</p>
<p>Teilgebiet 4 &#8211; Langenbroich: bis zum 31.12.2016</p>
<p>Teilgebiet 5 &#8211; Bilstein: bis zum 31.12.2017</p>
<p>Teilgebiet 6 &#8211; Untermaubach: bis zum 31.12.2017</p>
<p>Teilgebiet 7 &#8211; Obermaubach: bis zum 31.12.2018</p>
<p>Teilgebiet 8 &#8211; Drove: bis zum 31.12.2019</p>
<p>Teilgebiet 9 &#8211; Bogheim: bis zum 31.12.2019</p>
<p>Teilgebiet 10 &#8211; Thum: bis zum 31.12.2019</p>
<p>Teilgebiet 11 &#8211; Boich: bis zum 31.12.2020</p>
<p>Teilgebiet 12 &#8211; Winden: bis zum 31.12.2020</p>
<p>Teilgebiet 13 &#8211; Bergheim: bis zum 31.12.2020</p>
<p>Teilgebiet 14 &#8211; Stockheim: bis zum 31.12.2022</p>
<p>Teilgebiet 15 &#8211; Kreuzau: bis zum 31.12.2023</p>
<p>Gemäß § 1 der vorgesehenen Satzung sollten nunmehr die abweichenden Zeiträume für die  erstmalige Dichtheitsprüfung entsprechend den Zeiten aus der Selbstüberwachung, beginnend im  Jahre 2016, festgesetzt werden.</p>
<p>Ich schlage Ihnen vor, die fristverändernde Satzung zu beschließen. Die Satzung soll am  01.02.2012 in Kraft treten.</p>
<p>II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:</p>
<p>Keine.</p>
<p>III. Beschlussvorschlag:</p>
<p>Die Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten<br />
Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.</p>
<p>Der Bürgermeister</p>
<p>- Ramm -</p>
<p>IV. Beratungsergebnis:</p>
<p>Einstimmig: ________</p>
<p>Ja: ________<br />
Nein: ________<br />
Enthaltungen: ________</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Dichtheitsprüfung: Presseerklärung vom 22.12.2011</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2011/12/22/dichtheitsprufung-presseerklarung-vom-22-11-2011/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 09:26:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle]]></category>
		<category><![CDATA[Presseecho]]></category>

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		<description><![CDATA[„Die Beharrlichkeit und Kontinuität der FDP für eine bürgerfreundliche und pragmatische Lösung haben sich ausgezahlt“, freut sich Kreisvorsitzender Egbert Braks. „Damit ist endlich der Generalverdacht gegen Bürger vom Tisch, sie würden  undichte Kanäle nicht verantwortungsvoll in Stand setzen lassen.“ Auf Druck der FDP-Landtagsfraktion ist die umstrittene Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle in Nordrhein-Westfalen vom Tisch. „Das ist eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„Die Beharrlichkeit und Kontinuität der FDP für eine bürgerfreundliche und pragmatische Lösung haben sich ausgezahlt“, freut sich Kreisvorsitzender Egbert Braks. „Damit ist endlich der Generalverdacht gegen Bürger vom Tisch, sie würden  undichte Kanäle nicht verantwortungsvoll in Stand setzen lassen.“<br />
<strong>Auf Druck der FDP-Landtagsfraktion ist die umstrittene Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle in Nordrhein-Westfalen vom Tisch</strong>. „Das ist eine gute Nachricht für Hausbesitzer und Mieter im Kreis Düren, erklärt Braks, auch ist „die Aussetzung der Dichtheitsprüfung ein Riesenerfolg für die FDP-Landtagsfraktion, die über Monate als einzige Fraktion konsequent für die ussetzung des Kanal-TÜVs gekämpft hat“.<br />
<strong>Bereits im März dieses Jahres hatte die FDP eine Initiative zur Aussetzung der landesweit verpflichtenden Regelung in den Landtag eingebracht</strong>. Der Umweltausschuss des Landtags hat in der abschließenden Beratung am 14. Dezember 2011 mehrheitlich für die Initiative der FDP zur Aussetzung der Dichtheitsprüfung gestimmt. Die Landesregierung hat sich mittlerweile ebenfalls erkennbar auf die FDP-Position zubewegt.<br />
Die Fraktionen von CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag haben wie bereits angekündigt einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes  vorgelegt, um die Dichtheit privater Abwasseranlagen sicherzustellen und auf eine neue bürger- und umweltfreundliche Gesetzesgrundlage zu stellen (vgl.<a href="http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3563.pdf">http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3563.pdf)</a> .<br />
Künftig soll eine <strong>Dichtheitsprüfung</strong> nach Ansicht der FDP <strong>nur noch bei der Neuerrichtung von Rohrleitungen oder bei einem konkret begründeten Gefahrenverdacht</strong> durchgeführt werden müssen. Kai Abruszat, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, erklärt: „Die FDP hat sich als Anwalt der Bürger mit ihrer Position im Parlament durchgesetzt und im Ausschuss eine breite Mehrheit erhalten. Nun muss die Hängepartie für Hausbesitzer endlich ein Ende haben“.<br />
Im Frühjahr 2011 hat die FDP-Landtagsfraktion ihre Initiative zur Aussetzung der Prüfungs-Bürokratie erstmals in den Landtag eingebracht. <strong>„Aus Sicht der FDP stehen die Belastungen der Bürger in keinem Verhältnis zum Nutzen der Prüfung“</strong>, betont Egbert Braks. Denn die Kosten der Prüfung, insbesondere aber die anfallenden Kanalsanierungen stellen gerade für junge Familien und Rentner eine unkalkulierbare Belastung dar. Je nach Länge und Zustand des Kanals kann allein die Prüfung bis zu 2.000 Euro kosten &#8211; die anschließende Sanierung der Abwasserleitung bis zu 20.000 Euro.</p>
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		<item>
		<title>Position der FDP zum Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/27/position-der-fdp-zum-genehmigungsantrag-der-firma-papierfabrik-niederauer-muhle-gmbh/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 May 2011 09:11:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Geruchsbelästigung in Kreuzau]]></category>
		<category><![CDATA[Niederauer Mühle GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Ratssitzung vom 11.05.2011]]></category>

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		<description><![CDATA[Beherrschendes Thema der Sitzung des Rates vom 11.05.2011 war die Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zum Genehmigungsantrag der Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH. Beantragt wurde von der Firma die Verarbeitung von bis zu 470 t gebrauchtem Getränkekarton (Tetra Pak) pro Tag auf den Papiermaschinen PM 2 und PM 3. Bisher wurde Tetra Pak in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: small;">Beherrschendes Thema der Sitzung des Rates vom 11.05.2011 war die <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/25/genehmigungsantrag-der-firma-papierfabrik-niederauer-muhle-gmbh-auszug-aus-der-niederschrift-uber-die-sitzung-des-rates-der-gemeinde-kreuzau-vom-11-05-2011/">Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zum  Genehmigungsantrag der Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH</a>. </span></p>
<p><span style="font-size: small;">Beantragt wurde von der Firma die Verarbeitung von bis zu 470 t gebrauchtem Getränkekarton (Tetra Pak) pro Tag auf den Papiermaschinen PM 2 und PM 3. Bisher wurde Tetra Pak in der Niederauer Mühle zusammen mit klassischem Altpapier nur auf der PM 2 zu Wellpappenrohstoff verarbeitet. Dies soll nun künftig auch auf der neuen und fast fertiggestellten PM 3 geschehen.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Dem Rat lag zu diesem Thema die ausführliche <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/24/genehmigungsantrag-der-firma-papierfabrik-niederauer-muhle-gmbh-verwaltungsvorlage-202011/">Sitzungsvorlage 20/2011 des Bürgermeisters</a> vor, die zuvor auch schon im Umweltausschuss beraten worden ist. Bei beiden Papiermaschinen handelt es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG, also um Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen. Hauptproblem für eine positive Stellungnahme des Rates waren die durch die Verarbeitung von Tetra Pak hervorgerufenen Luftverunreinigungen durch Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft durch Geruchsstoffe. Beleg für das tatsächliche Auftreten von Geruchsbelästigungen sind die wiederholten Klagen von Anwohnern des Kernortes Kreuzau und die Bildung der Bürgerinitiative „Saubere Luft in Kreuzau“ im Jahre 2009.