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	<title>FDP Kreuzau &#187; Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehr</title>
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		<title>Haushaltsrede 2010</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Apr 2010 11:54:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerrechte]]></category>
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		<description><![CDATA[Rede des Vorsitzenden der FDP-Fraktion Egbert Braks zum Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010 Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,  wie sich die Zeiten ändern. Ich sehe Sie, sehr geehrter Herr Kollege Eßer, noch vor mir, wie Sie vor einem Jahr an dieser Stelle hoch erhobenen Hauptes die Haushalte der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rede des Vorsitzenden der FDP-Fraktion Egbert Braks zum Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010</strong></p>
<p>Herr Bürgermeister,<br />
sehr geehrte Damen und Herren, </p>
<p>wie sich die Zeiten ändern. Ich sehe Sie, sehr geehrter Herr Kollege Eßer, noch vor mir, wie Sie vor einem Jahr an dieser Stelle hoch erhobenen Hauptes die Haushalte der Jahre 2008 und 2009 über den grünen Klee gelobt haben. Wörtlich haben Sie gesagt, diese Erfolge seien „maßgeblich das Ergebnis jahrelanger CDU-betriebener Haushaltskonsolidierung in der Gemeinde Kreuzau“. Ein pauschales Lob der Industrie- und Handelskammer für den Kreuzauer Haushalt haben Sie als „Beleg für den Erfolg der von der CDU-Fraktion in den letzten Jahren vorgegebenen Marschroute konsequenter Konsolidierung“ umgedeutet. </p>
<p>Die Vertreter der anderen Parteien im Rat haben ob dieser stolzen Worte nur mit dem Kopf schütteln können. Schließlich hatten doch alle Parteien und auch die Verwaltung ihren Beitrag zu den eher geringen Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung geleistet. Im Übrigen waren die vergangenen Erfolge, wie allen klar war, ohnehin eher der guten Konjunktur als den Bemühungen des Rates geschuldet. </p>
<p>Wenn ich boshaft wäre, könnte ich jetzt sagen, dass Sie nun vor dem Scherbenhaufen Ihrer „CDU-betriebenen Haushaltskonsolidierung“ stehen. Kreuzau befindet sich nach nur einem Jahr der Unterbrechung wieder im Nothaushaltsrecht, d.h. Kreuzau durfte an der neugewonnenen Freiheit, ohne aufsichtsrechtliche Beschränkungen selbst über den Haushalt entscheiden zu können, nur ein wenig schnuppern. </p>
<p>Wir von der FDP könnten uns jetzt entspannt zurücklehnen und behaupten „Wir haben es ja gleich gesagt“. Das werden wir natürlich nicht tun, dafür ist die Lage zu ernst. Es stimmt zwar, dass wir dem Rat <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2009/04/21/haushaltsrede-2009/">an dieser Stelle </a>als einzige Partei detailliert vorgerechnet haben, wie sich die finanzielle Lage entwickeln wird. Wir haben im Wahlkampf deutlich und in konsequenter Weise auf die sich anbahnende Katastrophe hingewiesen. Und bis auf unseren Wunsch, künftig der Instandsetzung unseres Straßennetzes Vorrang zu geben, haben wir im Kommunalwahlkampf nichts weiter gefordert und auch nichts versprochen. </p>
<p>Eines müssen wir allerdings zugeben. Auch unsere schlimmsten Befürchtungen  sind von der grauenvollen Realität noch überholt worden. Eine derartige Verdüsterung des finanziellen Himmels über Kreuzau, hatten auch wir nicht erwartet. Was ist daran so furchtbar? </p>
<p>Wie im letzten Jahr haben wir auch bei der Analyse des Haushalts 2010 und der Folgejahre wieder mit Planbilanzen gearbeitet. Aus der Nennung weniger Zahlen wird das wahre Ausmaß der Katastrophe sehr deutlich. </p>
<p>Während wir im Jahr 2008 „nur“ Fremdkapitalschulden von Höhe von 79 Mio. € angehäuft hatten, werden es nach der Planung in 2013 bereits 100 Mio. € sein. Nur am Rande, sehr geehrter Herr Decker sei angemerkt, dass eigentlich noch höhere Schulden auszuweisen wären. Es kann ja wohl nicht sein, dass die von Ihnen geplanten jährlichen kurzfristigen Zinsen von Jahr zu Jahr geringer werden, obwohl sich die kurzfristigen Schulden, die ja im Wesentlichen aus Kassenkrediten bestehen, von 14 Mio € im Jahr 2008 auf 32 Mio € im Jahr 2013 mehr als verdoppeln werden. Nähme man dazu noch an, dass sich die Zinssätze bis 2013 stark erhöhen, könnten durchaus noch einige „Milliönchen“ zusätzlicher Schulden hinzukommen. </p>
<p>Um das Ausmaß dieser Katastrophe wirklich zu begreifen muss man sich einmal klar machen, <span style="text-decoration: underline;">dass die Gemeinde Kreuzau im Durchschnitt an jedem Tag dieses Jahres 17.707 € neu an Schulden aufnehmen muss, um ihren laufenden Verpflichtungen nachzukommen zu können</span>. </p>
<p>Das schlimmste ist aber die Entwicklung der Eigenkapitalquote. Konnte die Gemeinde in 2008 noch stolz auf eine Eigenkapitalquote von 32,2 % verweisen, schrumpft dieser wichtige Indikator der Kreditwürdigkeit in 2013 bereits auf magere 15,1 %. Ginge dieser Absturz in den Folgejahren so weiter, wären wir in vier weiteren Jahre völlig pleite. Das gesamte „Vermögen“, also alle Straßen, Sportplätze, öffentliche Gebäude und Wälder würden nicht mehr dem Bürger sondern den Banken und anderen Fremdkapitalgebern gehören. In Kreuzau würde dann ein Staatskommissar aus Düsseldorf das Zepter übernehmen. Wir hier im Rat wären dann nichts anderes mehr als eine Art Elferrat, der die Entscheidungen des neuen Sparkommissars nur noch mit Klatschmarsch abnicken dürfte. Das, Herr Bürgermeister und meine Damen und Herren ist die traurige Lage. Die Frage ist nun, was sollen wir tun? </p>
<p>Wenn ich Ihnen, Herr Eßer eben Ihre durchsichtigen Lobeshymnen auf den Haushalt des letzten Jahres vorgehalten habe, wäre es nun unfair, Ihnen die Verantwortung für die neue Lage in die Schuhe zu schieben. Wir alle wissen, dass dieser finanzielle Absturz eben so wenig hausgemacht ist, wie die günstige finanzielle Lage der letzten Jahre auf die „CDU-betriebener Haushaltskonsolidierung“ zurückzuführen war. Die Krise ist vielmehr die Folge des Versagens einer Horde international agierender verantwortungsloser Spekulanten und Hasardeure, das wir künftig auszubaden haben. </p>
<p>Sind wir nun angesichts dieser Katastrophe völlig hilflos, können wir gar nichts tun? Ich denke nicht. Wir sind gewählt worden, um Schaden von unserem Gemeinwesen abzuwenden. Aber was bleibt uns? </p>
<p>Wir könnten zunächst, wie es der Bürgermeister in seiner Haushaltsrede vorschlägt, laut protestieren. Da sind wir natürlich dabei! Vor allem hielten wir es für eine überlegenswerte Idee, die Gewerbesteuer u.a. durch einen eigenständigen Anteil an den im Gemeindegebiet anfallenden Einkommen- und Körperschaftssteuerzuflüssen mit selbständigem Hebesatz zu ersetzen. Ein Vorteil wäre neben der Verstetigung der gemeindlichen Einnahmen auch die Tatsache, dass sich die in der Kommune ansässigen Steuerzahler mehr dafür interessieren würden, was die Gemeinde mit ihrem Geld eigentlich macht. </p>
<p>Der lautstarke Protest ist zwar notwendig. Rat und Verwaltung können es dabei aber nicht bewenden lassen. </p>
<p>Wir von der FDP haben in den vergangenen Monaten und auch bei den laufenden Haushaltsberatungen bereits versucht, kräftig gegenzusteuern. Allerdings mit mäßigem Erfolg. </p>
<p>Bei dem leidigen Thema der <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2010/02/04/pressebericht-rat-verweigert-vereinen-mehr-geld-fur-die-sportplatzpflege-in-kreuzau-werden-dafur-vorerst-weiter-46-000-euro-ausgezahlt-fdp-und-grune-erhohung-passt-nicht-in-die-politische-landsch/">Pflegekostenzuschüsse </a>ist es Ihnen von der CDU ja gelungen mit Hilfe der etwas wankelmütigen SPD und Teilen der in dieser Frage nicht ganz uneigennützigen Dürener Presse eine Erhöhung von 5.000 € durchzuboxen und dabei der Öffentlichkeit vorzugaukeln es seien ja eigentlich 10.000 € gewesen von denen allerdings 5.000 € nicht ausgezahlt würden. Dafür teilen Sie dann den Vereinen schriftlich mit: „Einziger und verlässlicher Partner der Kreuzauer Vereine war und ist die CDU“. Meine Damen und Herren, wenn Sie einmal nach einem klassischen Lehrbeispiel für den Begriff „Klientelpolitik“ suchen. Hier haben Sie eins, wie es typischer nicht sein könnte. Immerhin ist es uns durch unseren hinhaltenden Widerstand gelungen, der Gemeinde und damit der Allgemeinheit 5.000 € zusätzlicher Aufwendungen jährlich zu ersparen.</p>
<p>Was haben wir weiter getan? Als offenkundig wurde, dass Kreuzau wieder ins Nothaushaltsrecht hinein gleiten würde, haben wir am 18.03.2010 mit mehreren Anträgen versucht, neue investive und konsumtive Ausgaben, die nach den Vorschriften des § 82 GO verboten sind zu verhindern. Dazu zählen u.a. <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2010/03/19/anderungsantrage-der-fdp-zur-vorlage-42010-aufwandsentschadigung-und-ausbildungskosten-fur-die-freiwillige-feuerwehr-kreuzau-vom-18-03-2010/">Aufwandsentschädigungen für neue Funktionen bei der Feuerwehr</a> (3.060 €/Jahr), eine kurzfristig beantragte <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2010/03/21/anderungsantrag-der-fdp-zum-haushalt-2010-erneuerung-der-heizung-und-einbau-einer-klimananlage-im-rathaus/">Klimaanlage für die Verwaltung </a>(15.000 €) und der <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2010/03/18/anderungsantrag-der-fdp-zum-haushalt-2010-austausch-von-burodrehstuhlen-im-rathaus/">Austausch von Bürostühlen </a>(16.000 €) wiederum für die Verwaltung. Ebenfalls verboten ist nach der Gemeindeordnung das Eingehen der <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2010/03/18/anderungsantrag-der-fdp-zum-haushalt-2010-verzicht-auf-die-verpflichtungsermachtigung-fur-die-errichtung-eines-staffelgeschosses-im-zusammenhang-mit-der-energetischen-erneuerung-feuerwehrgeratehaus-i/">Verpflichtungsermächtigung für den Schulungsraum der Üdinger Feuerwehr </a>(80.000 €), obwohl bekanntlich nur 30 m vom Feuerwehrgerätehaus entfernt genügend Räumlichkeiten für Schulungen zur Verfügung stehen. Auch wollten wir durch einen weiteren Antrag die Aufwandsentschädigungen für die Ratsmitglieder pauschal um 10% kürzen. Sie sehen was aus diesen Anträge geworden ist. </p>
<p>Wenn wir uns selbstkritisch einmal fragen, was wir da beantragt haben, so handelt es sich angesichts der Schulden von 100 Mio. €, die bereits für das Jahr 2013 eingeplant sind, wirklich um Peanuts. Ich hatte Ihnen eben die <span style="text-decoration: underline;">täglich</span> neu an Schulden aufzunehmende Summe von 17.707 € genannt. Was macht da noch eine Klimaanlage, die sich die Verwaltung kurz vor Toresschluss in Höhe von 15.000 € genehmigt? Innerhalb eines einzigen Tages ist sie doch schon durch Aufnahme neuer Schulden finanziert? </p>
<p>Meine Damen und Herren, das hört sich alles ganz schön zynisch an. Natürlich gönnen wir den Mitarbeitern, die bei erhöhten Temperaturen unter dem Dachboden des Rathauses arbeiten müssen, erträgliche Arbeitsbedingungen. Natürlich haben Fußballvereine und Feuerwehr Recht, wenn sie die Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten von der Allgemeinheit gewürdigt werden möchten. Auch sind die einzusparenden Beträge gering. Aber wir haben uns bewusst Haushaltspositionen herausgegriffen, die allen gesellschaftlichen Gruppen unserer Großgemeinde zunächst symbolisch zeigen sollen, dass es ab jetzt wirklich „ans Eingemachte“ gehen muss. </p>
