Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau – Vorlagen-Nr.: 4/2010 vom 05.03.2010

5 März 2010

Gemeinde Kreuzau                                                                          Vorlagen-Nr.: 4/2010

Umwelt- und Ordnungsamt – BE:Herr Lützler

BE: Herr Lützler

Kreuzau, 05.03.2010

- öffentlicher Teil -

Sitzungsvorlage für den

Hauptausschuss                                                                   23.03.2010

Rat                                                                                        13.04.2010

Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau

 

I. Sach- und Rechtslage


Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau hat mit Scheiben vom 21.08.2009, welches als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist, beantragt, die zur Zeit gewährten Aufwandsentschädigungen für die Wahrnehmung von Funktionen innerhalb der Feuerwehr anzupassen. 

Die Aufgaben der Funktionsträger und der mit der Ausübung des jeweiligen Aufgabenbereiches einhergehende Zeitaufwand sind in den letzten Jahren überproportional gestiegen, so dass es durch die derzeit gewährten Aufwandsentschädigungen nicht möglich ist, eine Kostenerstattung und gleichzeitig eine Anerkennung des Aufwandes zu erzielen.

Zudem werden innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr zusätzlich zu den bisher mit einer Aufwandsentschädigung versehenen Positionen weitere Funktionen wahrgenommen, für die bislang keinerlei Entschädigung gewährt wird.

 Der Wehrführer bittet daher um Prüfung, in wie weit auch für derartige Funktionen eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden kann, da sich dies für die ehrenamtlichen Kräfte motivationsstärkend auswirken und die Bereitschaft erhöhen würde, solche Aufgaben zu übernehmen. 

Da die Höhe der bisher gezahlten Aufwandsentschädigungen teilweise auf Ratsbeschlüsse fußt, die bereits 8 Jahre alt sind, ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine betragsmäßige Anpassung der Sätze angebracht ist, um der Preissteigerung der letzten Jahre Rechnung zu tragen und so zu verhindern, dass die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen durch die Übernahme von Funktionen finanziellen Aufwand (durch größere Anzahl von Telefonaten und z.B. Fahrtkosten durch die Teilnahme an Besprechungen) selbst tragen müssen. Zudem teile ich die Auffassung der Wehrführung, dass sich eine finanzielle Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit motivationsstärkend auswirken kann, so dass es zukünftig möglicherweise einfacher wird, Interessenten für die Übernahme derartiger Aufgaben zu finden.

 Die im Antrag des Wehrführers vorgeschlagenen Beträge wurden von ihm mit den Führungskräften der Feuerwehr erarbeitet und würden deshalb im Falle eines entsprechenden Ratsbeschlusses innerhalb der Feuerwehr voll akzeptiert werden. 

Für folgende Funktionen wird bereits eine Aufwandsentschädigung gezahlt:

Funktion:                                           Ratsbeschluss    Betrag pro Funktion  bisher

Wehrführer                                         20.11.2001        102,50 €/Monat

Stellv. WF                                          20.11.2001            56,50 €/Monat

Zugführer                                           05.04.2005          20,00 €/Monat

Gruppenführer                                17.02.2004           20,00 €/Monat

Gemeindejugfeuerw.wart                 20.01.2006              20,00 €/Monat

Jugendgruppenleiter                         20.11.2001              10,25 €/Monat

Da für einige Funktionen mehrere Funktionsstellen vorgesehen sind, war bisher bei Besetzung aller Funktionsstellen ein Finanzaufwand von 6.198,00 €/Jahr erforderlich, bei Anwendung der nunmehr vorgeschlagenen Beträge beläuft sich der jährliche Gesamtaufwand auf 11.040,00 €, so dass sich ein finanzieller Mehraufwand von 4.842,00 €/Jahr ergibt. 

Die als Anlage beigefügte Übersicht zeigt auf, wie sich v.g. Gesamtbeträge errechnen.

Zusätzlich zu den bisherigen Funktionen beantragt der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr, Herr Eismar, für folgende weitere Funktionen eine Aufwandsentschädigung in nachfolgend aufgeführter Höhe zu gewähren: 

- 1 Ausbildungsbeauftragter                                                  30,00 €/Monat

- 1 Atemschutzbeauftragter                                                  30,00 €/Monat

- 1 Einsatzplanung u. Einsatzvorbereitung, AAO                30,00 €/Monat

- 1 Beauftragter für Technik                                                 30,00 €/Monat

- 1 Fahrzeugtechnik                                                         30,00 €/Monat

- 1 Betreuung der Brandmeldeanlagen                            30,00 €/Monat

- 1 Datenbeauftragter Löschzug 1                                      25,00 €/Monat

- 1 Datenbeauftragter Löschzug 2                                     25,00 €/Monat

- 1 Datenbeauftragter Löschzug 3                                     25,00 €/Monat 

Durch die zusätzlichen Zahlungen für diese „Sonderfunktionen“ würde der gemeindliche Haushalt mit weiteren Kosten von 3.060,00 €/Jahr belastet werden; die Ermittlung der Kosten ist ebenfalls auf der beigefügten Anlage ausgewiesen. 

Da die o.g. Tätigkeiten auch bisher bereits ausgeübt wurden, dies aber ohne jegliche finanzielle Anerkennung erfolgt ist, wird durch die Verwaltung die Zahlung einer Aufwandsentschädigung unterstützt, zumal die Tätigkeiten der freiwilligen Feuerwehrangehörigen auch zu Kosteneinsparungen für die Verwaltung führen (z.B. durch die Tätigkeit der Datenbeauftragten, die viele Kleinreparaturen an Meldeempfängern selbst durchführen). 

Herr Eismar weist in seinem Antrag zudem darauf hin, dass den Funktionsinhabern nach der derzeit bestehenden Regelung nur eine einzige Aufwandsentschädigung gewährt wird, unabhängig davon, ob mehrere Funktionen von einer Person gleichzeitig besetzt werden; diese Festlegung bittet er zu ändern. 

Derzeit erhält der Betreffende bei Mehrfachbesetzungen von Funktionen nur die jeweils betragsmäßig höchste Aufwandsentschädigung ausgezahlt, die betraglich geringere Aufwandsentschädigung entfällt ersatzlos. 

Dies trägt dem Arbeitsaufwand, den die Person betreiben muss, aber in keinster Weise Rechnung, da sich der Aufwand mit der Übernahme einer weiteren oder mehreren zusätzlichen Funktionen erheblich vergrößert. 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Zahlung mehrerer Aufwandsentschädigungen nebeneinander zuzulassen. 

Ein weiteres Problem stellt derzeit die fehlende Besetzung der Funktion des stellvertretenden Wehrführers dar.

Da die Funktion nicht besetzt ist, entfällt nach den bisherigen Festlegungen die Zahlung dieser Aufwandsentschädigung; dennoch müssen die Aufgaben wahrgenommen werden. Zur Unterstützung des Wehrführers haben sich aus diesem Grunde die drei Zugführer bereit erklärt, die Aufgaben bis zur Wahl eines neuen stellvertretenden Wehrführers gemeinsam zu übernehmen.

Diese Unterstützung des Wehrführers durch die Zugführer sollte aus diesem Grund dahingehend gefördert werden, dass die Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Wehrführer während des Zeitraumes der Vertretungslösung anteilig an die Zugführer (zusätzlich zur deren eigentlicher Aufwandsentschädigung) ausgezahlt wird, auch wenn die Funktion „stellv. Wehrführer“ im Moment nicht besetzt werden kann. 

Ein weiterer Punkt, den Herr Eismar in seinem Antrag anspricht, ist die bisher rein ehrenamtlich innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr abgewickelte Grundausbildung (gestaffelt in die Lehrgänge Truppmann 1 und Truppmann 2, die jeweils getrennt voneinander durchgeführt werden). Dabei ist beabsichtigt, pro Jahr einen Lehrgang (rd. 70 Stunden) abzuhalten. 

Die Grundausbildung wurde bisher mit abendlichen Unterrichtsstunden im Anschluss an die eigentliche berufliche Betätigung der „Ausbilder“ durchgeführt. 

Aufgrund geänderter Anforderungen an alle Berufstätigen sind die Ausbilder nicht mehr in der Lage oder gewillt, die Ausbildung abends durchzuführen. 

Die Feuerwehr beabsichtigt daher, zukünftig die Grundausbildung in ganztägigen Samstagslehrgängen durchzuführen. 

Um eine ausreichende Anzahl qualifizierte Feuerwehrangehörige als Ausbilder zu requirieren, wird es zukünftig jedoch ebenfalls erforderlich werden, den nicht unerheblichen Aufwand, den die Ausbilder betreiben, zu entgelten. 

Herr Eismar schlägt vor, analog der Regelung des Kreises Düren, jedem Ausbilder für seine Arbeit eine Entschädigung zu zahlen. 

Der Kreis Düren zahlt seinen Ausbildern derzeit eine Entschädigung in Höhe von 11,50 €/Stunde einschließlich Vorbereitungsarbeit (diese wird nur aus besonderem Anlass zusätzlich auf Antrag abgegolten). 

Die Feuerwehr Kreuzau wäre bereits mit einem Betrag von 5,00 Euro/Stunde einverstanden, da dieser Betrag, obwohl er erheblich unter dem des Kreises Düren liegt, die geleistete Arbeit aber anerkennt und zumindest teilweise entlohnt. 

