Energetische Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Üdingen (Vorlage des Bürgermeisters Nr. 72/2009)

2 November 2009

Energetische Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Üdingen;
hier: Zustimmung zum Planentwurf

I. Sach- und Rechtslage:

Das Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Üdingen befindet sich im rückwärtigen Teil des Kindergartengrundstückes und hat seine Zufahrt über den Ruruferradweg.

Das Gerätehaus besteht aus 3 unterschiedlichen Gebäudeteilen, die auch zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten errichtet worden sind.

Das jüngste Bauwerk stammt aus dem Jahre 2007. Hierbei handelt es sich um die ca. 4 x 9 m große Garage zur Unterbringung des MTW. Dieses Gebäude wurde von der Feuerwehr in  Eigenleistung gegen Gestellung der Materialkosten errichtet .     

Die Fahrzeughalle zur Unterbringung des Löschfahrzeuges mit dahinter liegendem Abstellraum (ca. 6 x 13 m) wurde im Jahre 1978 ebenfalls in Eigenleistung gegen Gestellung der Materialkosten von der Löschgruppe errichtet.

Bei den derzeitigen Umkleide- und Sozialräumen handelt es sich um die im Jahre 1967 errichtete Toilettenanlage der ehemaligen Volksschule Üdingen. Diese Toilettenanlage wurde im Zusammenhang mit dem Neubau der Fahrzeughalle im Jahre 1978/79 umgebaut und teilweise ohne Baugenehmigung erweitert. Die Brutto-Grundfläche beträgt ca. 80 qm.

Unabhängig von der völlig unbefriedigenden Raumaufteilung ist dieser Gebäudeteil aus energetischen Gesichtspunkten dringendst erneuerungsbedürftig. Das Gebäude ist nicht gedämmt. Es ist keine Isolierverglasung vorhanden. Das ebenfalls ungedämmte Flachdach ist sanierungsbedürftig. Die Beheizung erfolgt mittels Elektroheizkörper.

Der Neubau bzw. die grundlegende Sanierung dieses Gebäudes ist zwar bisher nicht im Feuerwehrbedarfsplan bis 2011 enthalten, jedoch dringend erforderlich.

Vor diesem Hintergrund habe ich Ihnen auch vorgeschlagen, die energetische Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses aus Mitteln des Konjunkturprogramms durchzuführen. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 06.10.2009 beschlossen, für die energetische Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses 200.000,00 € aus Mitteln des Konjunkturprogramms bereitzustellen.

Diese Kostensumme basiert auf einer detaillierten Kostenberechnung nach DIN 276 auf der Grundlage eines 1. Entwurfes mit einer neuen Grundfläche von ca. 100 qm.

Nach dem Ratsbeschluss vom 06.10.2009 wurde der Entwurf dem Gemeindebrandmeister und der Löschgruppe vorgestellt. Inzwischen haben mehrere Besprechungen stattgefunden. Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass sowohl das zuständige Fachamt für Feuerwehrangelegenheiten im Hause (Ordnungsamt), der Gemeindebrandmeister und die Löschgruppe einhellig die Meinung vertreten, dass der vorliegende Entwurf zwar die derzeitige Situation erheblich verbessern würde, insgesamt aber dennoch nicht akzeptabel ist.

Bei einer Grundfläche von 100 qm wäre es nicht möglich, getrennte Umkleidemöglichkeiten und Duschen für weibliche Mitglieder der Feuerwehr unterzubringen. Auch der Schulungsraum mit einer Größe von ca. 34 qm wird für nicht ausreichend erachtet. Nach Auffassung der Feuerwehr ist es erforderlich, einen zusätzlichen Raumbedarf von ca. 50 qm zu schaffen.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Erweiterung des Kindergartens und Einhaltung von Grenzabständen) kann die Grundfläche von ca. 100 qm nicht vergrößert werden. Der zusätzliche Raumbedarf kann also nur durch ein 2. Geschoss realisiert werden. Dieses 2. Geschoss kann aber aus Abstandsflächengründen und aus Brandschutzgründen nicht die volle Grundfläche des Erdgeschosses erhalten. Es müsste ein sogenanntes „Staffelgeschoss“ errichtet werden in einer Größenordnung von ca. 7 x 8 m Außenmaß. Die Feuerwehr würde diese Variante aufgrund des letzten Besprechungsergebnisses vom 28.10.2009 akzeptieren.