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">In der <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/24/genehmigungsantrag-der-firma-papierfabrik-niederauer-muhle-gmbh-verwaltungsvorlage-202011/">Verwaltungsvorlage 20/2011</a> werden akribisch genau potentielle Schwachstellen im Genehmigungsantrag der Firma herausgearbeitet, Einwände vorgetragen und Verbesserungsvorschläge gemacht. Die aufgestellten Forderungen wurden vom Umweltausschuss und später vom Rat teilweise modifiziert und beschlossen. </span></p>
<p><span style="font-size: small;">Die FDP hat die im Beschlussvorschlag vorgetragenen Bedenken der Punkte 2 bis 9 von vorneherein mitgetragen und unterstützt sie voll und ganz.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Lediglich die unter Punkt 1 geforderte Festschreibung der maximalen Anlieferungsmenge von gebrauchten Getränkekartons auf maximal 230 t/Tag bereitete und bereitet uns noch Probleme.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Die Presse hat zwar über unsere Einwände berichtet. <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/26/presseecho-ja-zu-tetra-pak-aber-nur-unter-auflagen/">Der Zeitungsartikel</a> gibt unsere Meinung zwar nicht falsch aber doch stark verkürzt wieder, sodass wir an dieser Stelle das von uns im Rat gesagte noch einmal im Zusammenhang darstellen möchten:</span></p>
<ol>
<li><span style="font-size: small;">Die Frage, ob die 	Gemeinde der Genehmigungsbehörde tatsächlich eine 	Mengenbeschränkung auf maximal 230 t/Tag vorschlagen sollte, hat viele Facetten und muss 	fairerweise aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Aus der 	betriebswirtschaftlichen Sicht des Unternehmens stellt sich die 	Zielsetzung recht einfach dar. Die Niederauer Mühle hat künftig zwei Papiermaschinen 	(PM2 und PM3) und zwei Einsatzstoffe (Altpapier und Tetra Pak) zur Verfügung , die 	sie so miteinander kombinieren will, dass der Gewinn und damit die 	Rendite langfristig maximiert werden. Sie wird bei entsprechender 	Nachfrage konsequenterweise versuchen, die Anlagenkapazität voll 	auszulasten. Werden von außen Restriktionen (hier eine Beschränkung 	der Anlieferungsmenge von Tetra Pak) gesetzt und ist die 	Verarbeitung von Tetra Pak lukrativer als von Altpapier, geht dies 	zu Lasten ihres Gewinns.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Aus gesamter 	Umweltsicht darf Tetra Pak nicht generell verteufelt werden. „Das 	Umweltbundesamt hat eine umfangreiche Ökobilanz über 	Getränkeverpackungen aufgestellt, aus der unter anderem hervorgeht, 	dass zwischen der Verwendung von Mehrweg-Glasflaschen und 	Einweg-Getränkekartons kein umfassender ökologischer Vor- oder 	Nachteil erkennbar ist“ Kritisiert wird allerdings die geringe 	Recyclingquote d.h. es werden nach Ansicht der Kritiker (z. B. der 	Deutschen Umwelthilfe) zu wenige gebrauchte Kartons verwertet und zu 	viele anderweitig entsorgt 	(http://de.wikipedia.org/wiki/Getr%C3%A4nkekarton)<br />
Folgt man 	dieser Kritik müssten aus gesamthafter ökologischen Betrachtung 	möglichst viele Getränkekartons aus Tetra Pak recyceld werden.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Aufgabe der 	Mitglieder des Rates der Gemeinde Kreuzau ist es nun allerdings 	nicht, nur die betriebswirtschaftlichen Interessen des Unternehmens 	oder isoliert die Aspekte des allgemeinen Umweltschutzes zu 	betrachten. In erster Linie sind sie dafür gewählt, das Wohl der 	Kommune und aller ihrer EinwohnerInnen zu mehren.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Würde die Forderung 	nach einer Mengenbegrenzung nicht erhoben, würde sich der dadurch 	bei der Firma entstehende Zusatzgewinn in höheren Zahlungen von 	Gewerbesteuer an die Gemeinde zum Nutzen des notleidenden Kreuzauer 	Haushalts niederschlagen. Außerdem investiert das Unternehmen, 	beschäftigt Mitarbeiter und regt die sonstige Geschäftstätigkeit (Handwerk, Zulieferbetriebe) in Kreuzau an.