<p>Das Heck meck um die Pflegekostenzuschüsse und auch jetzt die Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehr haben gezeigt, wie groß die Gefahr ist, dass wir uns, und damit meine ich alle im Rat vertretenen Parteien, monatelang in Kleinigkeiten verbeißen. Es heißt zwar „Kleinvieh macht auch fett“, aber diese Petitessen bringen uns nicht wirklich weiter. </p>
<p>Nun hat der Herr Bürgermeister vor kurzem im interfraktionellen Gespräch den interessanten Vorschlag gemacht, dass sich die Politik mit der Vorgabe von Zielen beschäftigen solle. Der Vorschlag lässt insofern aufhorchen, als wir <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2006/04/23/haushaltsrede-2006/">diese Forderung bekanntlich bereits seit 4 oder 5 Jahren immer wieder erhoben </a>hatten. Ja, es ist völlig richtig: Wichtigste Aufgabe des Rates ist es, <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2008/04/10/haushaltsrede-2008/">strategische Ziele zu formulieren und entsprechende Prioritäten zu setzen</a>. Gerade in diesen Zeiten, wo es darum geht, praktisch um die Überlebensfähigkeit dieser Gemeinde zu kämpfen und ihre Selbständigkeit zu verteidigen, muss zwischen den Parteien geklärt werden, was in Zukunft unabdingbar notwendig ist und auf was möglicherweise verzichtet werden kann. Dabei muss auch leidenschaftslos geprüft werden, ob Standards abgebaut, auf liebgewonnene Gewohnheiten verzichtet und sog. politische Dogmen geopfert werden können. </p>
<p>Hier einige <span style="text-decoration: underline;">Beispiele</span> mit der Bitte, mich nicht zu lynchen, wenn ich sie anspreche: </p>
<ul>
<li>Herr Landrat Spelthahn hat bereits zweimal in unserer Gegenwart von einem Schildbürgerstreich gesprochen, wenn praktisch jedes Dorf im Kreis Düren seine eigene Feuerwehr hat. Ließe sich nicht durch geschickte Koordination der Einsatznotwendigkeiten und Einsatzzeiten auch in Kreuzau eine Reihe von Feuerwehren schließen oder zusammenlegen?<br />
 </li>
<li>Welche Möglichkeiten gibt es im Hinblick auf Verwaltungskooperationen zwischen Kreis und Gemeinde sowie zwischen der Gemeinde und ihren Nachbarkommunen? Muss wirklich jede einzelne Kommune jede Aufgabe und Funktion autonom wahrnehmen?<br />
 </li>
<li>Gibt es Spielplätze oder Sportanlagen, die kaum noch genutzt werden aber ständig gepflegt werden müssen? Kann man sie nicht schließen und die Grundstücke verkaufen?</li>
<li>Können wir uns auch zukünftig noch den teuren Betrieb einer Festhalle und eines Bürgerhauses leisten? Lässt sich der Betrieb der Musikschule nicht einschränken? Können Sportstätten weiterhin kostenlos für die Nutzer vorgehalten werden? </li>
</ul>
<p>Alleine diese Beispiele lassen erahnen, wie schwierig es für den Rat werden dürfte, wenn er versuchen sollte, sich dieser Aufgabe der Zielbestimmung alleine zu widmen.</p>
<p>Daher meine Frage an dieser Stelle: Warum versuchen wir nicht, den Bürger mit ins Boot zu holen? <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2004/09/04/337/">Viele von Ihnen wissen, dass die FDP schon ihren Wahlkampf 2004 mit der Forderung bestritten hatte, auch in Kreuzau den sog. Bürgerhaushalt einzuführen.</a> Wir haben dieses Thema in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder zurückgestellt, weil uns bewusst war, wie schwierig es für Herrn Decker und seine Kämmerei sein muss, den Kraftakt des Umstiegs von der Kameralistik auf die Doppik mit wenig Personal zu schultern. Nun, das ist jetzt geschafft und <span style="text-decoration: underline;">es gibt wohl keinen besseren Anlass als die jetzige Situation, zumindest rudimentäre Ansätze eines Bürgerhaushaltes auch in Kreuzau zu wagen.</span> </p>
<p>Städte wie Köln und besonders Solingen haben vorgemacht, dass man mit relativ wenigen Instrumenten wie dem Einsatz des Internet und <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2007/06/12/burgerbefragung-zur-festhalle/">gezielten statistisch gesicherten Befragungen</a>, die Meinung der Bürger zu Einsparmöglichkeiten und ihren Alternativen erfragen kann. Einzelne Bürger wissen oft besser als Ratsmitglieder und Verwaltung, wo noch Einsparpotentiale schlummern. Zudem bestünde die Möglichkeit, die vom Rat und der Verwaltung erwogene Sparvorschläge von den Bürgern bewerten zu lassen. Es ließen sich Rangfolgen der Sparmöglichkeiten bilden. Wir würden sehen, was geht, was eventuell geht und was gar nicht geht. </p>
<p>Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren. Es wäre für Kreuzau ein ungewöhnlicher, ja ein mutiger Schritt. Aber auch die jetzige Situation ist ungewöhnlich. Es geht praktisch um das Überleben der Kommune. Also wagen wir den Schritt?!</p>
<p>Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.</p>
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		<title>Kommentar der FDP zum Presseecho: Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2010/03/30/kommentar-der-fdp-zum-presseecho-aufwandsentschadigungen-und-ausbildungskosten-fur-die-freiwillige-feuerwehr-kreuzau/</link>
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		<pubDate>Mon, 29 Mar 2010 22:31:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Feuerwehr]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Presseecho]]></category>
		<category><![CDATA[Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 29.03.2010 veröffentlichte die Dürener Zeitung zu den Diskussionen im Hauptausschuss über die Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau einen Bericht mit dem Titel: Erhält die Feuerwehr in Zukunft ein eigenes Budget? von (han). Während die Vertreter der Dürener Zeitung normalerweise über die Sitzungen der Gremien des Kreuzauer Rates sachverständig und objektiv berichten, scheint [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 29.03.2010 veröffentlichte die Dürener Zeitung zu den Diskussionen im Hauptausschuss über die Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau einen Bericht mit dem Titel: <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2010/03/29/presseecho-aufwandsentschadigungen-und-ausbildungskosten-fur-die-freiwillige-feuerwehr-kreuzau/">Erhält die Feuerwehr in Zukunft ein eigenes Budget? von (han</a>).</p>
<p>Während die Vertreter der Dürener Zeitung normalerweise über die Sitzungen der Gremien des Kreuzauer Rates sachverständig und objektiv berichten, scheint Herr (han) dazu zu neigen, einfache mathematischen Zusammenhänge zu verdrehen. So unterstellte er der FDP eine <strong>&#8220;eigene Rech(n)methode&#8221;,</strong> weil unser Ratsmitglied Prof. Dr. Meurer u.a. festgestellt hatte, dass die von der Feuerwehr geforderte Aufwandsentschädigungen für Jugengruppenleiter einen Steigerung von 143 % ausmacht. Nach umständlichen Formulierungen, die fast einen ganzen Absatz des Artikels füllen, kommt er zu der &#8220;Pointe&#8221;, dass die Ausschussmitglieder erkannt hätten, dass die &#8220;<strong>liberale Prozentzahl</strong> in Heller und Cent umgerechnet bedeuten würde, dass ein Jugendgruppenleiter statt der 2001 bewilligten 10,25 Euro pro Monat nun, fast neun Jahre später, 25 Euro erhalten sollte.&#8221;</p>
<p>Wenn Herr (han) sauber recherchiert und die <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2010/03/05/aufwandsentschadigungen-und-ausbildungskosten-fur-die-freiwillige-feuerwehr-kreuzau-vorlagen-nr-42010-vom-05-03-2010/">Vorlage  4/2010 </a>oder den <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2010/03/19/anderungsantrage-der-fdp-zur-vorlage-42010-aufwandsentschadigung-und-ausbildungskosten-fur-die-freiwillige-feuerwehr-kreuzau-vom-18-03-2010/">Änderungsantrag der FDP </a> gelesen hätte, wären ihm die Zusammenhänge, wie den anderen Sitzungsteilnehmern wohl auch, sofort klar geworden. Auch die Benutzung eines einfachen Taschenrechners hätte ihm gezeigt, dass die FDP über keine &#8220;eigene Rech(n)enmethode&#8221; verfügt noch &#8220;liberale Prozentzahlen&#8221; benutzt sondern lediglich einfache Methoden der allgemein bekannten Prozentrechnung anwendet.</p>
<p>Vielleicht wollte der Berichterstatter aber auch nur herausarbeiten, wie lächerlich gering der Erhöhungsbetrag von 10,25 Euro/Monat auf 25 Euro/Monat doch sei. Er übersieht dabei allerdings, dass sich die Forderungen der Feuerwehr für die Erhöhung aller Aufwandsentschädigungen, die ja insgesamt nur einem begrenzten Personenkreis von 20 Führungskräften zukommen sollen, auf 4.842 €/Jahr summieren. Das sind für den Planungszeitraum des Haushalts bis 2013 fast 20.000 €, die von der Gemeinde durch die Aufnahme von Kassenkrediten zusätzlich finanziert werden müssen.</p>
<p>Schlimm finden wir, dass Herr (han) sich in seinem Bericht ausschließlich an den von ihm beschriebenen Nebensächlichkeiten aufhält. Kein Wort darüber, dass die geforderten Ausgaben für &#8220;Sonderfunktionen&#8221; von der Gemeinde gar nicht gezahlt werden dürfen, da Kommunen, die sich im Nothaushaltsrecht befinden gemäß § 82 GO neue Aufwendungen, zu denen sie nicht rechtlich verpflichtet sind, nicht entstehen lassen dürfen. Kein Wort des Verständnisses für die wahrlich existentiellen Probleme der Gemeinde, die von den Vertretern der FDP ausführlich zu Erläuterung ihrer Haltung dargestellt worden sind.</p>
<p>Man kann nur hoffen, dass die Dürener Zeitung künftig wieder Vertreter entsendet, die sich ausschließlich den journalistischen Tugenden der Objektivität und Sachlichkeit verpflichtet fühlen.</p>
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		<title>Presseecho: Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2010/03/29/presseecho-aufwandsentschadigungen-und-ausbildungskosten-fur-die-freiwillige-feuerwehr-kreuzau/</link>
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		<pubDate>Mon, 29 Mar 2010 21:10:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Feuerwehr]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Presseecho]]></category>
		<category><![CDATA[Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehr]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Dürener Zeitung erschien am 29.03.2010 ein Pressebericht von (han) über die Diskussionenin der Sitzung des Hauptausschusses über die Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau am 23.03.2010: Erhält die Feuerwehr in Zukunft ein eigenes Budget? Im Kreuzauer Hauptausschuss gibt es belebte Diskussionen über Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten Kreuzau. Eine «Akzeptanz der Knauserigkeit» wird nach Ansicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Dürener Zeitung erschien am 29.03.2010 ein Pressebericht von (han) über die Diskussionenin der Sitzung des Hauptausschusses über die <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2010/03/18/anderungsantrage-der-fdp-zur-vorlage-42010-aufwandsentschadigung-und-ausbildungskosten-fur-die-freiwillige-feuerwehr-kreuzau-vom-18-03-2010/">Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau am 23.03.2010</a>:</p>
<p><strong>Erhält die Feuerwehr in Zukunft ein eigenes Budget?</strong></p>
<p><strong>Im Kreuzauer Hauptausschuss gibt es belebte Diskussionen über Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten</strong></p>
<p><strong>Kreuzau.</strong> Eine «Akzeptanz der Knauserigkeit» wird nach Ansicht der SPD von den Bürgern erwartet, wenn die gemeindlichen Gremien über finanzielle Angelegenheiten beschließen.</p>
<p>Ausgangspunkt dieser Aussage im Hauptausschuss des Rates der Gemeinde Kreuzau war die Debatte über die Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten der Feuerwehr. Wehrführer Karlheinz Eismar hatte im vergangenen Jahr den Antrag gestellt, diese finanziellen Zuwendungen anzupassen, weil sie teilweise auf Ratsbeschlüssen fußten, die bereits acht Jahre alt seien. Zusätzlich schlug er Aufwandsentschädigungen für die Träger von Sonderfunktionen innerhalb der Feuerwehr vor.</p>
