FDP-Änderungsantrag für den Haushaltsentwurf 2006

28 März 2006

Antrag zu TOP 2 der 10. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau zur „Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2006 sowie des Investitionsprogramms der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2005 bis 2009“ Vorlage 12/2006

 

Die FDP-Fraktion stellt zum obigen Tagesordnungspunkt folgenden Antrag:

 

„Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, bis zur Sitzung des Rates am 25.04.2006 die in der Anlage aufgelisteten Haushaltstellen

 

  1. daraufhin zu überprüfen, ob der Haushaltsansatz 2005 durch das Jahresergebnis 2005 vollkommen ausgeschöpft oder gar übertroffen worden ist,
  2. im verneinenden Fall zu überprüfen, warum der Ansatz 2006 in dieser Höhe zwingend notwendig ist
  3. und über das Ergebnis in der Ratssitzung für die aufgelisteten Haushaltsstellen einzeln zu berichten.

 

Falls einzelne dieser Haushaltsansätze 2005 nicht vollkommen ausgeschöpft worden sind und besondere und nachvollziehbare Gründe für die Höhe der entsprechenden Ansätze 2006 nicht vorliegen, wird die Verwaltung beauftragt, diese Ansätze restriktiv und mit Augenmaß den tatsächlichen Jahresergebnissen der Jahre 2002 bis 2005 anzupassen.“

 

Begründung

 

Bei einem Vergleich der Verwaltungshaushalte 2002 – 2006 haben wir die einzelnen Haushaltsstellen einem Vergleich unterzogen, ob und inwieweit ihre Ausgabenansätze durch die vorliegenden Jahresergebnisse ausgeschöpft worden sind sowie ob und inwieweit ihre Einnahmenansätze realistisch waren.

 

Die in der Anlage aufgeführten Ausgabenansätze erfüllen folgende Bedingungen.

 

a)      Die Ansätze sind in keinem der Jahre 2002, 2003 und 2004 durch die Jahresergebnisse ausgeschöpft worden.

b)      Die Summen der Ausgabenansätze der betreffenden Haushaltsstelle sind in den Jahren 2002 bis 2004 ebenfalls nicht durch die entsprechenden Jahresergebnisse ausgeschöpft worden.

c)      Die Abweichungen sind in ihrer Höhe nicht völlig unbedeutend.

 

Diese Bedingungen trafen auch für einige andere Haushaltsansätze zu. In diesen Fällen hatte aber die Verwaltung von sich aus die notwendigen Anpassungen in der erforderlichen Höhe vorgenommen oder es handelte sich um Haushaltsstellen von Gebührenhaushalten, für die andere Regeln gelten.

 

Falls sich bei der Überprüfung durch die Verwaltung ergeben sollte, dass der jeweilige Ausgabenansatz 2005 durch das entsprechende Jahresergebnis 2005 ausgeschöpft oder übertroffen wurde bzw. eine wichtige Begründung vorliegt, weshalb der Ansatz 2006 in dieser Höhe realistisch ist, sollte es bei dem Ansatz in der geplanten Höhe bleiben. Im anderen Fall erscheint eine Anpassung geboten.

 

Die ggf. vorzunehmenden Korrekturen mögen angesichts des riesigen Defizits unbedeutend erscheinen. Wir sind jedoch der Auffassung, dass Rat und Verwaltung jeder noch so geringen Möglichkeit nachgehen muss, um den gemeinsamen Sparwillen auch nach außen deutlich zu machen.

 

Kreuzau, den 28. März 2006

Gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender)