Biogasanlage in Obermaubach – Anfrage an den Bürgermeister

19 Juli 2013

An den

Bürgermeister der

Gemeinde Kreuzau

  

Biogasanlage in Obermaubach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit  Erstaunen entnehmen wir der heutigen Ausgabe der Dürener Zeitung folgende
Aussagen:

„…Da verwundert es schon, dass die Gemeinde  Kreuzau gegenüber als Genehmigungsbehörde eine positive Stellungnahme zum Bau  der Biogasanlage abgegeben hat, ohne die öffentlichen Belange in Bezug auf die sehr beengten Zufahrtsstraßen (ohne ürgersteige) umfassend zu prüfen….“
(Leserbrief „Weit mehr als 100 Bürger“ von Heinz und Christine Steckenborn)

„…Anders ist das in Kreuzau: Der Landwirt und die Gemeinde Kreuzau informieren erst auf öffentlichen Druck, nachdem der Bauantrag eingereicht war und die Gemeinde schon eine Stellungnahme abgegeben hatte…“
(Leserbrief „Nicht gegen die Bevölkerung“ von Friedhelm und Marlene Ratz)

Hierzu haben wir folgende Fragen:

1.)  Trifft es zu, dass die Gemeinde Kreuzau bereits eine  positive Stellungnahme abgegeben hat, bevor der Rat überhaupt über das
Vorliegen eines Bauantrages informiert worden ist?

2.)  Falls Frage 1 zutrifft, wann ist diese Stellungnahme  abgegeben worden und wie war der genaue Inhalt (Wortlaut) dieser Stellungnahme?
Auf welcher Rechtsgrundlage haben Sie eine wertende (also wie behauptet positive) Stellungnahme abgegeben?

3.)  Falls Frage 1 nicht zutrifft, wie wollen Sie dem in der Öffentlichkeit zwangsläufig entstandenen Eindruck entgegentreten, dass Sie als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde Stellungnahmen für die Gemeinde in einer für den Ort so bedeutsamen Angelegenheit abgeben, ohne den Rat als oberstes Beschlussorgan damit zu befassen?

Bevor nicht Klarheit über den Wahrheitsgehalt der in den Leserbriefen öffentlich aufgestellten Behauptungen herrscht, möchten wir uns einer Wertung vorläufig  enthalten.

Allerdings finden wir es vor dem Hintergrund der von den großen Ratsfraktionen publikumswirksam inszenierten Beschwerdeaktion zum Straßenzustand der L249 (für den die Gemeinde ebenfalls nicht zuständig ist) etwas befremdlich, dass Sie den Rat über die Tatsache, das Ausmaß und die Umstände der geplanten Biogasanlage bisher so gut wie noch nicht  informiert haben.

Eine Wertung allerdings  vorweg: Die (nur aufgeschobene) Instandsetzung der L249 wird der Gemeinde, von temporären Behinderungen abgesehen, auf jeden Fall Nutzen stiften. Die geplante Biogasanlage dürfte für Obermaubach und damit für die Großgemeinde Kreuzau auf  Dauer und in jeder Beziehung zu einer erheblichen Belastung werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Egbert Braks
(Fraktionsvorsitzender)