<p>Damit löste er im Hauptausschuss Diskussionen aus, die den Wehrführer sichtlich frustrierten. Zwar bekam er von allen Seiten versichert, dass die Wehr hervorragende Arbeit leiste, doch so richtig von der Stelle kamen die Diskussionen nicht. «Nichts über das Knie brechen» wollte CDU-Fraktionschef Ingo Eßer, weil innerhalb seiner Fraktion noch «kein abschließendes Meinungsbild» entstanden wäre. Die Wehr sei gut gerüstet, weil man sich in der Vergangenheit nicht kleinlich gezeigt hätte. Die Tendenz, den Erhöhungen zuzustimmen, sei vorhanden.</p>
<p>Der Christdemokrat brachte aber ein neues Denkmodell ins Spiel. Er schlug vor, darüber nachzudenken, ob man nicht ein Budget bereitstellen solle. Die Feuerwehr solle dann selbst entscheiden, wie der Topf aufgeteilt werden könne.</p>
<p>Die FDP lehnte zwar eine mögliche Anpassung nicht direkt ab, doch sie forderte, dass im Nothaushaltsrecht, in dem sich die Gemeinde befinde, besondere Maßnahmen notwenig seien. Zusätzliche Ausgaben für bisher nicht berücksichtigte Sonderfunktionsträger wollte sie nicht mittragen. Und auch bei der Anpassung hatte sie ihre eigene Rechnenmethode. So hatte Professor Erik Meurer sich als Beispiel die Aufwandsentschädigung für einen Jugendgruppenleiter herausgepickt und eine Steigerung von 143 Prozent, den Inflationsausgleich eingerechnet, ausgemacht.</p>
<p>Eine Zahl, die zunächst für Erstaunen bei einigen sorgte, während anderen ein kopfschüttelndes Schmunzeln ins Gesicht huschte und sie einen erneuten Blick in die Verwaltungsvorlage warfen. Sie erkannten, dass die «liberale Prozentzahl» in Heller und Cent umgerechnet bedeuten würde, dass ein Jugendgruppenleiter statt der 2001 bewilligten 10,25 Euro pro Monat nun, fast neun Jahre später, 25 Euro erhalten sollte.</p>
<p>Und auch bei den Zuwendungen für Sonderfunktionsträger hatte der Liberale eine eigene Meinung. So sollen nach Verwaltungsvorschlägen die Datenbeauftragten der Löschzüge eine Entschädigung von 25 Euro pro Monat erhalten. Des Liberalen Antwort: Bei einem Energieversorgungsunternehmen habe er diese Funktion ehrenamtlich ausgeübt. «Mit was für einem Gehalt?», fragten sich einige. Von Feuerwehrseite wurde dem Freidemokraten empfohlen, doch einmal mitzufahren, um zu sehen, was für ein Aufwand notwenig sei, wenn 40 Atemschutzgeräte alle halbe Jahre geprüft werden müssen.</p>
<p>In einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der Verwaltung, Parteien- und Feuerwehrvertretern, soll nun ein tragfähiges Konzept erarbeitet werden.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Änderungsanträge der FDP zur Vorlage 4/2010 &#8220;Aufwandsentschädigung und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau vom 18.03.2010</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2010/03/19/anderungsantrage-der-fdp-zur-vorlage-42010-aufwandsentschadigung-und-ausbildungskosten-fur-die-freiwillige-feuerwehr-kreuzau-vom-18-03-2010/</link>
		<comments>http://www.fdpkreuzau.de/2010/03/19/anderungsantrage-der-fdp-zur-vorlage-42010-aufwandsentschadigung-und-ausbildungskosten-fur-die-freiwillige-feuerwehr-kreuzau-vom-18-03-2010/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 20:39:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Feuerwehr]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Antrag zu TOP 5 der 3. Sitzung des Hauptausschusses und zum entsprechenden TOP der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau „Aufwandsentschädigung und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau – Vorlage 4/2010“ sowie zu TOP 11 der 3. Sitzung des Hauptausschusses und zum entsprechenden TOP der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau „Haushaltssatzung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antrag zu TOP 5 der 3. Sitzung des Hauptausschusses und zum entsprechenden TOP der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2010/03/05/aufwandsentschadigungen-und-ausbildungskosten-fur-die-freiwillige-feuerwehr-kreuzau-vorlagen-nr-42010-vom-05-03-2010/">„Aufwandsentschädigung und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau – Vorlage 4/2010“</a> sowie zu TOP 11 der 3. Sitzung des Hauptausschusses und zum entsprechenden TOP der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau „Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010 – Vorlage 6/2010 1.Ergänzung“</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die FDP-Fraktion stellt zu den genannten Tagesordnungspunkten des Hauptausschusses und des Rates folgenden Änderungsantrag:</p>
<ol>
<li><strong> </strong><strong>Rückwirkend ab dem 01.01.2010 werden folgende Aufwandsentschädigungen für die Übernahme von Funktionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau gezahlt:<br />
</strong><strong><br />
Wehrführer                           120,00 €/Monat<br />
stellv. Wehrführer               66,00 €/Monat<br />
</strong><strong>Zugführer                              22,00 €/Monat<br />
Gruppenführer                     22,00 €/Monat<br />
Jugendfeuerwehrwart         22,00 €/Monat<br />
Jugendgruppenleiter          12,00 €/Monat.<br />
</strong><strong> </strong></li>
<li><strong> </strong><strong>Für „Sonderfunktionen“ (Entschädigungen für neue Funktionen) werden vorerst keine Aufwandsentschädigungen gezahlt.           
<p></strong></li>
<li><strong> </strong><strong>Die Beträge für die Entschädigung der Ausbilder und die Verpflegungskostenzuschüsse sind in der im Beschlussvorschlag angegebenen Höhe anzusetzen.           
<p></strong></li>
<li><strong> </strong><strong>Die sich aus den Nr. 1 und 2 ergebenden haushaltsrechtlichen Konsequenzen sind in den Haushalt 2010 entsprechend einzuarbeiten.</strong></li>
</ol>
<p><strong> </strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Begründung</span></p>
<p>a.) Der Bürgermeister teilt in seiner Vorlage 6/2010 1 Ergänzung mit, dass die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Kreuzau ab dem Haushaltsjahr 2010 wieder nach den Vorgaben des Nothaushaltsrechtes geführt werden muss. In der einschlägigen Vorschrift des § 82 GO über die vorläufige Haushaltsführung darf die Gemeinde ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen.</p>
<p>b.) Der der Vorlage <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2010/03/05/aufwandsentschadigungen-und-ausbildungskosten-fur-die-freiwillige-feuerwehr-kreuzau-vorlagen-nr-42010-vom-05-03-2010/">4/2010 </a>zugrunde liegenden Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau begründet ihre Bitte um Anpassung der Aufwandsentschädigungen lapidar damit, dass die „Aufgaben der einzelnen Funktionsträger und der dadurch resultierende Zeitaufwand … in den letzten Jahren überproportional gestiegen“ seien, ohne auch nur ein konkretes Beispiel dafür zu geben, was gemeint ist. Die Beschlussvorlage der Verwaltung setzt den Akzent auf ihre „Auffassung, dass eine betragsmäßige Anpassung der Sätze angebracht ist, um der Preissteigerung der letzten Jahre Rechnung zu tragen und so zu verhindern, dass die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen durch die Übernahme von Funktionen finanziellen Aufwand (durch größere Anzahl von Telefonaten und z.B. Fahrtkosten durch die Teilnahme an Besprechungen) selbst tragen müssen.“</p>
<p>c.) Den Vorgaben des Nothaushaltsrechtes ist zu entnehmen ist, dass die freiwilligen Leistungen schrittweise zu reduzieren sind. Die Kreuzauer Feuerwehr ist zwar eine freiwillige Feuerwehr mit ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Sie erfüllt allerdings mit dem Brandschutz eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Insofern befinden sich die bisher gezahlten Aufwandsentschädigungen in einer Grauzone zwischen freiwilligen Leistungen und „Aufwendungen, zu denen die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist“. Bei wohlwollender Betrachtung ließe sich die Berücksichtigung der Inflationsrate grundsätzlich rechtfertigen. Schließt man sich dieser Betrachtungsweise an, können allerdings nur die tatsächlich aufgelaufenen Preissteigerungsraten eine Erhöhung begründen.</p>
<p>d.) Die kumulierten Inflationsraten (Klammerwerte: Erhöhungsprozentsätze der Beschlussvorlage), bezogen auf die letzte Anpassung, betragen für</p>
<p>Wehrführer,                                       + 15,5%          (+ 46,3%)<br />
stellv. Wehrführer                              + 15,5%          ( + 32,7%)<br />
Zugführer                                           + 7,0%           (+ 100,0%)<br />
Gruppenführer                                   +  8,6%           (+100,0%)<br />
Jugendfeuerwehrwart                         +  5,4%.          (+100,0%)<br />
Jugendgruppenleiter                           +15,5%           (+143,9%)</p>
<p>Die oben in Nr. 1 (Änderungsantrag) aufgelisteten Beträge entsprechen einer Erhöhung um die tatsächlich aufgelaufenen kumulierten Inflationsraten, die allerdings mit Blick auf mögliche zukünftige Preissteigerungen aufgerundet worden sind.</p>
<p>e.) Die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für „Sonderfunktionen“ kann derzeit nicht unterstützt werden, da es sich sogar nach Auffassung der Kämmerei in ihren Erläuterungen zum Haushalt für Produkt 123 1, Sachkonto 542107 um erstmals zu zahlende „Entschädigungen für neue Funktionen“ handelt.  Neue freiwillige Leistungen kommen aber nach den Vorgaben des Nothaushaltsrechtes nicht in Betracht.</p>
<p>(f) Im Übrigen gilt, wie bereits in unserem Antrag auf <span style="text-decoration: underline;">Reduzierung</span> der Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende und Ratsmitglieder formuliert, der Satz: „Ehren“amtler, üben wie schon der Name der Bezeichnung sagt, ihr Amt der Ehre und nicht des Geldes wegen aus.</p>
<p>Kreuzau, den 18.03.2010</p>
<p>gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau &#8211; Vorlagen-Nr.: 4/2010 vom 05.03.2010</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2010/03/05/aufwandsentschadigungen-und-ausbildungskosten-fur-die-freiwillige-feuerwehr-kreuzau-vorlagen-nr-42010-vom-05-03-2010/</link>
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		<pubDate>Fri, 05 Mar 2010 19:20:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Feuerwehr]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Gemeinde Kreuzau                                                                          Vorlagen-Nr.: 4/2010 Umwelt- und Ordnungsamt &#8211; BE:Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 05.03.2010 - öffentlicher Teil - Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss                                                                   23.03.2010 Rat                                                                                        13.04.2010 Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau   I. Sach- und Rechtslage Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau hat mit Scheiben vom 21.08.2009, welches als Anlage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gemeinde Kreuzau                                                                          <strong>Vorlagen-Nr.: 4/2010</strong></p>
<p>Umwelt- und Ordnungsamt &#8211; BE:Herr Lützler</p>
<p>BE: Herr Lützler</p>
<p>Kreuzau, 05.03.2010</p>
<p>- öffentlicher Teil -</p>
<p>Sitzungsvorlage für den</p>
<p>Hauptausschuss                                                                   23.03.2010</p>
<p>Rat                                                                                        13.04.2010</p>
<p><strong>Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>I. Sach- und Rechtslage</strong></p>
<p><strong></strong><br />
Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau hat mit Scheiben vom 21.08.2009, welches als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist, beantragt, die zur Zeit gewährten Aufwandsentschädigungen für die Wahrnehmung von Funktionen innerhalb der Feuerwehr anzupassen. </p>