Ich habe den von mir beauftragten ortsansässigen Architekten nunmehr gebeten, bis zum Sitzungstermin die Planung zu überarbeiten und zwangsläufig eine neue Kostenberechnung nach DIN 276 vorzunehmen. Ich sage Ihnen zu, dass die entsprechenden Unterlagen in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses selbstverständlich vorliegen.

Fakt ist, dass sich aufgrund der Vergrößerung des Bauvolumens (bisher ca. 300 cbm, neu voraussichtlich ca. 450 cbm) höhere Baukosten ergeben werden.

Da die Mittel des Konjunkturprogramms jedoch völlig ausgeschöpft sind, müssen die zusätzlichen Baukosten, unabhängig von der noch nicht feststehenden Höhe, gesondert finanziert werden. Nach dem Feuerwehrbedarfsplan sind zwar für das Jahr 2010 180.000,00 € vorgesehen. Hierbei handelt es sich allerdings ausschließlich um Mittel für die Anschaffung eines TSF-Fahrzeuges für die Löschgruppe Thum.

Der bis Ende 2011 gültige Feuerwehrbedarfsplan sieht für das Jahr 2011 bisher keinen Ansatz vor.

Da mit den Bauarbeiten auch frühestens Mitte nächsten Jahres begonnen werden kann, könnten die Baukosten auf die Haushaltsjahre 2010 und 2011 verteilt werden. Im Jahre 2010 würden, wie bisher vorgesehen, die 200.000,00 € aus Mitteln des Konjunkturprogramms veranschlagt. Die noch nicht feststehenden Mehrkosten müssten alsdann im Jahre 2011 veranschlagt werden.

Diese finanzielle Entscheidung müsste aus den nachstehend noch aufgeführten Gründen jedoch bereits in dieser Sitzungsrunde, und somit vor den eigentlichen Haushaltsplanberatungen, getroffen werden. Dies ist erforderlich, damit im Januar mit der Erstellung des Bauantrages und der Statik begonnen werden kann und die entsprechenden Ausschreibungen vorbereitet werden können. Ziel muss es nämlich sein, den Bau des Feuerwehrgerätehauses zeitgleich mit der vorgesehenen Erweiterung der Kindertagesstätte Üdingen zu realisieren. Hierdurch könnten bei allen Gewerken durchaus Synergieeffekte entstehen, die bei beiden Gebäuden dann möglicherweise zu Einsparungen führen könnten.

Aus den vorstehend genannten Gründen darf ich Sie bitten, meinem unten stehend aufgeführten Beschlussvorschlag bereits in dieser Sitzungsrunde zuzustimmen.

Hinweis: In der Sitzung werden die überarbeiteten Planentwürfe selbstverständlich vorgestellt.

II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:

Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich zunächst auf meine Ausführungen unter Ziffer I. Hiernach werden im Jahre 2010 Ausgaben in Höhe von 200.000,00 € veranschlagt, die in voller Höhe aus Mitteln des Konjunkturprogramms finanziert werden. Der zusätzlich erforderliche Betrag in Höhe von … € wird im Jahre 2011 veranschlagt (im Haushalt 2010 muss also eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung ausgesprochen werden).

III. Beschlussvorschlag:

1. Dem vorliegenden Planentwurf zur energetischen Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Üdingen wird in der mit der Feuerwehr abgestimmten Ausführung zugestimmt.

2. Zur Finanzierung der Maßnahme werden im Haushalt 2010 200.000,00 € veranschlagt.

Zusätzlich erfolgt eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2011 in Höhe von … €.

Der Bürgermeister

i.V.

- Stolz -

IV. Beratungsergebnis:

Einstimmig: ________

Ja: ________

Nein: ________

Enthaltungen: ________