Die Vergütung dieser Tätigkeit wird durch die Verwaltung unterstützt. Da in dem vom Wehrleiter vorgeschlagenen Entschädigungsbetrag jedoch keine Vorbereitungszeit enthalten ist, schlägt die Verwaltung zur Verbesserung der Kalkulierbarkeit der Kosten vor, den Betrag auf 7,00 €/Unterrichtsstunde festzusetzen und hiermit die Vorbereitung abschließend abzugelten. 

Da die Lehrgänge ganztägig durchgeführt werden, wird durch die Feuerwehr weiterhin angedacht, den Lehrgangsteilnehmern eine Verpflegungspauschale zu gewähren, mit der es möglich wäre, ein Mittagessen anzubieten. Der von Seiten der Feuerwehr vorgeschlagene Betrag von 5,00 € pro Person und Lehrgangstag erscheint realistisch zu sein. 

Unter diesen Voraussetzungen wären für die Durchführung z.B. eines Truppmann 1 – Lehrganges Mittel von rd. 2.500,00 € zu veranschlagen. 

Dieser Betrag setzt sich im Groben wie folgt zusammen: Verpflegungskosten für 30 Teilnehmer einschließlich Ausbilder ca. 1.200,00 €, Ausbilderkosten rd. 700,00 € und etwa 450,00 € sonstige Kosten. 

Um die Kosten für jedes Jahr kalkulierbar zu machen, hat sich die Wehrführung bereit erklärt, jeweils zum Ende eines Jahres die voraussichtliche Teilnehmerzahl und die Art der geplanten Lehrgänge anzumelden. 

II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:

Für die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen und die Gewährung weiterer Aufwandsentschädigungen für Sonderfunktionen sind zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 7.902,00 € aufzubringen; der gesamte Finanzaufwand für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen beläuft sich bei Besetzung aller Funktionen demnach zukünftig auf 14.100,00 €/Jahr. 

Bei Sachkonto 542107 wurden insgesamt 15.100,00 € bereit gestellt. 

Für die Durchführung der feuerwehrinternen Ausbildungen (Truppmann 1 und Truppmann 2) wurde der bisherige Haushaltsansatz bei Sachkonto 541204 von bisher 5.000,00 € auf 7.500,00 € erhöht. 

III. Beschlussvorschlag: 

Rückwirkend ab dem 01.01.2010 werden folgende Aufwandsentschädigungen für die Übernahme von Funktionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau gezahlt: 

Wehrführer                                                                            150,00 €/Monat

Stellv. Wehrführer                                                                 75,00 €/Monat

Zugführer                                                                                  40,00 €/Monat

Gruppenführer                                                                        40,00 €/Monat

Jugendfeuerwehrwart                                                          40,00 €/Monat

Jugendgruppenleiter                                                             25,00 €/Monat

Als „Sonderfunktionen“ erhalten folgende Funktionsinhaber ebenfalls rückwirkend ab dem 01.01.2010 eine Aufwandsentschädigung: 

Ausbildungsbeauftragter                                                       30,00 €/Monat
Atemschutzbeauftragter                                                       30,00 €/Monat
Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung (AAO)               30,00 €/Monat
Beauftragter für Technik                                                       30,00 €/Monat
Fahrzeugtechnik                                                                       30,00 €/Monat
Betreuung Brandmeldeanlagen                                           30,00 €/Monat
Datenbeauftragte der Löschzüge                                        25,00 €/Monat 

Die Aufwandsentschädigungen werden nebeneinander gewährt. 

Da derzeit die Position des stellvertretenden Wehrführers nicht besetzt ist, die Aufgaben jedoch von den Zugführern wahrgenommen werden, wird die für den stellvertretenden Wehrführer vorgesehene Aufwandsentschädigung bis zu einer Neubesetzung der Funktion anteilig an die Personen ausgezahlt, die diese Aufgabenbereiche wahrnehmen. 

Für die Durchführung der feuerwehrinternen Ausbildung (Truppmann 1 und Truppmann 2) erhalten die Ausbilder eine Entschädigung in Höhe von 7,00 €/Unterrichtsstunde, dieser Betrag beinhaltet eine Entschädigung für die erforderliche Vor- und Nachbereitungsarbeit. Die Abrechnung der Entschädigung erfolgt nach Beendigung des Lehrgangs durch die Vorlage eines Stundennachweis. 

Die Lehrgangsteilnehmer und Ausbilder erhalten für jeden Lehrgangstag an dem mindestens 7 Unterrichtsstunden stattfinden, eine Verpflegung. Hierfür wird für jeden Teilnehmer ein Betrag von5,00 € zur Verfügung gestellt.

Der Bürgermeister

- Ramm -

IV. Beratungsergebnis:

Einstimmig: ________
Ja: ________
Nein: ________
Enthaltungen: ________