<p>Die Aufgaben der Funktionsträger und der mit der Ausübung des jeweiligen Aufgabenbereiches einhergehende Zeitaufwand sind in den letzten Jahren überproportional gestiegen, so dass es durch die derzeit gewährten Aufwandsentschädigungen nicht möglich ist, eine Kostenerstattung und gleichzeitig eine Anerkennung des Aufwandes zu erzielen.</p>
<p>Zudem werden innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr zusätzlich zu den bisher mit einer Aufwandsentschädigung versehenen Positionen weitere Funktionen wahrgenommen, für die bislang keinerlei Entschädigung gewährt wird.</p>
<p> Der Wehrführer bittet daher um Prüfung, in wie weit auch für derartige Funktionen eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden kann, da sich dies für die ehrenamtlichen Kräfte motivationsstärkend auswirken und die Bereitschaft erhöhen würde, solche Aufgaben zu übernehmen. </p>
<p>Da die Höhe der bisher gezahlten Aufwandsentschädigungen teilweise auf Ratsbeschlüsse fußt, die bereits 8 Jahre alt sind, ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine betragsmäßige Anpassung der Sätze angebracht ist, um der Preissteigerung der letzten Jahre Rechnung zu tragen und so zu verhindern, dass die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen durch die Übernahme von Funktionen finanziellen Aufwand (durch größere Anzahl von Telefonaten und z.B. Fahrtkosten durch die Teilnahme an Besprechungen) selbst tragen müssen. Zudem teile ich die Auffassung der Wehrführung, dass sich eine finanzielle Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit motivationsstärkend auswirken kann, so dass es zukünftig möglicherweise einfacher wird, Interessenten für die Übernahme derartiger Aufgaben zu finden.</p>
<p> Die im Antrag des Wehrführers vorgeschlagenen Beträge wurden von ihm mit den Führungskräften der Feuerwehr erarbeitet und würden deshalb im Falle eines entsprechenden Ratsbeschlusses innerhalb der Feuerwehr voll akzeptiert werden. </p>
<p>Für folgende Funktionen wird bereits eine Aufwandsentschädigung gezahlt:</p>
<p>Funktion:                                           Ratsbeschluss    Betrag pro Funktion  bisher</p>
<p>Wehrführer                                         20.11.2001        102,50 €/Monat</p>
<p>Stellv. WF                                          20.11.2001            56,50 €/Monat</p>
<p>Zugführer                                           05.04.2005          20,00 €/Monat</p>
<p>Gruppenführer                                17.02.2004           20,00 €/Monat</p>
<p>Gemeindejugfeuerw.wart                 20.01.2006              20,00 €/Monat</p>
<p>Jugendgruppenleiter                         20.11.2001              10,25 €/Monat</p>
<p>Da für einige Funktionen mehrere Funktionsstellen vorgesehen sind, war bisher bei Besetzung aller Funktionsstellen ein Finanzaufwand von 6.198,00 €/Jahr erforderlich, bei Anwendung der nunmehr vorgeschlagenen Beträge beläuft sich der jährliche Gesamtaufwand auf 11.040,00 €, so dass sich ein finanzieller Mehraufwand von 4.842,00 €/Jahr ergibt. </p>
<p>Die als Anlage beigefügte Übersicht zeigt auf, wie sich v.g. Gesamtbeträge errechnen.</p>
<p>Zusätzlich zu den bisherigen Funktionen beantragt der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr, Herr Eismar, für folgende weitere Funktionen eine Aufwandsentschädigung in nachfolgend aufgeführter Höhe zu gewähren: </p>
<p>- 1 Ausbildungsbeauftragter                                                  30,00 €/Monat</p>
<p>- 1 Atemschutzbeauftragter                                                  30,00 €/Monat</p>
<p>- 1 Einsatzplanung u. Einsatzvorbereitung, AAO                30,00 €/Monat</p>
<p>- 1 Beauftragter für Technik                                                 30,00 €/Monat</p>
<p>- 1 Fahrzeugtechnik                                                         30,00 €/Monat</p>
<p>- 1 Betreuung der Brandmeldeanlagen                            30,00 €/Monat</p>
<p>- 1 Datenbeauftragter Löschzug 1                                      25,00 €/Monat</p>
<p>- 1 Datenbeauftragter Löschzug 2                                     25,00 €/Monat</p>
<p>- 1 Datenbeauftragter Löschzug 3                                     25,00 €/Monat </p>
<p>Durch die zusätzlichen Zahlungen für diese „Sonderfunktionen“ würde der gemeindliche Haushalt mit weiteren Kosten von 3.060,00 €/Jahr belastet werden; die Ermittlung der Kosten ist ebenfalls auf der beigefügten Anlage ausgewiesen. </p>
<p>Da die o.g. Tätigkeiten auch bisher bereits ausgeübt wurden, dies aber ohne jegliche finanzielle Anerkennung erfolgt ist, wird durch die Verwaltung die Zahlung einer Aufwandsentschädigung unterstützt, zumal die Tätigkeiten der freiwilligen Feuerwehrangehörigen auch zu Kosteneinsparungen für die Verwaltung führen (z.B. durch die Tätigkeit der Datenbeauftragten, die viele Kleinreparaturen an Meldeempfängern selbst durchführen). </p>
<p>Herr Eismar weist in seinem Antrag zudem darauf hin, dass den Funktionsinhabern nach der derzeit bestehenden Regelung nur eine einzige Aufwandsentschädigung gewährt wird, unabhängig davon, ob mehrere Funktionen von einer Person gleichzeitig besetzt werden; diese Festlegung bittet er zu ändern. </p>
<p>Derzeit erhält der Betreffende bei Mehrfachbesetzungen von Funktionen nur die jeweils betragsmäßig höchste Aufwandsentschädigung ausgezahlt, die betraglich geringere Aufwandsentschädigung entfällt ersatzlos. </p>
<p>Dies trägt dem Arbeitsaufwand, den die Person betreiben muss, aber in keinster Weise Rechnung, da sich der Aufwand mit der Übernahme einer weiteren oder mehreren zusätzlichen Funktionen erheblich vergrößert. </p>
<p>Die Verwaltung schlägt daher vor, die Zahlung mehrerer Aufwandsentschädigungen nebeneinander zuzulassen. </p>
<p>Ein weiteres Problem stellt derzeit die fehlende Besetzung der Funktion des stellvertretenden Wehrführers dar.</p>
<p>Da die Funktion nicht besetzt ist, entfällt nach den bisherigen Festlegungen die Zahlung dieser Aufwandsentschädigung; dennoch müssen die Aufgaben wahrgenommen werden. Zur Unterstützung des Wehrführers haben sich aus diesem Grunde die drei Zugführer bereit erklärt, die Aufgaben bis zur Wahl eines neuen stellvertretenden Wehrführers gemeinsam zu übernehmen.</p>
<p>Diese Unterstützung des Wehrführers durch die Zugführer sollte aus diesem Grund dahingehend gefördert werden, dass die Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Wehrführer während des Zeitraumes der Vertretungslösung anteilig an die Zugführer (zusätzlich zur deren eigentlicher Aufwandsentschädigung) ausgezahlt wird, auch wenn die Funktion „stellv. Wehrführer“ im Moment nicht besetzt werden kann. </p>
