Biogasanlage in Obermaubach: Presseecho

27 Juli 2013

Bericht in den Dürener Nachrichten und der Dürener Zeitung vom 27.07.2013:

 ”Biogasanlage: Die FDP fragt nach, Schmühl antwortet

Wer hat wen zuerst oder zu spät informiert?
Positive Stellungnahme der Gemeinde muss erfolgen, weil Voraussetzungen stimmen.

Kreuzau. Die Diskussion um die vom Ortsvorsteher geplante Biogasanlage schlägt in Obermaubach immer noch hohe Wellen. In diesem Zusammenhang richtet die Fraktion der FDP im Rat der Gemeinde Kreuzau mehrere Fragen an Bürgermeister Walter Ramm. Die Fragen wurden umgehend von seinem Stellvertreter Siegfried Schmühl beantwortet.

Die Liberalen nehmen Bezug auf Aussagen von Obermaubachern. Sie fragen sich, wann die Verwaltung der Gemeinde eigentlich
ihre positive Stellungnahme zur geplanten Bioagasanlage zur Kreisverwaltung geschickt hat. Konkret heißt es in dem FDP-Schreiben: „Trifft es zu, dass die Gemeinde Kreuzau bereits eine positive Stellungnahme abgegeben hat, bevor der Rat überhaupt über das Vorliegen eines Bauantrags informiert worden ist?“ Dazu teilt Schmühl mit, diese Aussage treffe nicht zu. „Der Rat wurde von mir in der Sitzung am 25. Juni 2013 umfassend informiert“, so wörtlich. Schon da habe er aber ausdrücklich darauf hingewiesen, „dass die Gemeinde eine positive Stellungnahme abgeben wird“.

Diese sei der Kreisverwaltung, die letztlich über die Errichtung der Biogasanlage zu entscheiden habe, am 2. Juli zugestellt worden. Der Investor hat erst am 10. Juli die Bürger in Obermaubach im Pfarrheim bei einer öffentlichen Veranstaltung über seine Pläne informiert. Schon da hatten sich Obermaubacher darüber beklagt, dass das Anliegen des Landwirts von der Gemeinde positiv beurteilt worden sei, bevor es den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt wurde. „Warum hast du uns nicht vorher informiert?“, fragten mehrere Anwesende (wir berichteten).

An der Versammlung im Pfarrheim hatte übrigens auch Schmühl teilgenommen und ausführlich erklärt, warum aus rechtlichen Gründen die Errichtung der Anlage von der Gemeinde positiv bewertet werden muss. Tenor: Die planungsrechtlichen Voraussetzung liegen nun mal vor, sie sind alle erfüllt.(mv)”