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Auf der anderen Seite 	können nachhaltige Geruchsbeeinträchtigungen dazu führen, dass  	betroffene Bürger aus Kreuzau wegziehen und Touristen die Gemeinde 	meiden. Diese Effekte würden den Kreuzauer Haushalt belasten, weil 	sie entsprechend geringere Zuflüsse an Steuern und Abgaben auslösen könnten.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Außerdem gebietet es 	die Fürsorgepflicht des Rates, dafür zu sorgen, dass Mitbürger 	nicht durch Luftverunreinigungen in unerträglicher Weise belästigt 	oder gar in ihrer Gesundheit gefährdet werden.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Es sprechen also aus 	Sicht der FDP einerseits die Aspekte der Haushaltskonsolidierung 	dafür von Mengenbeschränkungen abzusehen. Andererseits wäre die 	Begrenzung der Produktionsmenge unter dem Blickwinkel des 	gesundheitlichen Wohls und des Wohlbefindens der betroffenen 	Kreuzauer Bürger sinnvoll.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Nun hat die 	Niederauer Mühle im Zusammenhang mit dem Bau der neuen 	Papiermaschine PM 3 große Investitionen getätigt (höherer Kamin, 	Einbezug der Stoffaufbereitung in das Entlüftungssystem), deren 	Wirksamkeit bisher nur theoretisch durch die Erstellung diverser 	Gutachten vermutet, nicht jedoch praktisch im laufenden Betrieb 	nachgewiesen werden kann.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Niemand kann wissen, 	wie sich die Geruchssituation im künftigen Echtbetrieb wirklich 	darstellen wird. Wird die Situation insgesamt besser oder 	schlechter? Sind dieselben oder andere, mehr oder weniger Bürger 	betroffen?</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Auch erscheint 	unklar, wie sich eine größere oder kleinere Menge von 	verarbeiteten Getränkekartons auswirken würde, wenn man von vorne 	herein eine Mengenbegrenzung anordnet. Würde die Verarbeitung der 	maximalen Menge von Tetra Pak intensivere und/oder längere 	Geruchsbelästigungsphasen auslösen oder nicht?</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Eine rationale 	Entscheidung über eine Mengenbegrenzung ließe sich nur dann 	treffen, wenn die Niederauer Mühle für einen begrenzten Zeitraum 	(z.B. ein Jahr) die maximale Kapazitätsmenge produzieren würde und 	gleichzeitig bei der Gemeinde für diesen Zeitraum eine 	Beschwerdestelle eingerichtet würde, bei der betroffene Einwohner 	Meldung über Intensität und Häufigkeit der Geruchsbelästigungen 	machen könnten. Stichprobenhafte Überprüfungen der Daten durch die 	Beschwerdestelle wären zu gewährleisten.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Erst nach Vorliegen 	dieser empirischen, objektiv dokumentierten Datensammlung könnte 	rational entschieden werden, ob vom Unternehmen zu verlangen wäre, die Zusatzgewinne teilweise für den Einbau besserer Filter 	zu verwenden oder die Produktionsmenge nachträglich zu begrenzen.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">All dies würde nur 	möglich durch den Einbau einer Revisionsklausel bei einer zeitlich 	begrenzten Genehmigung der höheren Produktionsmenge (z.B. nach § 8 	oder § 12 Abs. 3 BImSchG). Würde sofort und endgültig 	entschieden, müssten die Beteiligten (Unternehmen und betroffene 	Bürger) so oder so für immer mit der u.U. falschen Entscheidung 	leben.</span></li>
</ol>
<p><span style="font-size: small;">Leider konnte sich die Mehrheit des Rates unseren Vorstellungen nicht anschließen, sodass wir notgedrungen im Interesse der betroffenen Bürger den gesamten Beschluss mitgetragen haben (vgl. Auszug aus dem <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/25/genehmigungsantrag-der-firma-papierfabrik-niederauer-muhle-gmbh-auszug-aus-der-niederschrift-uber-die-sitzung-des-rates-der-gemeinde-kreuzau-vom-11-05-2011/">Ratsprotokoll</a>).</span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Presseecho: Ja zu Tetra Pak, aber nur unter Auflagen</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/26/presseecho-ja-zu-tetra-pak-aber-nur-unter-auflagen/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 May 2011 09:09:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Presseecho]]></category>
		<category><![CDATA[Geruchsbelästigung in Kreuzau]]></category>
		<category><![CDATA[Niederauer Mühle GmbH]]></category>

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		<description><![CDATA[Quelle: Dürener Zeitung vom 13.05.2010 Von Fred Schröder &#124; Kreuzau. Wenn es um die Papierfabrik Niederauer Mühle geht kochen die Emotionen hoch. In der Bevölkerung wie in der Politik. So auch im Gemeinderat in der Sitzung am Mittwochabend, als über die Stellungnahme der Gemeinde zu einem Antrag der Firma nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) zu entscheiden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Quelle: Dürener Zeitung vom 13.05.2010</p>
<p>Von Fred Schröder |</p>
<p><script type="text/javascript"></script><img src="http://www.az-web.de/az/images/icons/icon_NORM_meinung_deak.gif" border="0" alt="" hspace="0" width="88" height="29" align="left" /> <a href="javascript:openW('/sixcms/detail.php?template=az_druckversion&amp;_ivw=&amp;id=1678181&amp;_wo=Suche:Onlinearchiv','_blank','width=700,height=600,scrollbars=1,resizable=1,menubar=yes');"><img src="http://www.az-web.de/az/images/icons/icon_NORM_drucken.gif" border="0" alt="" hspace="0" width="90" height="29" align="left" /></a> <a href="http://www.az-web.de/az/email/email_form.php?_wo=Suche:Onlinearchiv"><img src="http://www.az-web.de/az/images/icons/icon_NORM_email.gif" border="0" alt="" hspace="0" width="98" height="29" align="left" /></a> <a href="http://www.az-web.de/sixcms/detail.php?template=az_detail_versenden&amp;id=1678181&amp;_wo=Suche:Onlinearchiv"><img src="http://www.az-web.de/az/images/icons/icon_NORM_senden.gif" border="0" alt="" hspace="0" width="97" height="29" align="left" /></a> <a href="javascript:fsizeplus(2);"><img src="http://www.az-web.de/az/images/icons/icon_NORM_gross1.gif" border="0" alt="" hspace="0" width="23" height="29" align="left" /></a> <a href="javascript:fsizeminus(2);"><img src="http://www.az-web.de/az/images/icons/icon_NORM_gross2.gif" border="0" alt="" hspace="0" width="21" height="29" align="left" /></a> <img src="http://www.az-web.de/az/images/icons/icon_NORM_gross3.gif" border="0" alt="" hspace="0" width="50" height="29" align="center" /></p>
<p><a href="javascript:openW('/sixcms/list.php?page=seite_bildergalerien&amp;sv[id]=1678182&amp;sv[area_id]=197&amp;_wo=Suche:Onlinearchiv','bildergalerie','width=900,height=750,scrollbars=1,resizable=1,menubar=yes')"><img src="http://www.az-web.de/fm/197/thumbnails/645551.jpg.1904541.jpg" border="0" alt="" hspace="0" align="left" /></a> <strong>Kreuzau.</strong> Wenn es um die Papierfabrik Niederauer Mühle geht kochen die Emotionen hoch. In der Bevölkerung wie in der Politik. So auch im Gemeinderat in der Sitzung am Mittwochabend, als über die Stellungnahme der Gemeinde zu einem Antrag der Firma nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) zu entscheiden war.</p>
<p><!-- rectangle --></p>
<table border="0" cellspacing="0" cellpadding="0" align="center">
<tbody>
<tr>
<td align="center"></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><!-- rectangle ende -->Insbesondere Geruchbelästigung wird von den Anliegern und einer Bürgerinitiative ins Feld geführt. Sie soll auf der Verarbeitung von Tetra Pak beruhen. Wie bereits mehrfach berichtet, wird dieses Verpackungsmaterial bisher nur auf einer Papiermaschine verarbeitet, nach Wunsch der Firma demnächst jedoch auch auf einer zweiten.</p>
<p>Dieses «sehr sensible Thema» (CDU-Fraktionschef Ingo Eßer) hatte in der vergangenen Woche zu einer Mammut-Sitzung im Umweltausschuss geführt. Ergebnis: In vier Abstimmungsgängen hatte sich der Ausschuss jeweils mit 16 Ja-Stimmen und je einer Gegenstimme und Enthaltung auf einen Katalog von rund 20 Punkten und Fragen geeinigt, die von der Bezirksregierung geklärt und abgearbeitet werden sollten. Vor einer stattlichen Zuhörerkulisse, darunter die Besitzer der Niederauer Mühle, ging die Diskussion erneut los.</p>
