Finanzierung der Festhalle durch die Schulpauschale (Schreiben der FDP-Fraktion an Bürgermeister Ramm vom 31.08.2007)

31 August 2007

An den

Bürgermeister der

Gemeinde Kreuzau

Bahnhofstraße 7

52372 Kreuzau                                                                                                                     31. August 2007

Erforderliche Sanierungs-/Unterhaltungsarbeiten im Bereich der Festhalle Kreuzau;

hier: Zustimmung zum überarbeiteten Sanierungskonzept

Vorlage: 57/2006 2. Ergänzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gegen die von Ihnen vorgeschlagene und vom Bauausschuss in seiner Sitzung vom 15.08.2007 beschlossene Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen durch Inanspruchnahme von Mitteln der Schulpauschale haben wir erhebliche rechtliche und sachliche Bedenken.

Rechtlich wird aus unserer Sicht gegen die Vorschriften des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG 2007) verstoßen. § 19 Abs. 1 GFG lässt den Einsatz der Mittel ausschließlich für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden zu.

Es dürfte wohl unstrittig sein, dass eine Festhalle kein Schulgebäude ist. Somit ist nach dem Wortlaut des Gesetzes der Einsatz der Mittel aus der Schulpauschale für die Sanierung der Festhalle rechtlich nicht zulässig.

In Ihrer Vorlage findet sich allerdings der Hinweis, dass „die Festhalle als Schulaula anerkannt“ sei. Leider ist uns nicht bekannt, wer diese Anerkennung, wann, wo und in welchem Zusammenhang ausgesprochen hat. Hierzu würden wir gerne von Ihnen Näheres erfahren. Für die Übersendung einer Kopie dieses Anerkennungsbescheides wären wir Ihnen verbunden.

Ohne den Inhalt dieses Anerkennungsbescheides zu kennen, sprechen mindestens zwei Indizien gegen die Behauptung, dass die Festhalle in Wirklichkeit als Schulaula zu gelten hätte.

a)      Wie von Herrn Heidbüchel in der Sitzung des Bauausschusses unwidersprochen festgestellt, wird die Festhalle höchstens zu 5 % von den Schulen für Abschlussfeiern genutzt. Die Restnutzung von 95% geschieht durch Vereine und Private. Insofern ist die Festhalle, unabhängig von einer möglichen formalen „Anerkennung als Schulaula“, in tatsächlicher Hinsicht ein allen Bürger Kreuzaus gewidmeter Festsaal, der in geringem Umfang auch den Schulen für Feiern zur Verfügung unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.

b)      Ein Blick in den Haushalt der Gemeinde Kreuzau zeigt, dass die Festhalle nicht etwa unter den Haushaltsstellen der Gruppe 2, in der abschließend alle Schularten erfasst sind, sondern unter den Haushaltsstellen der Gruppe 7 (Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftförderung) ausgewiesen wird.

Auch aus sachlicher Sicht spricht einiges gegen die Verwendung von Mitteln der Schulpauschale für die Sanierung der Festhalle. Der Landesgesetzgeber zahlt die Schulpauschale offensichtlich, um den Kommunen und Kommunalverbänden Gelegenheit zu geben, ohne aufwändige Antrags- und Förderungsverfahren unbürokratisch für den baulich modernen und einwandfreien Zustand ihrer Schulen zu sorgen. Sie wird aber nicht gezahlt, um Kommunen in die Lage zu versetzen, ihren ortsansässigen Vereinen Feiermöglichkeiten zur erhalten, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht mehr bestehen.

Wenn auch in den letzten Jahren keine erneuten Schäden bei den Flachdächern von Haupt- und Realschule aufgetreten sind, heißt das nicht, dass es im kommenden Winter nicht doch durchregnet. Selbst wenn das nicht geschehen sollte, können andere Schäden an Schulgebäuden des Gemeindegebietes entdeckt werden, für deren Beseitigung dann keine Finanzierungsmöglichkeit mehr bestünden.

Wesentlich ist, dass diese Mittel in Höhe von 310.000 € dem Schulbereich auf Dauer entzogen werden, dies jedenfalls solange wie auch in Zukunft Schulpauschalen vom Land gezahlt werden.

Schon um späteren Problemen aus dem Wege zu gehen, die sich aus einer möglichen missbräuchlichen und damit rechtswidrigen Verwendung von Mitteln der Schulpauschale ergeben könnten, bitten wir Sie, von der Möglichkeit einer Beratung durch die Kommunalaufsicht im Vorfeld der Entscheidung des Rates Gebrauch machen und vom Kreis oder der Bezirksregierung Köln bis spätestens zur Ratssitzung am 09.10.2007 eine Erklärung darüber einholen, dass die vorgesehene Finanzierung des Projektes durch die Schulpauschale für unbedenklich gehalten wird.

Eine solche Erklärung würde es uns und möglicherweise auch anderen Fraktion leichter machen, der Vorlage im Rat zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender)