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	<title>FDP Kreuzau &#187; Haushalt 2008</title>
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		<title>Haushaltssituationen 2005 – 2009</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Jun 2009 09:50:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt 2005]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Haushaltsberatungen gehören zu den wichtigsten Aufgaben jeden Parlaments. Daher hat die FDP-Fraktion in Kreuzau jedes Jahr viel Mühe und Zeit aufgewendet, um die von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsentwürfe aufzubereiten, zu analysieren und zu beurteilen.

Dabei war es erstaunlich zu beobachten, wie eine so kleine Fraktion wie die der FDP durch Beharrlichkeit und Einbringung wirtschaftlicher Kompetenz gewisse Erfolge erzielen konnte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Haushaltsberatungen gehören zu den wichtigsten Aufgaben jeden Parlaments. Daher hat die FDP-Fraktion in Kreuzau jedes Jahr viel Mühe und Zeit aufgewendet, um die von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsentwürfe aufzubereiten, zu analysieren und zu beurteilen.</p>
<p>Dabei war es erstaunlich zu beobachten, dass selbst eine kleine Fraktion wie die der FDP durch Beharrlichkeit und Einbringung wirtschaftlicher Kompetenz gewisse Erfolge erzielen konnte.</p>
<p>Als wir <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2005/05/27/haushaltssituation-2005/">2005 </a>der Gemeindeverwaltung vorwarfen, die betriebswirtschaftlichen Entwicklungen in Deutschland verschlafen zu haben und die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung sowie die Einstellung eines Controllers forderten, ernteten wir bei CDU und Verwaltung lt. Dürener Zeitung nur „Unmut und Gelächter“. Mittlerweile ist eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt und ein Controller eingestellt worden. Das wirtschaftliche Denken beginnt sich allmählich auch in Kreuzau durchzusetzen</p>
<p>Als wir <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2006/06/24/haushaltssituation-2006/">2006 </a>bemängelten, dass die Verwaltung bestimmte <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2006/03/28/anderungsantrag-fur-den-haushaltsentwurf-2006/">Haushaltspositionen durchgängig zu hoch ansetzt</a>, vermutlich um bei der Abrechnung Ende des Jahres Sparerfolge vorweisen zu können, wurde dieses Verhalten von der Verwaltung zunächst heftig bestritten. Jedoch bereits <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2007/05/09/haushaltssituation-2007/">ein Jahr später</a> wurden diese Beanstandungen abgestellt und von diesem Zeitpunkt an wurde stets korrekt geplant!</p>
<p>Andererseits hatten wir eine Reihe von Vorstellungen, die wir wegen mangelnder Unterstützung der CDU als Mehrheitsfraktion nicht durchsetzen konnten. Darunter fällt unsere Forderung nach Einführung der dezentralen Budgetierung in unserer <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2006/04/23/haushaltsrede-2006/">Haushaltsrede 2006</a> . Bei dem Problem der <a href="http://www.fdpkreuzau.de/category/vereinsforderung/">Vereinsförderung</a>, das wir in den <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2007/05/08/haushaltsrede-2007/">Haushaltsreden 2007</a> und <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2008/04/10/haushaltsrede-2008/">2008 </a>thematisiert hatten, fühlen wir uns von der CDU sogar regelrecht hintergangen und aufs Glatteis geführt. Auch den unwirtschaftlichen Einbau einer <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2005/05/26/presseerklarung-heizungsanlage/">sündhaft teuren Heizungsanlage in die Festhalle</a> und die <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2008/04/11/haushaltssituation-2008/">rechtswidrige Verwendung der Schulpauschale zur Abdeckung aller Kosten zur Sanierung der Festhalle</a> in 2008 konnten wir trotz aller Bemühungen nicht verhindern. Dazu gehört auch der, nach Meinung vieler Beteiligter, unnötige Ersatz der <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2008/02/19/erneuerung-der-fus-radwegbrucke-uber-die-rur-zwischen-schlagstein-und-lachweg/">Fußgängerbrücke in Schlagstein</a>.</p>
<p>Durch unseren in 2007 gestellten <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2007/06/12/burgerbefragung-zur-festhalle/">Antrag zur Durchführung einer repräsentativen Bürgerbefragung</a> konnten wir allerdings gerade noch den bereits von SPD und CDU ins Auge gefassten Neubau der Festhalle, der Kreuzau mit Sicherheit finanziell überfordert hätte, verhindern.</p>
<p>Im laufenden Jahr sieht die Situation urplötzlich völlig anders aus. Während die FDP-Fraktion als einzige der im Rat vertretenen Parteien bereits in ihrer <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2008/04/10/haushaltsrede-2008/">Haushaltsrede 2008 </a>auf die Gefahren der heraufziehenden Weltwirtschaftskrise gewarnt hatte, musste sie in ihrer<a href="http://www.fdpkreuzau.de/2009/04/21/haushaltsrede-2009/"> Haushaltsrede 2009</a> regelrecht Überzeugungsarbeit leisten, dass auch Kreuzau nicht auf einer Insel der Seligen lebt. Die CDU-Fraktion feierte den Haushaltsentwurf 2009 bereits stolz „als Ergebnis jahrelang CDU-betriebener Haushaltskonsolidierung in der Gemeinde Kreuzau.“ Nun ist bereits jetzt alles Makulatur. Der Bürgermeister musste vor einigen Tagen in einer Randnotiz kleinlaut einräumen, dass bereits im laufenden Jahr Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 3,8 Mio € fehlen werden.</p>
<p>Das Problem wegbrechender Einnahmen wird sich, wie von der FDP-Fraktion in der <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2009/04/21/haushaltsrede-2009/">Haushaltsrede 2009</a> vorgerechnet in den folgenden Jahren noch verschärfen. Der Bürgermeister hat in seinem Haushalt 2009 noch Steigerungsraten von 7% für 2010 und 9% für 2012 eingerechnet. Nach seiner Rechnung würde die für die Selbständigkeit der Ratsentscheidungen so wichtige Ausgleichsrücklage noch den stolzen Wert von 6,7 Mio € aufweisen. In Wirklichkeit wird diese Ausgleichsrücklage vermutlich bereits 2010 aufgezehrt und aus der Bilanz der Gemeinde Kreuzau verschwunden sein. Ab dann wird wieder das Nothaushaltsrecht herrschen und Kreuzau wieder am „Tropf der Kommunalaufsicht“ hängen.</p>
<p>Umso wichtiger ist es, die verbliebene Freiheit zu nutzen und unmittelbar nach der Kommunalwahl damit zu beginnen, Fehlentwicklung der Vergangenheit zu korrigieren. Zu diesen Fehlentwicklungen zählen nach Auffassung der FDP die Versäumnisse im Straßenbau. Bereits im April 2004 hat die Verwaltung ein Straßeninstandsetzungsprogramm für die nächsten fünf Jahre aufgestellt, wonach sieben Straßen (Grünstraße, Flemigstraße, Traubenweg, Marienstraße, Am alten Fuhrweg, Im Bongert und In der Held) beitragspflichtig komplett neu ausgebaut werden sollen. Hierfür sind merkwürdigerweise im Haushalt bis 2012 keinerlei Mittel vorgesehen. Die FDP geht davon aus, dass sich alle Ratsmitglieder darin einig sind, dass es höchst unfair ist, von den Anliegern der betroffenen Straßen erneut Beiträge zu verlangen, obwohl sie bereits in früheren Jahren Anliegerbeiträge bezahlt haben. Rein rechtlich scheine es wohl keine anderen Möglichkeiten zu geben.</p>
<p>Trotzdem ist es nicht verboten nach anderen Lösungen zu suchen. In Langerwehe wurden offensichtlich mit Erfolg Dünnbettschichten aus Kaltbitumen in solche Straßen eingebaut, die eigentlich grunderneuert werden müssten. Wir werden versuchen, Rat und Verwaltung dafür zu gewinnen, die Anwendung des kostengünstigen Dünnbettschichtverfahrens hierfür, aber auch für solche Straßen zu prüfen, die sich auf Grund ihres schlechten Zustandes quasi auf der Kippe zu einer beitragspflichtigen Grunderneuerung befinden.</p>
<p>Die Straßenbaumaßnahmen sollen nach unserer Auffassung durch Einsatz von durch das Konjunkturpaket II freiwerdenden sowie im Konjunkturpaket II noch nicht verplanten Mitteln finanziert werden, sofern der Bundesgesetzgeber den Weg hierzu freimacht. Außerdem könnten bereits die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Maßnahmen, wie die weitere Sanierung der Festhalle in die weitere Zukunft verschoben werden. Ein den Mindestanforderungen entsprechendes Straßennetz erscheint der FDP wichtiger als die Sanierung von Prestigeobjekten.</p>
<p>Das voraussichtlich sehr enge Zeitfenster, in dem eigenständig gehandelt werden kann, sollte die Gemeinde dazu zwingen, in nächster Zukunft tätig zu werden. Es kann nicht gewartet werden, bis die Bürger in einigen Ortsteilen auf Sandpisten fahren!</p>
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		<title>Haushaltssituation 2008</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Apr 2008 11:52:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt 2008]]></category>
		<category><![CDATA[Festhalle]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzungsentgelte]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsförderung]]></category>

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		<description><![CDATA[In seiner Haushaltsrede 2008 hat Egbert Braks für die FDP-Fraktion bereits sehr frühzeitig auf die drohende Wolken der heranziehenden Weltwirtschaftskrise aufmerksam gemacht.
Ein Themenschwerpunkt war das bereits in seiner Haushaltsrede 2007 angesprochene Problem der Einsparung bei der Vereinsförderung und der Erhebung von Hallennutzungsgebühren. Obwohl der CDU-Fraktionsvorsitzende, Kollege Eßer ursprünglich persönlich ein Einsparvolumen von 40.000 bis 80.000 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In seiner <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2008/04/10/haushaltsrede-2008/">Haushaltsrede 2008</a> hat Egbert Braks für die FDP-Fraktion bereits sehr frühzeitig auf die drohende Wolken der heranziehenden Weltwirtschaftskrise aufmerksam gemacht.</p>
<p>Ein Themenschwerpunkt war das bereits in seiner <a href="../2007/05/08/haushaltsrede-2007/">Haushaltsrede 2007</a> angesprochene Problem der Einsparung bei der Vereinsförderung und der Erhebung von Hallennutzungsgebühren. Obwohl der CDU-Fraktionsvorsitzende, Kollege Eßer ursprünglich persönlich ein Einsparvolumen von 40.000 bis 80.000 € für den Komplex der Vereinsförderung ins Spiel gebracht hatte, wurde die zügige Bearbeitung des Problems insbesondere von Bürgermeister Ramm aber auch von der  CDU-Führung erheblich  behindert. Die FDP-Fraktion hatte sich daher entschlossen, den Fortgang des Verfahrens durch ihren <a href="../2008/01/10/zuschussgewahrung-an-die-vereine-und-zahlung-von-nutzungsentgelten/">Antrag vom 10.01.2008</a> zu beschleunigen.</p>
<p>Ein weiterer Themenschwerpunkt war die Sanierung der Festhalle. Nachdem die FDP-Fraktion die bei SPD und CDU schon weit gediehenen Pläne eines Festhallenneubaus (Schätzkosten 2,1 Mio EURO) durch ihren <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2007/06/12/burgerbefragung-zur-festhalle/">Antrag auf Durchführung einer repräsentativen Bürgerbefragung</a> noch gerade verhindern konnte, musste sich die FDP-Fraktion im Zusammenhang mit der Finanzierung der statt dessen geplanten Großsanierung der Festhalle erneut aufregen. Es hatte sich nämlich herausgestellt, dass die Gemeindeverwaltung u.E. rechtswidrig die Finanzierung der gesamten Maßnahme aus Mitteln der Schulpauschale bestreiten wollte. Begründung des Bürgermeisters: Die Festhalle sei in Wirklichkeit die Schulaula des Schulzentrums. Mit <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2007/08/31/finanzierung-der-festhalle-durch-schulpauschale-schreiben-der-fdp-fraktion-an-burgermeister-ramm-vom-31-08-2007/">Schreiben vom 31.08.2007 an den Bürgermeister</a> und <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2007/09/18/finanzierung-der-festhalle-durch-die-schulpauschale-schreiben-der-fdp-fraktion-vom-18-09-2007-an-die-fraktionsvorsitzenden/">Schreiben vom 18.09.2007 an die Fraktionsvorsitzenden</a> der anderen im Rat vertretenen Parteien haben wir noch versucht, die rechtswidrige Aktion zu verhindern. Leider vergeblich. Dies war auch der Grund, weshalb die FDP-Fraktion dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2007 nicht zustimmen konnte&#8230;.</p>
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		<title>Haushaltsrede 2008</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2008/04/10/haushaltsrede-2008/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Apr 2008 14:37:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt 2008]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerbefragung]]></category>
		<category><![CDATA[Festhalle]]></category>
		<category><![CDATA[Schulpauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsförderung]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch die FDP freut sich über das sehr gute Rechnungsergebnis des Jahres 2007 und selbstverständlich auch über den für 2008 zu erwartenden Nettoüberschuss. Wir sehen uns mit dem Bürgermeister einig, dass diese Verbesserungen im Wesentlichen der hervorragenden Konjunktur geschuldet sind. Für die weitere Zukunft sind wir jedoch bei weitem nicht so optimistisch wie der Herr Bürgermeister, da die nach dem Krieg größte weltwirtschaftliche Finanzkrise auch uns treffen dürfte. Außerdem ist die gegenwärtige Bundesregierung in ihrem Verteilungseifer dabei, die unter der Agenda 2010 erworbenen Wettbewerbsvorteile Deutschlands wieder aus der Hand zu geben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Rede des Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion Egbert Braks zum Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2008</strong></span></p>
<p>Herr Bürgermeister,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>auch die FDP freut sich über das sehr gute Rechnungsergebnis des Jahres 2007 und selbstverständlich auch über den für 2008 zu erwartenden Nettoüberschuss. Wir sehen uns mit dem Bürgermeister einig, dass diese Verbesserungen im Wesentlichen der hervorragenden Konjunktur geschuldet sind. Für die weitere Zukunft sind wir jedoch bei weitem nicht so optimistisch wie der Herr Bürgermeister, da die nach dem Krieg größte weltwirtschaftliche Finanzkrise auch uns treffen dürfte. Außerdem ist die gegenwärtige Bundesregierung in ihrem Verteilungseifer dabei, die unter der Agenda 2010 erworbenen Wettbewerbsvorteile Deutschlands wieder aus der Hand zu geben.</p>
<p>Ebenso wenig wie ein Marathonläufer schon für das Erreichen der Startlinie beklatscht wird, haben weder der Bürgermeister noch der Rat jetzt schon Anspruch auf Applaus. Die von uns zurückzulegende Wegstrecke ist lang, das Erreichen der Ziellinie liegt noch in weiter Ferne. Es wird an uns selbst liegen, die Konsolidierung im eigenen Hause konsequent zu betreiben. Im Großen und Ganzen, geht das, sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch aus Ihrer Haushaltsrede hervor. Ein Satz Ihrer Rede hat uns allerdings sehr verwundert. Sie haben gesagt, dass keinesfalls im ehrenamtlichen Bereich bei den Vereinen, Verbänden und anderen Gruppierungen übereilt Porzellan zerschlagen werden dürfe, das hinterher nicht mehr zu kitten wäre. Diese Bemerkung war offenbar auf den letzten <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2008/01/10/zuschussgewahrung-an-die-vereine-und-zahlung-von-nutzungsentgelten/">FDP-Antrag zur Neuordnung der Vereinszuschüsse und der Erhebung von Nutzungsentgelten</a> gemünzt. Hier verstehen wir Sie wirklich nicht. Wir dürfen daran erinnern, dass der CDU-Fraktionsvorsitzende, Kollege Eßer persönlich ein Einsparvolumen von 40.000 bis 80.000 € für den Komplex der Vereinsförderung ins Spiel gebracht hat. Wir dürfen ferner daran erinnern, dass wir den Punkt „Einsparung bei Vereinsförderung und Hallennutzungsgebühren“ unter der laufenden Nr. 25 mit Prioritätsstufe 1 gemeinsam auf die Prioritätenliste gesetzt haben. Die Umsetzung war für 2008 vorgesehen. Bei alledem waren Sie mit von der Partie. Wenn wir von der FDP nun die Umsetzung des gemeinsam gefassten Plans einfordern und ganz konkrete Vorschläge zur Umsetzung machen, kann doch nicht die Rede davon sein, dass <span style="text-decoration: underline;">übereilt</span> Porzellan zerschlagen würde.</p>
<p>In seiner letzten Sitzung hat der Rat unseren Antrag an die Ausschüsse verwiesen. In der laufenden Sitzungsrunde ist der Antrag keinem Fachausschuss vorgelegt worden. Wir erwarten jetzt von Ihnen, dass Sie unseren Antrag auf jeden Fall in der nächsten Sitzungsrunde einbringen werden.</p>
<p>Mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf müssten wir, wie im letzten Jahr, eigentlich sehr zufrieden sein. Die einzelnen Haushaltspositionen sind vom Kämmerer wieder sauber und vernünftig unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Jahresrechnung 2007 geplant worden. Insofern hat sich unsere Intervention im Jahre 2006, mit der wir ein realistischeres Planungsverhalten angemahnt hatten, auch in diesem Jahr wieder gelohnt. Auf diese unsere Intervention, meine Damen und Herren, sind im Wesentlichen auch die „Einsparungen“ bei den Personal- und Bewirtschaftungskosten zurückzuführen, auf die unser Herr Bürgermeister und Herr Eßer so stolz zu sein scheinen. Hier ist allerdings nicht wirklich eingespart worden, sondern es sind die bis zum Jahre 2006 tendenziell überhöhten Planansätze lediglich auf realistischeres Maß zurückgeführt werden. Ob wirklich beim Bürgermeister und der CDU Bereitschaft zum Sparen besteht, wird sich bei den Beratungen über die Vereinsförderung und die Erhebung von Nutzungsentgelten für unsere Infrastruktureinrichtungen zeigen. Das wird die eigentliche Nagelprobe darauf sein, wie ernst es Rat und Verwaltung mit der Konsolidierung des Haushaltes in Kreuzau meinen.</p>
<p>Unmittelbar nach Vorlage des letztjährigen Haushalts, den wir ja sehr gelobt hatten, ist leider eine Entwicklung eingetreten, die uns die Zustimmung zum vorliegenden Haushaltsentwurf unmöglich macht. Ähnlich wie bei der Anschaffung der neuen Bestuhlung für die Festhalle, wurde der Rat urplötzlich mit Rechtsvorschriften konfrontiert, die eine umfangreiche Sanierung der Festhalle unumgänglich erscheinen ließen.</p>
<p>Wir konnten den für den Haushalt schlimmstmöglichen Fall, den von CDU und SPD ins Spiel gebrachte Neubau der Festhalle, durch unseren <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2007/06/12/burgerbefragung-zur-festhalle/">Antrag zur Durchführung einer repräsentativen Bürgerbefragung</a> gerade noch verhindern. Was die Bürger der Großgemeinde Kreuzau, also nicht nur die Bürger des Zentralortes von einem Neubau und den vorgeschlagenen Alternativen hielten, wollte die Mehrheitspartei offenbar lieber gar nicht erst wissen.</p>
<p>Stattdessen wurde mit den Stimmen der CDU eine über drei Jahre gestreckte Großsanierung beschlossen, die nicht nur Brandschutzmaßnahmen sondern auch die Erneuerung von Dach, Fußboden und weiterer Türen und Fenster umfasst.</p>
<p>Was uns hieran besonders aufgeregt hat und immer noch aufregt, ist die Tatsache, dass die gesamte Maßnahme aus den Mitteln der Schulpauschale finanziert werden soll. So genau es die Verwaltung bei der Bestuhlung und den Sicherheitsmaßnahmen mit der Befolgung von Rechtsvorschriften gehalten hat, so kreativ geht sie mit der Befolgung anderer Rechtsregeln um, die nicht ihren Interessen entsprechen. Ich darf an dieser Stelle noch einmal auf die glasklare Vorschrift des § 17 Abs. 1 des Gemeindefinanzierungsgesetzes hinweisen. Danach können die Mittel der Schulpauschale entweder für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden oder für die Durchführung von investiven Maßnahmen in kommunalen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Von der Sanierung von Festhallen ist im Gesetz an keiner Stelle die Rede.</p>
<p>Auf unsere Intervention hin, wurde uns gesagt, die Festhalle sei ja in Wirklichkeit eine Schulaula. Meine Damen und Herren, wir sind im Rahmen der letzten Bauausschusssitzung wieder durch die Festhalle geführt worden. Wenn man sich allein in der Vorhalle die umfangreichen Garderobenanlagen ansieht, wenn man im Nebentrakt die Möglichkeiten zur Bewirtung betrachtet, wenn man in den Kellerräumen über die gestapelten karnevalistischen Aufbauten und Attrappen förmlich stolpert, wird jedem unvoreingenommenen Betrachter klar: Diese Festhalle ist so wenig eine Schulaula, wie unser Rathaus kein Schwimmbad ist. Die Festhalle ist in grauen Vorzeiten einmal als Turnhalle genutzt worden. Nach Errichtung der Dreifachsporthalle in den 70er Jahren ist sie jedoch in eine Stadt- und Mehrzweckhalle umgewidmet worden, die den verschiedensten Nutzern zur Verfügung gestellt wird.</p>
<p>Meine Damen und Herren, hier sind wir beim springenden Punkt. Die Festhalle wird in der Tat <span style="text-decoration: underline;">auch</span> den Schulen für ihre Einschulungs- und Abschlussfeiern zur Verfügung gestellt. Der Anteil der schulischen Nutzung beträgt aber nur 12%. Die FDP hätte nichts dagegen, wenn genau 12% der Kosten, also in diesem Jahr insgesamt 36.000 € der Schulpauschale für die Finanzierung der Sanierung verwendet worden wären. Aber es kann doch nicht angehen, dass der gesamte Betrag von 300.000 € komplett der Schulpauschale entnommen wird. Wir können festhalten und dabei bleiben wir: Die Entnahme des Differenzbetrages von 264.000 € aus der Schulpauschale verstößt gegen die Vorschrift des § 17 Abs. GFG NRW, weil sie nicht auf schulische Nutzungen zurückzuführen ist. Sie ist somit rechtswidrig.</p>
<p>Man kann uns nicht vorwerfen, dass wir nicht alles versucht hätten, die Verwaltung von ihrem Vorhaben abzubringen. Auf unseren Wunsch hin, hat sie die Angelegenheit der Kommunalaufsicht vorgelegt. Aber da hatten wir schlechte Karten. Wie das Leben so spielt, ist der für die Kommunalaufsicht zuständige Dezernent des Landrates zugleich Präsident der Karnevalsgesellschaft „Ahle Schlupp, dem mit Abstand größten Nutzer der Festhalle. Anstatt, wie es hier im Kreuzauer Rat stets mustergültig praktiziert wird, sich im Zweifel für befangen zu erklären und den Fall an die übergeordnete Behörde weiterzugeben, hat dieser Dezernent die nach unserer Auffassung rechtswidrigen Entnahme von 264.000 € für unbedenklich erklärt, obwohl wir ihm in gesondertem Schreiben exakt auch unsere Rechtsauffassung dargelegt hatten. Wir halten das Treffen dieser Entscheidung „in Personalunion“ für problematisch, zumindest aber ungewöhnlich.</p>
<p>Nun wird uns immer wieder vorgehalten: Was wollt Ihr eigentlich? Den Schulen entgeht doch nichts! Sehen Sie meine Damen und Herren, das ist nach unserer Auffassung die falsche Sicht. Wir möchten das an einigen Beispielen klar machen.</p>
<p>Zunächst einmal werden die feuchten Dächer der Haupt- und Realschule eine unbestimmte Zeit lang auf ihre Sanierung warten müssen.</p>
<p>Darüber hinaus musste der Rat in seiner letzten Sitzung zustimmen, dass für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen in den Schulen zusätzlich 135.000 € aus Eigenmitteln bereitgestellt werden müssen, ein Betrag den wir normalerweise locker aus der Schulpauschale finanziert hätten.</p>
<p>Interessant ist auch, was dazu in der vorletzten Sitzung des Bauausschusses zu hören war. Zunächst wurde von Herrn Esser die Notwendigkeit der Netzwerkverkabelungen und von Herrn Grassmann die Notwendigkeit der Fenstererneuerung in der Realschule in Frage gestellt. Gut, darüber kann man diskutieren. Interessanter war aber noch, welche Projekte gar nicht erst in Angriff genommen worden sind. So wurde von Herrn Heinrichs darauf hingewiesen, dass der Schulhof in Winden in bedenklichem Zustand sei. Sogar von Unfallgefahr war die Rede. Hierzu hat die CDU-Fraktion ja zwischenzeitlich einen Änderungsantrag eingebracht. Herr Schmühl wies in derselben Sitzung auf den schlechten Zustand der Lampen in der Grundschule Winden hin. Sie sei eine Zumutung für die Kinder. Meine Damen und Herren, das sind alles Mängel, für deren Beseitigung der Gesetzgeber die Schulpauschale vorgesehen hat.</p>
<p>Die Krone wurde dem ganzen aber in der letzten Sitzung des Bauausschusses aufgesetzt. Die Verwaltung hat dem Ausschuss in beeindruckender Weise ein Smart-Board, d.h. eine so genannte „interaktive Leinwand“ vorstellen lassen, mit deren Hilfe es möglich ist, ohne dem Lichtstrahl eines Projektors durch den eigenen Körper im Wege zu stehen, sämtliche Computertexte und –grafiken zu zeigen und diese gleichzeitig mittels Stift manuell direkt auf der Leinwand zu bearbeiten und zu verändern. Sämtliche Ausschussmitglieder waren auf Anhieb von der Nützlichkeit der Anlage für das Sitzungsgeschäft überzeugt. Da war dann aus Reihen der CDU plötzlich der spontane Ruf zu vernehmen: „Das darf aber nicht dem Schulausschuss vorgeführt werden“. Auf die Gegenfrage „Warum nicht?“ die Antwort: „Weil sonst jede Schule auch so eine Leinwand haben möchte“.</p>
<p>Meine Damen und Herren, das ist genau der Punkt. Jedem Beobachter der Sitzung dürfte spontan klar geworden sein: Das wäre es! Mit einer solchen Ausstattung wäre im Vergleich zur herkömmlichen Arbeit mit Tafel und Kreide bei unserer computerfixierten Jugend ein didaktischer Quantensprung zu erzielen. Und für die Finanzierung genau solcher Vorhaben ist die Schulpauschale vom Gesetzgeber vorgesehen. Aber von dieser Möglichkeit dürfen die Kreuzauer Schulen, wie wir hören mussten, gar nicht erst etwas erfahren, weil der Rat, in diesem Fall nur mit den Stimmen der CDU, das Geld bereits für die Sanierung der Festhalle verbraten hat.</p>
<p>Ich muss uns an dieser Stelle wirklich einmal fragen, und da spreche ich ganz bewusst auch einmal die älteren Damen und Herren in diesem Rat an: Was ist uns wichtiger? Jedes Jahr einmal in gepflegtem Umfeld Sitzungskarneval feiern zu können oder aber die möglichst optimale Ausbildung unserer Kinder und Enkel sicherzustellen. Bedenken Sie bei Ihrer Antwort bitte, wer künftig für unsere Renten aufkommen muss!</p>
<p>Wir werden die getroffene Entscheidung leider nicht rückgängig machen können. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass wir aus den genannten Gründen dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht zustimmen können.</p>
<p>Wenn aber schon diese Beträge für die Sanierung der Festhalle fließen, möchten wir die Verwaltung um eine umgehende Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung dieses Vorgangs bitten. Nach unserer Auffassung könnte es möglich sein, nach § 9 Abs. 1 UStG zu optieren, d. h. den Verzicht auf Steuerbefreiung zu erklären, wenn die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 UStG vorliegen sollten. In diesem Fall wäre es u. U. möglich, den Vorsteuerabzug auch für die bei der Sanierung des Gebäudes zu erwartenden Rechnungen vorzunehmen. Falls in diesem Zusammenhang die Heraufsetzung der künftigen Mieteneinnahmen notwendig werden würde, sollte auch dieser Schritt erwogen werden. Immerhin geht es für die Gemeinde in 2008 um ein zu nutzendes Vorsteuervolumen von rd. 57.000 € und in den beiden Folgejahren noch einmal von rd. 53.000 €. Für 2008 müsste allerdings sehr schnell gehandelt werden, weil die Rechnungen für die Sanierungsarbeiten ja sicherlich schon sehr schnell bei der Gemeinde eintreffen werden.</p>
<p>Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nach dieser kurzen aber möglicherweise wichtigen Abschweifung noch ein paar Worte über den Haushalt des nächsten Jahres sagen.</p>
<p>Es wird der erste Haushalt nach dem NKF sein. Der Bürgermeister hat ja in seiner Rede schon gesagt, dass sich viel verändern wird. Ja, das stimmt. Aber es liegt an uns, d.h. am Rat selbst, rechtzeitig und richtig die Weichen zu stellen.</p>
<p>Der Kämmerer hat die Möglichkeit, uns wie bisher sehr ausführlich zu informieren, d.h. er kann uns der bisherigen Vorgehensweise entsprechend über jede Ertrags- und Aufwandsart jeder Kostenstelle informieren. Dann würde sich für uns bei der Verabschiedung des nächsten Haushalts nicht viel ändern.</p>
<p>Das würde allerdings nicht der Philosophie der Neuen Kommunalen Steuerung entsprechen. Der Rat soll hiernach eigentlich in die Rolle eines Aufsichtsrats schlüpfen. Das heißt, er soll zunächst die strategischen Ziele formulieren, nach denen künftig die Schwerpunkte gesetzt werden sollen. Eine Fragestellung wäre zum Beispiel das soeben angerissene Problem „Was ist uns wichtiger und braucht mehr Förderung: Eine angemessene Brauchtumspflege oder die hochwertige Bildung unserer Jugend“? Eine andere mögliche Frage: „Wie gehen wir mit der demographischen Entwicklung um? Für welche Schwerpunkte und wie setzen wir unsere knappen Mittel ein?“</p>
<p>Erst wenn diese grundsätzlichen Entscheidungen gefallen sind, würde die Verwaltung die Einzelziele und entsprechende Kennzahlen formulieren. In der Regel, so praktiziert es z.B. der Kreis Düren, bekommen die einzelnen Ämter Budgets, mit denen sie wirtschaften können.</p>
<p>Falls so vorgegangen würde, ist es im Allgemeinen die Regel, dass der Kämmerer den Haushaltsplan nicht mehr so detailliert wie bisher vorlegt, sondern die Erträge und Aufwendungen des Ergebnisplans bzw. die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzplans nur noch pro Produkt in aggregierten Größen aufstellt. Als Gegenleistung für die vergröberte Darstellung stehen dem Rat dann sehr zeitnahe und detaillierte Controllingberichte zu, mit denen er darüber informiert wird, ob und wie die Einzelziele im laufenden Jahr erreicht werden.</p>
<p>Über alle diese Fragen sollte der Rat mit der Verwaltung bereits im Vorfeld sprechen. Fall die der Philosophie des NKF entsprechende zweite Variante gewählt werden sollte, müssten wir uns noch in diesem Jahr über die strategische Zielsetzung, d.h. darüber unterhalten, wohin das Schiff der Gemeinde Kreuzau in Zukunft steuern soll.</p>
<p>Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>FDP-Antrag zur Zuschussgewährung an die Vereine und Zahlung von Nutzungsentgelten</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2008/01/10/zuschussgewahrung-an-die-vereine-und-zahlung-von-nutzungsentgelten/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Jan 2008 11:52:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haushalt 2008]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsförderung]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzungsentgelte]]></category>

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		<description><![CDATA[Das anzuwendende Modell soll

a) konsensfähig, einheitlich, einfach und transparent sein,

b) Sparanreize bieten,

c) praktikabel sein,

d) die Vereine finanziell nicht überfordern

e) zur Konsolidierung des Haushalts der Gemeinde beitragen,]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antrag zum TOP der 20. Sitzung des Hauptausschusses und zum entsprechenden TOP der 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau „Zuschussgewährung an die Vereine und Zahlung von Nutzungsentgelten der Vereine für die Inanspruchnahme gemeindlicher Infrastruktureinrichtungen“ </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die FDP-Fraktion stellt zu den genannten Tagesordnungspunkten des Hauptausschusses und des Rates folgenden Antrag:</p>
<p><strong>„Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, dem Rat bis zur seiner 23. Sitzung ein umsetzbares Konzept vorzulegen, das folgenden Leitlinien entspricht:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<ol>
<li><strong>Zuschüsse </strong><strong> </strong>
<ol>
<li><strong>Zuschüsse       der Gemeinde Kreuzau an die Vereine werden künftig jeweils ausschließlich       nach Maßgabe der Anzahl der dem Verein angehörenden jugendlichen       Mitglieder gewährt. Der Einzelzuschuss für ein jugendliches Mitglied, das       dem Verein an einem von der Gemeinde jeweils festzulegenden einheitlichen       Stichtag angehört hat, beträgt <span style="text-decoration: underline;">5 EURO</span>. Zuschussempfänger können       nur gebietsansässige, im Vereinsregister eingetragene Vereine sein, die       für das Kalenderjahr der Zuschussgewährung über einen gültigen       Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid verfügen. </strong><strong> </strong></li>
<li><strong>Die bisher       gewährten Zuschüsse aus den HHSt 340/7180, 550/7180 und 780/7180       entfallen, unabhängig vom ursprünglichen Grund der Zuschussgewährung. </strong><strong> </strong></li>
</ol>
</li>
<li><strong>Nutzungsentgelte </strong><strong> </strong>
<ol>
<li><strong>Die       Vereine zahlen künftig ein Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme gemeindlicher       Infrastruktureinrichtungen. Das Nutzungsentgelt beträgt <span style="text-decoration: underline;">6 %</span> vom       anteiligen Wert der in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen.       Der anteilige Wert ergibt sich aus den jährlichen Kosten gemeindlicher       Einrichtungen der UA 210/561 und HHSt 550/6200, 560/5000, 560/5200,       560/5400 und 560/7180 entsprechend der zeitlichen und/oder sonstigen Nutzung       durch die Vereine. Das den Berechnungen durch die Gemeinde zu Grunde       liegende Haushaltsjahr soll nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. </strong><strong> </strong></li>
<li><strong>Miet-,       Leasing oder ähnliche Verträge für die Bereitstellung von gemeindlichen       Infrastruktureinrichtungen zur Durchführung von Veranstaltungen und kommerziellen       Nutzungen bleiben von der Regelung nach Abschn. 2.a. unberührt. Es ist       jedoch dafür Sorge zu tragen, dass mindestens Erlöse in Höhe der nach       Abschn. 2.a. zu erzielenden Nutzungsentgelte erzielt werden.“</strong></li>
</ol>
</li>
</ol>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Begründung</span></p>
<p>1)      Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat in ihrem Bericht über ihre überörtliche Prüfung der Gemeinde Kreuzau im Frühjahr 2006 geraten, die Fördertatbestände zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände zu überprüfen. Hinsichtlich der Erhebung von Nutzungsentgelten bzw. der Erstattung von Anteilen an den Bewirtschaftungskosten gemeindlicher Einrichtungen erkennt die GPA angesichts der schlechten wirtschaftlichen Situation zwingenden Handlungsdruck.</p>
<p>Der Sanierungsbeirat hat diese Problematik unter der lfd. Nr. 25 unter dem Rubrum „Einsparung bei Vereinsförderung, Hallennutzungsgebühren, Budgetierung“ mit der höchsten Prioritätsstufe 1 in die Prioritätenliste aufgenommen. Als Jahr der Umsetzung wurde das Jahr 2008 vorgesehen.</p>
<p>Im Sanierungsbeirat wurde zwar regelmäßig über mögliche Lösungen diskutiert. Im Verlauf des Jahres 2007 wurde jedoch immer deutlicher, dass der Wille, im Rahmen dieses Gremiums zu einem umsetzbaren Ergebnis zu kommen, mehrheitlich nur schwach ausgeprägt war. Angesichts des Umstandes, dass eine Neuregelung aus heutiger Sicht unter Berücksichtigung der Planungssicherheit für die Vereine frühestens zum 01.01.2009 in Kraft treten könnte, hat sich die FDP-Fraktion dazu entschlossen, das Verfahren dadurch zu beschleunigen, dass sie ihre Vorstellungen jetzt mit diesem Antrag in die politischen Beratungen einbringt.</p>
<p>2)      Die Vereine werden derzeit auf äußerst vielfältige Weise unterstützt. Die Fördertatbestände sind zu einem großen Teil historisch gewachsen und teilweise nur schwer nachvollziehbar. Vielfach werden die einmal gewährten Zuschüsse Jahr für Jahr gezahlt, ohne dass eine weitere Prüfung der Unterstützungsnotwendigkeit erfolgt. Es dürfte aussichtslos sein, im Wege von Einzelverhandlungen mit den Vereinen zu Einsparungen für die Gemeinde zu kommen.</p>
<p>Die FDP-Fraktion sieht daher als einzig Erfolg versprechende Maßnahme, die Förderpraxis völlig neu zu ordnen und sie gleichzeitig mit der Notwendigkeit zu koppeln, Nutzungsentgelte für die Inanspruchnahme gemeindlicher Infrastruktureinrichtungen zu erheben.</p>
<p>Sie lässt sich dabei von folgenden Zielen leiten: Das anzuwendende Modell soll</p>
<p>a) konsensfähig, einheitlich, einfach und transparent sein,</p>
<p>b) Sparanreize bieten,</p>
<p>c) praktikabel sein,</p>
<p>d) die Vereine finanziell nicht überfordern</p>
<p>e) zur Konsolidierung des Haushalts der Gemeinde beitragen,</p>
<p>a)      Es liegt in der Natur der Sache, dass jede Person und jede Organisation, die mehr für einen bestimmten Zweck zahlen muss bzw. weniger an Fördermitteln erhält, zunächst Ablehnung äußert. Ebenso klar ist, dass sich für die Gemeinde keine Einspareffekte erzielen lassen, ohne dass Zuschussempfänger bzw. Nutzer gemeindlicher Einrichtungen belastet werden.<br />
Insofern wird sich kein System finden lassen, dass den Gemeindehaushalt entlastet und zugleich allgemein als gerecht empfunden wird.</p>
<p>Stattdessen sollte es aber möglich sein, <strong>Konsens</strong> über die Sinnhaftigkeit des einzigen verbliebenen Fördermaßstabes <strong>„Jugendförderung</strong>“ herbeizuführen. Es dürfte unstrittig sein, dass die Vereine einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft leisten, indem sie Jugendliche in das Vereinsleben einbinden, zu sportlichen, musikalischen, kulturellen und sonstigen sinnvollen Aktivitäten anhalten und sie auf diese Weise gegenüber schädlichen Einflüssen immunisieren. Indem die Gemeinde die Vereine bei der Jugendarbeit finanziell unterstützt, spart sie an anderer Stelle, wo vielleicht Geld für Sozialarbeiter, Streetworker und Maßnahmen der Suchtprävention ausgegeben werden müsste.</p>