<p><strong>Erstaunen</strong></p>
<p><strong>Zum allseitigen Erstaunen zeigte zunächst FDP-Sprecher Erik Meurer Verständnis für das Unternehmen. «Bei mehr Produktion fließen auch mehr Steuern» und Tetra Pak ist nicht so schlimm wie immer getan wird», meinte der Liberale. Die Firma habe schon Maßnahmen zur Reduktion der Geruchsbelästigung eingeleitet. Man sollte von einer Mengenbeschränkung (im Gespräch sind 230 Tonnen pro Tag) absehen und die Genehmigung befristet erteilen, so seine Position.</strong></p>
<p>Ganz anders die SPD. «Bisher haben wir ?ja, aber&#8217; gesagt; jetzt sagen wir ein begründetes Nein», positionierte sich Rolf Heidbüchel. «Das ist der längste Beschlussvorschlag, den ich in 30 Jahren im Rat erlebe», so der SPD-Fraktionschef, für den «bereits jetzt den Anwohnern zu viel zugemutet wird».</p>
<p>Astrid Hohn (Grüne) warf dem Unternehmen vor, bereits jetzt die bisher zur Verarbeitung genehmigte Menge zu überschreiten. «Wir öffnen Tür und Tor für eine Entwicklung, die wir nicht mehr steuern können». Übereinstimmend warnten Bürgermeister Walter Ramm und Bauamtsleiter Schmühl vor einer generellen Ablehnung durch den Rat. «Dann prüft die Bezirksregierung unsere Argumente erst gar nicht mehr». Eine Meinung, der auch CDU-Sprecher Ingo Eßer beipflichtete.</p>
<p>Was folgte, war eine Formulierungsdebatte mit mehr oder minder Wortklauberei. Erst nach mehr als einer Stunde fand Umweltaus-schussvorsitzender Jo Kaptain den vorläufigen Stein der Weisen: «Gegen die Erteilung der Genehmigung hat die Gemeinde erhebliche Bedenken, es sei denn, dass die folgenden Punkte (es folgen die Detailfragen aus dem Umweltausschuss mit Forderung nach Überprüfung von Gutachten und diversen Werten) ausgeräumt werden können. Aus diesen Punkten ergibt sich die Forderung der Gemeinde Kreuzau, auf Zulassung des vorzeitigen Baubeginns zu verzichten». Dieser Beschlussvorschlag passierte einstimmig den Gemeinderat. Bürgermeister Walter Ramm atmete tief durch. «Die einheitliche Position der Politik in der Stellungnahme an die Bezirksregierung halte ich für unheimlich wichtig».</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH (Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 11.05.2011)</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/25/genehmigungsantrag-der-firma-papierfabrik-niederauer-muhle-gmbh-auszug-aus-der-niederschrift-uber-die-sitzung-des-rates-der-gemeinde-kreuzau-vom-11-05-2011/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 May 2011 09:07:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Geruchsbelästigung in Kreuzau]]></category>
		<category><![CDATA[Niederauer Mühle GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Ratssitzung vom 11.05.2011]]></category>

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		<description><![CDATA[Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 20/2011 BM Ramm schlägt vor, über den im Umweltausschuss mit Unterpunkten erarbeiteten Beschlussvorschlag im Gesamtpaket abzustimmen. RM Heidbüchel bittet unter Punkt 8 den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen: „In den Immissionsbetrachtungen werden immer nur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk<br />
Kreuzau, vom 14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG;<br />
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau<br />
Vorlage: 20/2011<br />
BM Ramm schlägt vor, über den im Umweltausschuss mit Unterpunkten erarbeiteten Beschlussvorschlag im Gesamtpaket abzustimmen. RM Heidbüchel bittet unter Punkt 8 den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen: „In den Immissionsbetrachtungen werden immer nur<br />