<p>Ein weiterer Punkt, den Herr Eismar in seinem Antrag anspricht, ist die bisher rein ehrenamtlich innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr abgewickelte Grundausbildung (gestaffelt in die Lehrgänge Truppmann 1 und Truppmann 2, die jeweils getrennt voneinander durchgeführt werden). Dabei ist beabsichtigt, pro Jahr einen Lehrgang (rd. 70 Stunden) abzuhalten. </p>
<p>Die Grundausbildung wurde bisher mit abendlichen Unterrichtsstunden im Anschluss an die eigentliche berufliche Betätigung der „Ausbilder“ durchgeführt. </p>
<p>Aufgrund geänderter Anforderungen an alle Berufstätigen sind die Ausbilder nicht mehr in der Lage oder gewillt, die Ausbildung abends durchzuführen. </p>
<p>Die Feuerwehr beabsichtigt daher, zukünftig die Grundausbildung in ganztägigen Samstagslehrgängen durchzuführen. </p>
<p>Um eine ausreichende Anzahl qualifizierte Feuerwehrangehörige als Ausbilder zu requirieren, wird es zukünftig jedoch ebenfalls erforderlich werden, den nicht unerheblichen Aufwand, den die Ausbilder betreiben, zu entgelten. </p>
<p>Herr Eismar schlägt vor, analog der Regelung des Kreises Düren, jedem Ausbilder für seine Arbeit eine Entschädigung zu zahlen. </p>
<p>Der Kreis Düren zahlt seinen Ausbildern derzeit eine Entschädigung in Höhe von 11,50 €/Stunde einschließlich Vorbereitungsarbeit (diese wird nur aus besonderem Anlass zusätzlich auf Antrag abgegolten). </p>
<p>Die Feuerwehr Kreuzau wäre bereits mit einem Betrag von 5,00 Euro/Stunde einverstanden, da dieser Betrag, obwohl er erheblich unter dem des Kreises Düren liegt, die geleistete Arbeit aber anerkennt und zumindest teilweise entlohnt. </p>
<p>Die Vergütung dieser Tätigkeit wird durch die Verwaltung unterstützt. Da in dem vom Wehrleiter vorgeschlagenen Entschädigungsbetrag jedoch keine Vorbereitungszeit enthalten ist, schlägt die Verwaltung zur Verbesserung der Kalkulierbarkeit der Kosten vor, den Betrag auf 7,00 €/Unterrichtsstunde festzusetzen und hiermit die Vorbereitung abschließend abzugelten. </p>
<p>Da die Lehrgänge ganztägig durchgeführt werden, wird durch die Feuerwehr weiterhin angedacht, den Lehrgangsteilnehmern eine Verpflegungspauschale zu gewähren, mit der es möglich wäre, ein Mittagessen anzubieten. Der von Seiten der Feuerwehr vorgeschlagene Betrag von 5,00 € pro Person und Lehrgangstag erscheint realistisch zu sein. </p>
<p>Unter diesen Voraussetzungen wären für die Durchführung z.B. eines Truppmann 1 – Lehrganges Mittel von rd. 2.500,00 € zu veranschlagen. </p>
<p>Dieser Betrag setzt sich im Groben wie folgt zusammen: Verpflegungskosten für 30 Teilnehmer einschließlich Ausbilder ca. 1.200,00 €, Ausbilderkosten rd. 700,00 € und etwa 450,00 € sonstige Kosten. </p>
<p>Um die Kosten für jedes Jahr kalkulierbar zu machen, hat sich die Wehrführung bereit erklärt, jeweils zum Ende eines Jahres die voraussichtliche Teilnehmerzahl und die Art der geplanten Lehrgänge anzumelden. </p>
<p><strong>II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:</strong></p>
<p>Für die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen und die Gewährung weiterer Aufwandsentschädigungen für Sonderfunktionen sind zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 7.902,00 € aufzubringen; der gesamte Finanzaufwand für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen beläuft sich bei Besetzung aller Funktionen demnach zukünftig auf 14.100,00 €/Jahr. </p>
<p>Bei Sachkonto 542107 wurden insgesamt 15.100,00 € bereit gestellt. </p>
<p>Für die Durchführung der feuerwehrinternen Ausbildungen (Truppmann 1 und Truppmann 2) wurde der bisherige Haushaltsansatz bei Sachkonto 541204 von bisher 5.000,00 € auf 7.500,00 € erhöht. </p>
<p><strong>III. Beschlussvorschlag:</strong><strong> </strong></p>
<p>Rückwirkend ab dem 01.01.2010 werden folgende Aufwandsentschädigungen für die Übernahme von Funktionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau gezahlt: </p>
<p>Wehrführer                                                                            150,00 €/Monat</p>
<p>Stellv. Wehrführer                                                                 75,00 €/Monat</p>
<p>Zugführer                                                                                  40,00 €/Monat</p>
<p>Gruppenführer                                                                        40,00 €/Monat</p>
<p>Jugendfeuerwehrwart                                                          40,00 €/Monat</p>
<p>Jugendgruppenleiter                                                             25,00 €/Monat</p>
<p>Als „Sonderfunktionen“ erhalten folgende Funktionsinhaber ebenfalls rückwirkend ab dem 01.01.2010 eine Aufwandsentschädigung: </p>
<p>Ausbildungsbeauftragter                                                       30,00 €/Monat<br />
Atemschutzbeauftragter                                                       30,00 €/Monat<br />
Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung (AAO)               30,00 €/Monat<br />
Beauftragter für Technik                                                       30,00 €/Monat<br />
Fahrzeugtechnik                                                                       30,00 €/Monat<br />
Betreuung Brandmeldeanlagen                                           30,00 €/Monat<br />
Datenbeauftragte der Löschzüge                                        25,00 €/Monat </p>
<p>Die Aufwandsentschädigungen werden nebeneinander gewährt. </p>
<p>Da derzeit die Position des stellvertretenden Wehrführers nicht besetzt ist, die Aufgaben jedoch von den Zugführern wahrgenommen werden, wird die für den stellvertretenden Wehrführer vorgesehene Aufwandsentschädigung bis zu einer Neubesetzung der Funktion anteilig an die Personen ausgezahlt, die diese Aufgabenbereiche wahrnehmen. </p>
<p>Für die Durchführung der feuerwehrinternen Ausbildung (Truppmann 1 und Truppmann 2) erhalten die Ausbilder eine Entschädigung in Höhe von 7,00 €/Unterrichtsstunde, dieser Betrag beinhaltet eine Entschädigung für die erforderliche Vor- und Nachbereitungsarbeit. Die Abrechnung der Entschädigung erfolgt nach Beendigung des Lehrgangs durch die Vorlage eines Stundennachweis. </p>
<p>Die Lehrgangsteilnehmer und Ausbilder erhalten für jeden Lehrgangstag an dem mindestens 7 Unterrichtsstunden stattfinden, eine Verpflegung. Hierfür wird für jeden Teilnehmer ein Betrag von5,00 € zur Verfügung gestellt.</p>
<p>Der Bürgermeister</p>
<p>- Ramm -</p>
<p>IV. Beratungsergebnis:</p>
<p>Einstimmig: ________<br />
Ja: ________<br />
Nein: ________<br />
Enthaltungen: ________</p>
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