<p>Es dürfte ferner unstrittig sein, dass die Vereine gerade in Kreuzau durch ihr breites ehrenamtliches Engagement einen nicht hoch genug zu würdigenden Beitrag zum Zusammenhalt der Bevölkerung leisten und dadurch auch die Gemeinde von der Notwendigkeit entlasten, vermehrt eigene Veranstaltungen zu organisieren. Dennoch sollte auch <strong>Konsens</strong> darüber erzielt werden können, dass die von allen Bürgern der Gemeinde finanzierten Infrastruktureinrichtungen wie Turnhallen, Sportheime und –plätze nicht völlig kostenlos genutzt werden können, sondern dass eine maßvolle Beteiligung an den Kosten in Form eines <strong>Nutzungsentgeltes</strong> berechtigt ist. Angesichts der Tatsache, dass der Gesamtheit der Normalbürger gemeindliche Einrichtungen wie das Wasserleitungs- und Kanalsystem sowie die Friedhöfe zu 100% über Gebühren finanziert, erscheint das für die Vereine vorgeschlagene eher symbolische Nutzungsentgelt von 6% am anteiligen Wert der von ihnen genutzten Einrichtungen angemessen.</p>
<p>Es braucht nicht näher begründet zu werden, dass das vorgelegte Modell <strong>einheitlich</strong>, <strong>einfach</strong> und <strong>transparent</strong> ist: <span style="text-decoration: underline;">5 EURO pro jugendliches Mitglied als Fördermaßstab und Zahlung eines Nutzungsentgeltes von 6% vom anteiligen Wert der in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen, &#8211; </span>das ist das ganze Modell. Jedes Vereinsmitglied weiß woran es ist, jeder Versuch von Vereinsverantwortlichen, Zuschüsse für andere Zwecke als die Jugendförderungen zur erlangen, erübrigt sich.</p>
<p>b)      Die Anbindung des Nutzungsentgeltes an den Wert der in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen könnte für die Vereinsverantwortlichen und –mitglieder einen, wenn auch nur schwach ausgeprägten <strong>Sparanreiz bieten</strong>, pfleglich mit den Einrichtungen umzugehen und Energiekosten einzusparen.</p>
<p>c)      Das System ist für die Verwaltung auch ohne weiteres <strong>praktikabel</strong>. Dadurch, dass ihr für die Erhebung der Zuschussgrundlagen zeitliche Freiräume zugebilligt werden und die Ermittlung der Kosten für die in Frage kommenden Infrastruktureinrichtungen künftig durch die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung leichter fallen wird, sollte sich der Aufwand für die Realisierung des Konzeptes im vertretbaren Rahmen halten.</p>
<p>d)     Angesichts des überaus wichtigen Beitrages, den die Vereine für das Gemeinwohl in Kreuzau leisten, muss sehr darauf geachtet werden, dass <strong>kein Verein</strong> bzw. keine Vereinsgruppe <strong>finanziell überfordert wird</strong> und wohlmöglich in existentielle Nöte kommt.</p>
<p>Die FDP-Fraktion hat daher eine Reihe von Modellrechnungen angestellt und sie auf ihre Wirkungen auf die einzelnen Vereine bzw. Vereinsgruppen hin getestet. Die Werte der Spalten D, E, G und H (s. Anlage) beruhen auf Berechnungen und Ermittlungen der Verwaltung aus dem Jahr 2006</p>
<p>Die dem vorliegenden Antrag entsprechende und der Anlage beigefügte Modellrechnung hat sich als diejenige erwiesen, die den für die Gemeinde entstehenden Einsparbetrag am behutsamsten auf die Vereine verteilt. Würden die zusätzlichen Belastungen der Vereine auf ihre erwachsenen Vereinsmitglieder umgelegt, ergäbe sich im Durchschnitt einen zusätzlich zu erhebenden Mitgliedsbeitrag von 3,49 EURO pro Jahr.</p>
<p>e)      Im Sanierungsbeirat bestand Konsens, dass sich das erwünschte Einsparvolumen als <strong>Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts der Gemeinde</strong> zwischen 40.000 bis 80.000 EURO pro Jahr bewegen sollte. Aus Sorge, dass die Vereine eine höhere Belastung als 40.000 EURO nicht von einem Jahr auf das andere verkraften können, ist die FDP-Fraktion bei ihren Berechnungen zunächst von diesem Wert ausgegangen. Das diesem Antrag zugrunde liegende Modell (s. Anlage) weist in Spalte L jedoch nur ein Einsparvolumen von knapp 30.000 EURO auf.</p>
<p>Der Grund liegt darin, dass der Wert der in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen nur einen Teil der wirklich anfallenden Kosten aufweist. Ab dem Jahr 2009 werden wegen der Umstellung auf NKF und den dadurch verbesserten Möglichkeiten, Kosten verursachungsgerecht zuzuordnen, auch die Abschreibungen, kalkulatorischen Zinsen und innerbetriebliche Leistungen mit zu berücksichtigen sein. Ab diesem Zeitpunkt müsste dann das zu berechnende Nutzungsentgelt entsprechend erhöht werden, sodass insofern auch ein Konsolidierungsbeitrag von rd. 40.000 EURO erzielt werden dürfte.</p>
<p>Kreuzau, den 10. Januar 2008</p>
<p>gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Finanzierung der Festhalle durch die Schulpauschale (Schreiben der FDP-Fraktion vom 18.09.2007 an die Fraktionsvorsitzenden)</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2007/09/18/finanzierung-der-festhalle-durch-die-schulpauschale-schreiben-der-fdp-fraktion-vom-18-09-2007-an-die-fraktionsvorsitzenden/</link>
		<comments>http://www.fdpkreuzau.de/2007/09/18/finanzierung-der-festhalle-durch-die-schulpauschale-schreiben-der-fdp-fraktion-vom-18-09-2007-an-die-fraktionsvorsitzenden/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 18 Sep 2007 15:53:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haushalt 2008]]></category>
		<category><![CDATA[Festhalle]]></category>
		<category><![CDATA[Schulpauschale]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir möchten uns an dieser Stelle mit einer politischen Wertung dieses Vorhabens zurückhalten. Bedenken Sie aber bitte, dass unabhängig von der rechtlichen Problematik und einer eventuellen Zustimmung der Kommunalaufsicht, dem Bereich der schulischen Bildung aller Kreuzauer Ortsteile nach Realisierung des Vorhabens bis 2008 annähernd 0,6 Millionen € für die Zwecke der Festhalle entzogen würden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>An die</p>
<p>Fraktionsvorsitzenden des Rates der Gemeinde Kreuzau</p>
<p>Herrn Ingo Eßer (CDU)</p>
<p>Herrn Rolf Heidbüchel (SPD)</p>
<p>Herrn Wolfgang Burmester (Bündnis 90/Die Grünen)</p>
<p>52372 Kreuzau                                                                                             18. September 2007</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Erforderliche Sanierungs-/Unterhaltungsarbeiten im Bereich der Festhalle Kreuzau;</strong></p>
<p><strong>hier: Unsere Erkundigungen bei der Verwaltung über die Art der Finanzierung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Sehr geehrter Herren Kollegen,</p>
<p>am 31.08.2007 hatten wir uns mit dem als Anlage beigefügten Schreiben an die Verwaltung gewandt und unsere rechtlichen und sachlichen Bedenken gegen die am 15.08.2007 vom Bauausschuss beschlossenen Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen durch Inanspruchnahme von Mitteln der Schulpauschale geäußert. Darin hatten wir um Vorlage des offiziellen Bescheides, dass die „<em>Festhalle als Schulaula anerkannt</em>“ ist und um Einholung eine Unbedenklichkeitserklärung durch die Kommunalaufsicht über die vorgesehene Art der Finanzierung bis zur Ratssitzung am 09.10.2007 gebeten. Der guten Ordnung halber möchten wir Sie über den derzeitigen Stand der Angelegenheit informieren.</p>
<p>Herr Schmühl hat sich zwischenzeitlich in Gestalt eines mündlichen bzw. telefonischen Zwischenbescheides zu unseren Bitten geäußert. Darin bringt er zum Ausdruck, dass</p>
<p>a)      ein schriftlicher Anerkennungsbescheid und sonstige schriftliche Vorgänge über die Anerkennung der Festhalle als Schulaula <strong><span style="text-decoration: underline;">nicht</span></strong> existieren,</p>
<p>b)      die Finanzierung der Festhalle durch die Schulpauschale bereits seit zwei Jahren praktiziert würde; dies ließe sich ohne weiteres aus den Haushalten für 2006 und 2007 herauslesen, wo sogar eine genaue Aufteilung nach der Schülerzahl der einzelnen Schularten vorgenommen würde,</p>
<p>c)      die Angelegenheit, unserer Bitte entsprechend, der Kommunalaufsicht zur Entscheidung vorgelegt worden sei.</p>
<p>Die Ausführung von Herrn Schmühl zu Punkt a) finden wir betrüblich, die zu Punkt c) sehen wir dagegen positiv.</p>
<p>Wir haben uns nun die Mühe gemacht, zu überprüfen, inwieweit seine Aussagen zu Punkt b) nachvollziehbar sind und ob sich daraus bzw. durch die Tatsache, dass die Haushalte 2006 und 2007 durch den Rat der Gemeinde Kreuzau beschlossen und durch die Kommunalaufsicht nicht beanstandet worden sind, bereits die offizielle Anerkennung der Festhalle als Schulaula herleiten lässt.</p>
<p>Dabei müssen wir vorab einräumen, die Brisanz dieses Themas in den Jahren 2006 und 2007 leider nicht erkannt zu haben, weil wir den Fokus auf andere Aspekte der beiden Haushalte gerichtet hatten. Allerdings können wir uns nicht erinnern, dass die Finanzierung der Festhalle in den Haushaltsberatungen des Rates von Ihren Parteien oder der Verwaltung überhaupt angesprochen worden ist.</p>
<p>Es ist nicht ganz einfach zu erkennen, welchen Weg der Geldfluss der Schulpauschale durch die Haushalte 2006 und 2007 nimmt, um letztendlich die Ausgaben der Festhalle mit abzudecken:</p>
<p>Die Schulpauschale nach dem GFG wurde zunächst im Einzelplan 9 des Vermögenshaushaltes 2007 als Einnahme in Höhe von 435.000 EURO veranschlagt. Von diesem Betrag sind 274.000 EURO dem Verwaltungshaushalt zugeführt und dort wiederum im Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft) als Einnahme veranschlagt worden. Eine Weiterleitung der Mittel in den Einzelplan 2 (Schulen) erfolgte nicht.</p>
<p>Den Erläuterungen zum Vermögenshaushalt ist auf S. 23 eine „<em>Übersicht über die im Haushaltsjahr 2007 enthaltenen Maßnahmen, die mit Mitteln der Schulpauschale finanziert werden, sowie weitere Maßnahmen ab 2008</em>“ beigefügt. Aus dieser Übersicht ergibt sich, dass die Mittel der Schulpauschale völlig und ausschließlich, also ordnungsgemäß für genau spezifizierte schulische Zwecke aufgebraucht worden sind. Daraus muss der unvoreingenommene Leser den Schluss ziehen, dass eine (aus unserer Sicht rechtswidrige) Finanzierung der Festhalle durch Mittel der Schulpauschale nicht vorgenommen worden ist.</p>
<p>Allerdings erfolgten lt. Anm. 51 Verwaltungshaushalt 2006 erstmals ab 2005 sog. innere Verrechnungen mit anderen Unterabschnitten des Haushalts, zunächst durch Übernahme der nicht gedeckten Kosten der 5-fach Sporthalle und ab 2006 auch für die der Festhalle, „<em>da die Festhalle für das Schulzentrum (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) als Aula fungiert</em>.“</p>
<p>Falls dieses in den Anmerkungen des Haushalts 2007 wiederholte Zitat allein für die „offizielle Anerkennung“ der Festhalle als Schulaula herhalten müsste, erschiene es uns als Argumentationsgrundlage etwas „dünn“.</p>
<p>Außerdem drängen sich aus unserer Sicht neue Fragen und kritische Anmerkungen auf:</p>
<ul>
<li>Warum müssen die Schulen die nicht gedeckten      Kosten der Festhalle erst ab 2006 übernehmen?</li>
<li>Fungierte die Festhalle vor 2006 nicht als      Schulaula?</li>
<li>Wurde die Festhalle nicht lange Zeit <strong><span style="text-decoration: underline;">vor</span></strong> der Errichtung des      Schulzentrums erbaut?</li>
<li>Die Übernahme der Kosten erfolgt nicht nach      kostenrechnerischen Gesichtspunkten, etwa nach Maßgabe der tatsächlicher      Nutzung durch die Schulen, sondern es sind pauschal <strong><span style="text-decoration: underline;">sämtliche</span></strong> nicht durch Einnahmen von den Vereinen und      privaten Nutzern gedeckte Ausgaben ohne jeden Nachweis durch den      Schulbereich zu tragen.</li>
<li>Aus der von der Verwaltung erstellten Übersicht      über die „<em>Veranstaltungen in der      Festhalle Kreuzau im Jahre 2006</em>“ ergibt sich für die Schulen ein      Nutzungsanteil von <strong><span style="text-decoration: underline;">12%</span></strong>.      Die Kostenübernahme durch den Schulbereich hat im Jahr 2006 insgesamt      84.679 € betragen. Das sind, bezogen auf die Gesamtausgaben für die      Festhalle in Höhe von 105.879 € immerhin <strong><span style="text-decoration: underline;">80%</span></strong>. In 2007 betrug die Kostenübernahme mit 96.942 €      von 118.142 € sogar <strong><span style="text-decoration: underline;">82%</span></strong>.      Wären die Kosten nach Maßgabe der tatsächlichen Nutzung übernommen worden,      hätten in 2006 nur 10.161 € verrechnet werden dürfen. Die Übernahme der Differenz      von (84.679 – 10.161 €) = 74.518 € beinhaltet nach unserer Auffassung <strong><span style="text-decoration: underline;">eine unzulässige Verschiebung von freiwilligen      Ausgaben in den Bereich der Pflichtausgaben</span></strong>. Diese Differenz würde      in 2007 bei Annahme desselben Nutzungsanteils 82.765 € betragen.</li>
<li>Aus der mittelfristigen Finanzplanung für 2008      ergibt sich, dass von den 119.994 € für die Festhalle veranschlagten      Gesamtausgaben wiederum 98.794 € durch den Schulbereich übernommen werden      sollen. Addiert man nun die von der Verwaltung genannten 310.000 € für die      Sanierung der Festhalle hinzu, <strong><span style="text-decoration: underline;">werden      mit 408.794 € sage und schreibe 94% der eingeplanten Schulpauschale in      Höhe von 435.000 € für den Betrieb und die Sanierung der Festhalle      eingesetzt</span></strong>.</li>
</ul>
<p>Wir möchten uns an dieser Stelle mit einer politischen Wertung dieses Vorhabens zurückhalten. Bedenken Sie aber bitte, dass unabhängig von der rechtlichen Problematik und einer eventuellen Zustimmung der Kommunalaufsicht, dem Bereich der schulischen Bildung <strong><span style="text-decoration: underline;">aller</span></strong> Kreuzauer Ortsteile nach Realisierung des Vorhabens bis 2008 <strong><span style="text-decoration: underline;">annähernd 0,6 Millionen € für die Zwecke der Festhalle</span></strong> entzogen würden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender)</p>
<p>Kopien:</p>
<p>Herrn Bürgermeister Walter Ramm</p>
<p>Herrn Stolz<br />
Herrn Decker</p>
<p>Herrn Schmühl</p>
<p>Dürener Nachrichten</p>
<p>Dürener Zeitung</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Finanzierung der Festhalle durch die Schulpauschale (Schreiben der FDP-Fraktion an Bürgermeister Ramm vom 31.08.2007)</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2007/08/31/finanzierung-der-festhalle-durch-schulpauschale-schreiben-der-fdp-fraktion-an-burgermeister-ramm-vom-31-08-2007/</link>
		<comments>http://www.fdpkreuzau.de/2007/08/31/finanzierung-der-festhalle-durch-schulpauschale-schreiben-der-fdp-fraktion-an-burgermeister-ramm-vom-31-08-2007/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 31 Aug 2007 15:31:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haushalt 2008]]></category>
		<category><![CDATA[Festhalle]]></category>
		<category><![CDATA[Schulpauschale]]></category>

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		<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

gegen die von Ihnen vorgeschlagene und vom Bauausschuss in seiner Sitzung vom 15.08.2007 beschlossene Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen durch Inanspruchnahme von Mitteln der Schulpauschale haben wir erhebliche rechtliche und sachliche Bedenken.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>An den</p>
<p>Bürgermeister der</p>
<p>Gemeinde Kreuzau</p>
<p>Bahnhofstraße 7</p>
<p>52372 Kreuzau                                                                                                                     31. August 2007</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Erforderliche Sanierungs-/Unterhaltungsarbeiten im Bereich der Festhalle Kreuzau;</strong></p>
<p><strong>hier: Zustimmung zum überarbeiteten Sanierungskonzept</strong></p>
<p><strong>Vorlage: 57/2006 2. Ergänzung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Sehr geehrter Herr Bürgermeister,</p>
<p>gegen die von Ihnen vorgeschlagene und vom Bauausschuss in seiner Sitzung vom 15.08.2007 beschlossene Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen durch Inanspruchnahme von Mitteln der Schulpauschale haben wir erhebliche rechtliche und sachliche Bedenken.</p>
<p>Rechtlich wird aus unserer Sicht gegen die Vorschriften des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG 2007) verstoßen. § 19 Abs. 1 GFG lässt den Einsatz der Mittel ausschließlich für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von <span style="text-decoration: underline;">Schul</span>gebäuden sowie die Einrichtung und Ausstattung von <span style="text-decoration: underline;">Schul</span>gebäuden zu.</p>
<p>Es dürfte wohl unstrittig sein, dass eine Festhalle kein Schulgebäude ist. Somit ist nach dem Wortlaut des Gesetzes der Einsatz der Mittel aus der Schulpauschale für die Sanierung der Festhalle rechtlich nicht zulässig.</p>
<p>In Ihrer Vorlage findet sich allerdings der Hinweis, dass „die Festhalle als Schulaula anerkannt“ sei. Leider ist uns nicht bekannt, wer diese Anerkennung, wann, wo und in welchem Zusammenhang ausgesprochen hat. Hierzu würden wir gerne von Ihnen Näheres erfahren. <span style="text-decoration: underline;">Für die Übersendung einer Kopie dieses Anerkennungsbescheides wären wir Ihnen verbunden.</span></p>
<p>Ohne den Inhalt dieses Anerkennungsbescheides zu kennen, sprechen mindestens zwei Indizien gegen die Behauptung, dass die Festhalle in Wirklichkeit als Schulaula zu gelten hätte.</p>
<p>a)      Wie von Herrn Heidbüchel in der Sitzung des Bauausschusses unwidersprochen festgestellt, wird die Festhalle höchstens zu 5 % von den Schulen für Abschlussfeiern genutzt. Die Restnutzung von 95% geschieht durch Vereine und Private. Insofern ist die Festhalle, unabhängig von einer möglichen formalen „Anerkennung als Schulaula“, in tatsächlicher Hinsicht ein allen Bürger Kreuzaus gewidmeter Festsaal, der in geringem Umfang auch den Schulen für Feiern zur Verfügung unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.</p>
<p>b)      Ein Blick in den Haushalt der Gemeinde Kreuzau zeigt, dass die Festhalle nicht etwa unter den Haushaltsstellen der Gruppe 2, in der abschließend alle Schularten erfasst sind, sondern unter den Haushaltsstellen der Gruppe 7 (Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftförderung) ausgewiesen wird.</p>
<p><em> </em></p>
<p>Auch aus sachlicher Sicht spricht einiges gegen die Verwendung von Mitteln der Schulpauschale für die Sanierung der Festhalle. Der Landesgesetzgeber zahlt die Schulpauschale offensichtlich, um den Kommunen und Kommunalverbänden Gelegenheit zu geben, ohne aufwändige Antrags- und Förderungsverfahren unbürokratisch für den baulich modernen und einwandfreien Zustand ihrer Schulen zu sorgen. Sie wird aber nicht gezahlt, um Kommunen in die Lage zu versetzen, ihren ortsansässigen Vereinen Feiermöglichkeiten zur erhalten, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht mehr bestehen.</p>
<p>Wenn auch in den letzten Jahren keine erneuten Schäden bei den Flachdächern von Haupt- und Realschule aufgetreten sind, heißt das nicht, dass es im kommenden Winter nicht doch durchregnet. Selbst wenn das nicht geschehen sollte, können andere Schäden an Schulgebäuden des Gemeindegebietes entdeckt werden, für deren Beseitigung dann keine Finanzierungsmöglichkeit mehr bestünden.</p>
<p>Wesentlich ist, dass diese Mittel in Höhe von 310.000 € dem Schulbereich auf Dauer entzogen werden, dies jedenfalls solange wie auch in Zukunft Schulpauschalen vom Land gezahlt werden.</p>
<p>Schon um späteren Problemen aus dem Wege zu gehen, die sich aus einer möglichen missbräuchlichen und damit rechtswidrigen Verwendung von Mitteln der Schulpauschale ergeben könnten, bitten wir Sie, von der Möglichkeit einer Beratung durch die Kommunalaufsicht im Vorfeld der Entscheidung des Rates Gebrauch machen und <span style="text-decoration: underline;">vom Kreis oder der Bezirksregierung Köln bis spätestens zur Ratssitzung am 09.10.2007 eine Erklärung darüber einholen, dass die vorgesehene Finanzierung des Projektes durch die Schulpauschale für unbedenklich gehalten wird.</span></p>
<p>Eine solche Erklärung würde es uns und möglicherweise auch anderen Fraktion leichter machen, der Vorlage im Rat zuzustimmen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender)</p>
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		<title>Bürgerbefragung zur Festhalle</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2007/06/12/burgerbefragung-zur-festhalle/</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Jun 2007 12:24:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt 2008]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerbefragung]]></category>
		<category><![CDATA[Festhalle]]></category>

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		<description><![CDATA[Antrag zum Tagesordnungspunkt „Bürgerbefragung zum weiteren Betrieb, zu einem Neubau oder zur Schließung bzw. zu einem Abriss der Kreuzauer Festhalle“ der 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau am 12.06.2007 
Die FDP-Fraktion stellt zu dem genannten Tagesordnungspunkt des Rates folgenden Antrag:
„Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, alsbald, möglichst bis zur 18. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antrag zum Tagesordnungspunkt „Bürgerbefragung zum weiteren Betrieb, zu einem Neubau oder zur Schließung bzw. zu einem Abriss der Kreuzauer Festhalle“ der 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau am 12.06.2007</strong><strong> </strong></p>
<p>Die FDP-Fraktion stellt zu dem genannten Tagesordnungspunkt des Rates folgenden Antrag:</p>
<p><strong>„Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, alsbald, möglichst bis zur 18. Sitzung des Rates eine Befragung der Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger in Gestalt einer Zufallsstichprobe zur Gewinnung eines Meinungsbildes der Bevölkerung über die Konsequenzen durchzuführen, die aus dem wegen baulicher Mängel ab 2008 zu erwartenden Nutzungsausfall der Kreuzauer Festhalle gezogen werden sollten und den Rat über die Ergebnisse der Befragung zu unterrichten.</strong><strong> </strong></p>
<p><strong>Insgesamt sollten 720 Kreuzauer wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus dem Datenbestand des Einwohnermeldeamtes mittels eines Zufallsgenerators ausgewählt und in die Stichprobe einbezogen werden</strong></p>
<p><strong> </strong><strong>Die Befragung sollte mit Hilfe eines Fragebogens erfolgen, der mindestens folgende Informationen enthalten sollte: Grund für die Befragung, Zusammensetzung der Stichprobe, Nutzen und Kosten der anzukreuzenden Alternativen, Zusicherung der Anonymität</strong><strong> </strong></p>
<p><strong>Der Fragebogen könnte folgende anzukreuzende Alternativen enthalten<a href="#_ftn1"><strong>[1]</strong></a>:</strong><strong> </strong></p>
<ol>
<li><strong>Soll die Gemeinde Kreuzau trotz der angespannten Haushaltslage auch zukünftig eine Festhalle betreiben? </strong></li>
<li><strong>Falls ja</strong>
<ol>
<li><strong>Soll die alte Festhalle saniert werden?</strong></li>
<li><strong>Soll ein Neubau der Festhalle in der bisherigen Größe erfolgen?</strong></li>
<li><strong>Soll ein Neubau der Festhalle in geringerer Größe erfolgen?</strong></li>
</ol>
</li>
<li><strong>Falls nein</strong>
<ol>
<li><strong>Soll die alte Festhalle geschlossen und stillgelegt werden (weitere Verwendung ungewiss)?</strong></li>
<li><strong>Soll die alte Festhalle abgerissen und das Grundstück mit Rasengittersteinen gepflastert werden (mit der Möglichkeit der zeitweiligen Nutzung durch Festzelte, sonst Nutzung als Parkfläche)?</strong></li>
<li><strong>Soll die Festhalle mit Grundstück verkauft und die Einnahmen zur Sanierung des Haushaltes verwendet werden?</strong><strong> </strong></li>
</ol>
</li>
</ol>
<p><strong>Vorab sollte die Kreuzauer Bevölkerung im Amtsblatt über den Grund und die Durchführung der Befragung sowie über Nutzen und die Kosten der einzelnen zu Auswahl stehenden Alternativen unterrichtet werden.“</strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Begründung</span></strong></p>
<p><strong>1.) Anlass zu diesem Antrag</strong></p>
<p>In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 09.05.2007 hat die Verwaltung zum Ausdruck gebracht, dass die Festhalle ab dem Jahr 2008 wegen baulicher Mängel nicht mehr nutzbar sei. Sie halte auch künftig eine Festhalle für notwendig, wobei der jetzige Standort beibehalten werden solle. Sofern auch politisch diese Meinung vertreten würde, sei aus Sicht der Verwaltung einem Neubau der Vorrang vor der Sanierung der bisherigen Festhalle einzuräumen,</p>
<p>Während sich die Fraktionsführungen von CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP mit Meinungsäußerungen zurückhielten, gab AM Heidbüchel (SPD) als seine persönliche Meinung zu verstehen, dass er eine Festhalle im Zentralort Kreuzau grundsätzlich für erforderlich halte, wobei für ihn nur ein Neubau und auf keinen Fall eine Sanierung in Frage komme. Daraufhin meldeten sich mehrere Ausschussmitglieder der CDU und einige der SPD zu Wort, die durchweg die Meinung vertraten, dass ein Neubau der Festhalle unumgänglich sei. Ein AM der CDU stellte sogar fest, dass im Ausschuss Konsens bestehe, die Festhalle neu zu errichten, und dass im Folgenden nur noch über die Art und Weise, wie der Neubau zu errichten sei gesprochen werden müsse. Auch hierzu wurden aus dem Kreis der Ausschussmitglieder zahlreiche Gestaltungsvorschläge eingebracht.</p>
<p>Die FDP-Fraktion war und ist der Auffassung, dass es sich der Rat zu einfach machen würde, wenn er seine Entscheidung über diese für die Kreuzauer Bevölkerung außerordentlich wichtige Frage auf eine entsprechend spontane und unüberlegte Art und Weise treffen würde.</p>
<p>Aus diesem Grund hatten wir bereits für die Sitzung des Hauptausschusses am 22.05.2007 einen Antrag formuliert, wonach vor der Entscheidung des Rates die Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger durch Erhebung einer Zufallsstichprobe befragt werden sollten, ob die Sanierung oder ein Neubau der Festhalle angesichts der finanziellen Notlage der Gemeinde überhaupt gewünscht wird.</p>
<p>Daraufhin hat der Hauptausschuss den die Sanierung der Festhalle betreffenden Tagesordnungspunkt ohne Begründung von der Tagesordnung genommen und zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen. Wir hatten diesem Beschluss zunächst in der Annahme zugestimmt, dass die Angelegenheit nur bis zur Ratssitzung am 12.06.2006 vertagt werden soll. Nachdem wir jedoch von der Verwaltung erfahren haben, dass der entsprechende Tagesordnungspunkt gar nicht erst in die Tagesordnung dieser Ratssitzung aufgenommen werden soll, haben wir uns entschlossen, für diese Sitzung einen eigenständigen Tagesordnungspunkt zu beantragen, der nur die von uns mit diesem Antrag gewünschte Bürgerbefragung zum Inhalt hat.</p>
<p>Es kann schließlich nicht angehen, dass ab 2008 die Festhalle geschlossen werden muss, der Rat sich aber bis zu nächsten Sitzung im Oktober 2007 vertagt, um dann erst zu überlegen, wie die anstehenden Probleme gelöst werden können. Stattdessen sollten die Sommerferien von Verwaltung und Sanierungsbeirat genutzt werden, den Fragebogen zu entwerfen, sich diesen im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung vom Rat bestätigen lassen und die Befragung durchführen. Dann könnte der Rat seine Entscheidungen im Oktober auf einer fundierten Grundlage treffen. Als zwingende Voraussetzung muss der Rat in seiner Sitzung am 12.06.2007 allerdings zunächst darüber entscheiden, ob er die Befragung seiner Bürgerinnen und Bürger überhaupt will.</p>
<p><strong>2.) Gründe für die Bürgerbefragung</strong></p>