die Schornsteine angesprochen. Weshalb ist das Außenlager für Getränkekartons kein zu untersuchender Immissionspunkt? Gibt es Regularien oder Richtlinien für das Öffnen/Schließen der rückwärtigen Großtore?“<br />
Mit dieser Ergänzung des Beschlussvorschlages sind die Ratsmitglieder einverstanden.<br />
<strong>Prof. Meurer teilt mit, dass die FDP-Fraktion die unter Punkt 1 des Beschlussvorschlages festgelegte Produktionsobergrenze von maximal 230 t/Tag kritisch sehe. Er beantragt daher, Punkt 1 zu streichen und eine befristete Genehmigung zu erteilen.</strong><br />
RM Böcking bittet unter einem neuen Punkt 9 um Ergänzung des bestehenden Beschlussvorschlages: „Die Bezirksregierung Köln soll die Daten des BUB-Gutachtens (bakteriologische und Sporenbelastung) auf Plausibilität und Richtigkeit prüfen.“ Auch hiermit sind die Ratsmitglieder einverstanden.</p>
<p>RM Heidbüchel stellt fest, dass es seit Jahren Bürgerbeschwerden wegen der starken Geruchsbelästigungen gebe. Er unterstützt grundsätzlich die im Beschlussvorschlag des Umweltausschusses aufgeführten Forderungen und Bedenken. Nach Meinung der SPD-Fraktion müsse aber nunmehr ein Zeichen gesetzt werden, daher plädiere er, den Antrag begründet<br />
abzulehnen. Bürgermeister Ramm und Herr Schmühl teilen hierauf mit, dass bei einer Ablehnung des Antrages die Bezirksregierung Köln die im Beschlussvorschlag enthaltenen Fragen und Forderungen überhaupt nicht mehr berücksichtigen werde.</p>
<p>Im Rahmen der folgenden ausführlichen Diskussion wird durch RM Kaptain eine Neuformulierung des ersten Absatzes des Beschlussvorschlages vorgeschlagen, der wie folgt lautet: „Gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung bestehen erhebliche Bedenken, es sei denn, die<br />
folgenden Punkte werden im Verfahren berücksichtigt oder als unbegründet zurückgewiesen:“</p>
<p>Hinter Punkt 9 soll der folgende Satz noch ergänzend aufgenommen werden: „Ohne eine hinreichende Beantwortung und Berücksichtigung dieser Forderungen und Fragen kann die Zustimmung nicht erteilt werden.“ Mit dieser Formulierung sind die Ratsmitglieder einverstanden.</p>
<p><strong>Prof. Meurer bittet, seinen Antrag auf befristete Genehmigung auf 1 Jahr ohne Mengenbegrenzung zur Abstimmung zu stellen.</strong><br />
Durch die SPD-Fraktion wird um eine Sitzungsunterbrechung für 5 Minuten gebeten. Dem wird stattgegeben. Danach wird die Sitzung um 21.00 Uhr fortgesetzt. <strong>Prof. Meurer zieht seinen Antrag zurück.<br />
</strong>Anschließend lässt Bürgermeister Ramm über den erweiterten Beschlussvorschlag abstimmen.<br />
Beschluss:</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zum Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG gegenüber der Bezirksregierung abzugeben:</p>
<p>Gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung bestehen erhebliche Bedenken, es sei denn, die folgenden Punkte werden im Verfahren berücksichtigt oder als unbegründet zurückgewiesen:</p>
<p>1.  Die Anlieferungsmenge von gebrauchtem Getränkekarton beträgt maximal 230 t/Tag bzw. 83.965 t/Jahr.<br />
Die Bezirksregierung wird aufgefordert, darzustellen, wie sie die Einhaltung der Vorgaben sicherstellen wird.</p>
<p>2.  Vor Erteilung der Genehmigung ist eine Stellungnahme des DWD einzuholen. Hierbei sollten folgende Fragen beantwortet werden:</p>
<p>a)  Sind die Daten der Station Nörvenich generell geeignet?<br />
b)  Ist das Jahr 1993 auch heute noch repräsentativ?<br />
c)  Ist es nicht im Sinne einer genauen  Beschreibung der Wetterbedingungen in Kreuzau zielführender, auch mit den Daten der Wetterstation in Heimbach eine Betrachtung anzustellen, da aufgrund der Talendlage weder die Daten von Heimbach noch von Nörvenich für sich betrachtet die Bedingungen in Kreuzau korrekt wiedergeben?<br />
d)  Wäre es ggfs. möglich, die Kamine im Bereich der PM2 zu erhöhen bzw. durch höhere zu ersetzen oder ist es machbar, bei genauer Lokalisation der<br />
Immissionspunkte über eine gezielte Erfassung die Reinigung der Abluft über modernste Filtertechnik zu erreichen?<br />