<p>Als die Mitglieder dieses Rates 2005 gewählt worden sind, hat sicherlich niemand von ihnen gewusst, dass 2007 eine solch kostspielige Frage zur Entscheidung anstehen würde. Auch der Verwaltung dürfte nicht bewusst gewesen sein, dass die Festhalle bereits im Jahr 2008 wegen mangelnder Nutzungsfähigkeit zu schließen ist. Sonst wäre es mehr als verwunderlich, dass sich die Verwaltung noch 2005 gegen den Widerstand der FDP-Fraktion so massiv für den Bau der neuen Heizungsanlage eingesetzt hat.</p>
<p>Selbstverständlich ist es das Recht des Rates, auch ohne Befragung der Bürgerinnen und Bürger über diese Angelegenheit zu entscheiden. Während jedoch die Mitglieder des Bundestages und der Länderparlamente bei wichtigen Entscheidungen regelmäßig mittels repräsentativen Umfragen über die Meinung der Bevölkerung informiert werden, wissen wir praktisch nicht, was die von uns vertretene Bürgerschaft über die von uns zu entscheidende Frage denkt.</p>
<p>Wir sollten diesmal nicht die Fehler unserer Vorgänger wiederholen und über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg Entscheidungen treffen, die uns möglicherweise noch nach Jahren vorgeworfen werden. Wir schlagen deshalb vor, in diesem wichtigen Ausnahmefall die Meinung der Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger einzuholen.</p>
<p>Würde die Befragung unserem Antrag entsprechend durchgeführt, wäre es dem Rat nach wie vor unbenommen, seine Entscheidung, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, frei und unabhängig zu treffen. Die Entscheidung wäre dann allerdings wesentlich besser fundiert, da sie in Kenntnis der Meinung der Bevölkerung erfolgen würde.</p>
<p>Die Durchführung der Fragebogenaktion wäre zudem ein sinnvoller Beitrag, der allgemein zu beobachtenden Politikverdrossenheit zumindest in Kreuzau entgegenzuwirken.</p>
<p><strong>3.) Argumente für und wider die Sanierung bzw. der Neubau der Festhalle</strong></p>
<p>Die Bürgerbefragung erscheint uns deshalb so wichtig, weil viele Argumente <span style="text-decoration: underline;">für</span> den weiteren Betrieb der Festhalle aber ebenso viele <span style="text-decoration: underline;">dagegen</span> sprechen.</p>
<p>a)      <span style="text-decoration: underline;">Für</span> die Sanierung bzw. den Neubau der Festhalle ist anzuführen, dass die alte Festhalle bereits in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts erbaut worden ist und viele Bürger sie als den kulturellen Mittelpunkt der Gemeinde ansehen.</p>
<p>Größere Veranstaltungen von Vereinen, Schulen und Jungem Orchester hätten nach wie vor einen angemessenen Rahmen. Das gilt auch für Ausstellungen und Märkte.</p>
<p>Eine Sanierung bzw. der Neubau würde sicherstellen, dass Kreuzau auch weiterhin als Hochburg des rheinischen Karnevals im Kreis Düren zu gelten hätte.</p>
<p>Bei einem Neubau wäre auch an eine bessere Kapazitätsauslastung durch Fremdveranstalter von Konzerten, Kabarett und Theateraufführungen zu denken. Allerdings dürfen hierbei nicht die konkurrierenden Aktivitäten der Nachbarorte, insbes. der ARENA Düren und die Kosten eines Veranstaltungsmanagements vernachlässigt werden.</p>
<p>Sowohl die Sanierung als auch ein Neubau der Festhalle könnten heimischen Unternehmen zu Aufträgen verhelfen.</p>
<p>b)      <span style="text-decoration: underline;">Gegen</span> die Sanierung bzw. den Neubau der Festhalle sprechen vor allem finanzielle Argumente:</p>
<p>i)        Wie von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) festgestellt worden ist, hatte Kreuzau bis zu Beginn der 90er Jahre vergleichsweise sehr hohe Gewerbesteuereinnahmen. Durch diese Einnahmen war es der Gemeinde möglich, sich eine entsprechende Infrastruktur (Schulzentrum mit sämtliche Schultypen, Fünfach-Sporthalle, Freizeitbad, 13 Friedhöfe, 10 Friedhofskapellen, 31 Spielplätze, 12 Rasenplätze, einen Kunststoffplatz, acht Sportheime, Festhalle und Bürgerhaus) zu schaffen. Diese Infrastruktur war der Größe und Leistungsfähigkeit der Gemeinde zwar angemessen, verursachte aber auch gewaltige Folgekosten.</p>
<p>Seit Beginn der 90er Jahre haben sich die Gewerbesteuereinnahmen fast halbiert. Ein entsprechender Abbau der geschaffenen Infrastruktur ist jedoch seitdem nicht erfolgt. Die GPA schreibt dazu wörtlich, dass „dieser nicht ernsthaft hinterfragte Leistungsumfang in Kreuzau zur strukturellen Schieflage mit den sich bis heute kumulierenden Fehlbeträgen“ geführt hat.</p>
<p>ii)      Angesichts dieser Situation und der Tatsache, dass sich die Gemeinde im Nothaushaltsrecht befindet, dass sie gerade erst die gemeindlichen Steuern erhöht hat, dass sie Ausgaben (z.B. die Vereinszuschüsse) kürzen will, wo immer es geht, ist ernsthaft zu fragen, ob sich Kreuzau diese zusätzlichen Ausgaben wirklich leisten kann und will.</p>
<p>Ohne die Sanierung der Sanitäranlagen inklusive der Grundleitungen werden alleine für die Sanierung des Altbaus lt. Sitzungsvorlage rd. 800.000 € veranschlagt. Für einen Neubau der Festhalle gleicher Größenordnung wird ein Betrag von rd. 2.070.000 € genannt. Wenngleich von der Verwaltung auch geringere Ausgaben für eine „abgespeckte“ Neubauvariante der Festhalle in Aussicht gestellt wurden, wären doch die den Haushalt belastenden Folgekosten gewaltig.</p>
<p>Für den Sanierungsaufwand des Altbaus wären jährlich mindestens 32.000 € Zinsaufwand (mit steigender Tendenz) zusätzlich zu zahlen, ohne dass Aussicht bestünde, dass die entstandenen Neuschulden in absehbarer Zeit getilgt werden können. Bei einem Neubau sind ohne weiteres bis zu 105.000 € Zinsaufwand jährlich zu veranschlagen. Hinzu kommen weitere 52.000 € an Abschreibungen, die für die kommenden 40 Jahre jährlich anzusetzen wären.</p>
<p><strong>4.) Art der Bürgerbefragung</strong></p>
<p>Als Alternativen einer Bürgerbefragung bieten sich eine Vollerhebung oder die Entnahme einer Zufallsstichprobe an.</p>
<p>Eine Vollerhebung, dass heißt die systematische Befragung aller wahlberechtigten Kreuzauer Bürger scheidet nach unserer Meinung wegen des hohen organisatorischen Aufwandes und der damit verbundenen Kosten aus.</p>
<p>Stattdessen schlagen wir vor, eine hinreichend große Zufallsstichprobe zu entnehmen, die mit einer bestimmbaren, von der Größe der Stichprobe abhängenden mathematisch-statistischen Wahrscheinlichkeit ein relativ zuverlässiges Bild über die Meinung der Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger zu dieser letztendlich vom Rat zu entscheidenden Frage gibt.</p>
<p><strong>5.) Vorgehen bei der Bürgerbefragung mittels Zufallsstichprobe</strong></p>
<p>Wie ist bei der Entnahme der Stichprobe vorzugehen?</p>
<p>Zunächst sollte (z.B. im Sanierungsbeirat) ein Fragebogen entwickelt werden, der die zu befragenden Bürgerinnen und Bürger zunächst kurz, sachlich und wertfrei über die anstehende Problematik und den Sinn der Befragung informiert. Danach sollten die von der Verwaltung und den Fraktionen einvernehmlich abgestimmten Alternativen<a href="#_ftn2">[2]</a>, mit übersichtlicher und wertfreier Darstellung der wichtigsten Vor- und Nachteile (insbesondere der Kosten) zum Ankreuzen durch die Befragten aufgelistet werden.</p>
<p>Vor Versendung des Fragebogens sollten die Bürgerinnen und Bürger vom Bürgermeister im Amtsblatt über die anstehende Problematik, den Inhalt des Fragebogens und den Ablauf der Befragung wertfrei und umfassend informiert werden.</p>
<p>Als maximale Stichprobengröße ist die Befragung von 720 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern hinreichend. Damit würde etwa 5% der wahlberechtigten Kreuzauer Bevölkerung um ihre Meinung gefragt.</p>
<p>Sehr wichtig ist, dass die Auswahl der zu befragenden Bürgerinnen und Bürger nach dem Zufallsprinzip erfolgt. Dies dürfte kein Problem sein, da die Verwaltung über die Namen und Anschriften aller Bürger und Bürgerinnen verfügt. Die Namen ließen sich mittels EDV in numerischer oder alphabetischer Reihenfolge ordnen, sodass die Auswahl über einen kostenlos aus dem Internet verfügbaren Zufallsgenerator z.B. <a href="http://www.agitos.de/zufallsgenerator.html">http://www.agitos.de/zufallsgenerator.html</a> vorgenommen werden könnte. Dadurch hätte jede wahlberechtigte Bürgerin bzw. jeder Bürger die gleiche Chance, in die Befragung einbezogen zu werden.</p>
<p>Im Fragebogen wäre deutlich zu machen, dass bei den Fragen zu 2.) oder 3.) nur eine Alternative angekreuzt werden darf, dass der Fragebogen anonym zurückgesandt werden soll und dass die Anonymität auch bei der Auswertung unter allen Umständen gewährleistet ist. Dem Fragebogen sollte ein an den Bürgermeister adressierter und frankierter Rückbriefumschlag beigefügt werden.</p>
<p>Durch die Anwendung dieses Verfahrens wäre gewährleistet, dass nicht nur die Bürgerinnen und Bürger des Zentralortes Kreuzau sondern auch die der Randgemeinden in die Befragung einbezogen werden. Der Einfluss von Lobbygruppen käme nur ihrem Anteil an der Kreuzauer Gesamtbevölkerung entsprechend zur Geltung.</p>
<p>Kreuzau, den 29. Mai 2007</p>
<p>gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender)</p>
<hr size="1" /><a href="#_ftnref1">[1]</a> Der folgende Fragenkatalog ist als Vorschlag zu verstehen. Erweiterungen, Kürzungen und Umformulierungen sind selbstverständlich möglich und sollten zwischen Verwaltung und Fraktionen (z.B. im Sanierungsbeirat) abgestimmt werden.</p>
<p><a href="#_ftnref2">[2]</a> Vorschläge hierzu finden sich im Text unseres Antrages auf S. 1</p>
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