e)  Führt die Abweichung vom Regelfall des Mischungsverhältnisses Tetrapak zu Altpapier hin zu einer bis 100%igen Verwendung von Tetrapak nicht zu einer Veränderung der Ausgangsdaten für die Untersuchung? Müssen nicht daher Referenzszenarien mit 0 bzw. 100% Tetrapak in der Stoffaufbereitung erstellt werden?<br />
f)  Da die LANUV ebenfalls eine Stellungnahme abgeben wird, sollte zusätzlich die LANUV um Stellungnahme gebeten werden, ob die Geruchsimmissionsdaten der Firma Aqua System Consult vom Dezember 2001 ohne weitere Überprüfung heute noch übernommen werden können.</p>
<p>Ist das Berechnungsprogramm AUSTAL 2006 in der Version 2.4.7 die geeignete Wahl für die Geruchsimmissionsberechnungen?</p>
<p>Die Bezirksregierung Köln wird gebeten zu prüfen, ob die Geruchsimmissionsprognose der TÜV Rheinland Immissionsschutz-  und Energiesysteme GmbH vom 20.01.2011 identisch mit der Analyse der TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH vom 03.02.2011 ist.</p>
<p>3.  Aus Kapitel 4, Seite 10/1, des Originalantrages ergibt sich die erstmalige Aussage, dass einer der hauptgeruchsrelevanten Stoffe Trimethylamin ist. Daher sind folgende Fragen zu klären:<br />
a)  Ist dieser Stoff in der Geruchsimmissionsprognose des TÜV Rheinland vom 03.02.2011 berücksichtigt worden?<br />
b)  Ist es eine durch die Genehmigungsbehörde geteilte Erkenntnis, dass<br />
Trimethylamin die Hauptgeruchsquelle ist?<br />
c)  Ist der Entstehungsort eindeutig zu lokalisieren?<br />
d)  Besteht die Möglichkeit, den Stoff an diesem Ort gesondert zu erfassen und ggfs. zu filtern?<br />
e)  Wird die Auffassung der Gemeinde, dass zur Verminderung oder Vermeidung einer Geruchsbelästigung eine kontinuierliche systemische Prozessanalyse und - überwachung erfolgen muss, von der Genehmigungsbehörde geteilt?<br />
4.  Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Wasserkreislaufs ist die Nebenbestimmung aufzunehmen, dass die Überwachung der Wasserqualität zukünftig durch den Einsatz moderner Technik und nicht durch Probennahmen von Hand erfolgt.</p>
<p>Zu den verwendeten Stoffen im Wasserkreislauf fehlen Stoffangaben, die<br />
Sicherheitsdatenblätter  sind durch den Antragsteller vorzulegen, damit die<br />
Genehmigungsbehörde die Gefährdung des Abwassers einschätzen kann.</p>
<p>5.  Die Bezirksregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob die Indirekteinleitergenehmigung ergänzt oder erweitert werden muss.<br />
In diesem Zusammenhang ist weiterhin zu prüfen, ob die aufnehmende Abwasserleitung ausreichend dimensioniert ist und ob sich bei möglichen Rückstaus weitere Geruchsbelästigungen aus Zersetzungsprozessen ergeben können.</p>
<p>6.  Bei der nur 1 Seite umfassenden Stellungnahme der Fa. Accon zu den Lärmimmissionen ist zu klären, auf welcher Basis die Stellungnahme erfolgt ist.</p>
<p>7.  Bezüglich des Satzes „Altlastenverdacht besteht bei dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht“ ist nach Auffassung der Gemeinde Kreuzau Rücksprachebedarf mit dem Amt 66 der zuständigen Kreisverwaltung Düren gegeben.</p>
<p>Die Genehmigungsbehörde wird aufgefordert, diese Rücksprache wahrzunehmen.</p>
<p>8.  In den Immissionsbetrachtungen werden immer nur die Schornsteine angesprochen.<br />
Weshalb ist das Außenlager für Getränkekartons kein zu untersuchender<br />
Immissionspunkt?<br />
Gibt es Regularien oder Richtlinien für das Öffnen/Schließen der rückwärtigen Großtore?</p>
<p>9.  Die Bezirksregierung Köln soll die Daten des BUB-Gutachtens (bakteriologische und Sporenbelastung) auf Plausibilität und Richtigkeit prüfen.</p>
<p>Ohne eine hinreichende Beantwortung und Berücksichtigung dieser Forderungen und Fragen kann die Zustimmung der Gemeinde nicht erteilt werden.</p>
<p>Aus diesen Punkten ergibt sich die weitere Forderung der Gemeinde Kreuzau, auf die Zulassung des vorzeitigen Beginns zu verzichten.</p>
<p>Beratungsergebnis:  Einstimmig, bei 0 Enthaltungen</p>
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