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	<title>FDP Kreuzau &#187; Allgemein</title>
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		<title>Dichtheitsprüfung: Behandlung in der Ratssitzung vom 14.12.2011</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 13:46:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle]]></category>

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		<description><![CDATA[Der für die Bürger von Kreuzau wohl wichtigste Tagesordnungspunkt der Ratssitzung vom 14.12.2011 , nämlich die Beratung der vom Bürgermeister vorgelegten &#8220;Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von private Abwasserleitungen&#8221; wurde auf Antrag der FDP von der Tagesordnung gestrichen. Was war der Hintergrund für diese Absetzung ? Der Bürgermeister hatte in der Sitzung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der für die Bürger von Kreuzau wohl wichtigste Tagesordnungspunkt der Ratssitzung vom 14.12.2011 , nämlich die Beratung der vom Bürgermeister vorgelegten &#8220;Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von private Abwasserleitungen&#8221; wurde auf <strong>Antrag der FDP von der Tagesordnung gestrichen</strong>.</p>
<p>Was war der Hintergrund für diese Absetzung ?</p>
<p>Der Bürgermeister hatte in der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.11.2011 unter Tagesordungspunkt 2 mit <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2011/12/28/dichtheitsprufung-vorlage-der-gemeinde-542011/">Vorlage 54/2011  </a>einen Satzungsentwurf eingebracht, mit dem die Fristen bei der vom Landesgesetzgeber gem. § 61 a Landeswassergesetz NRW vorgeschriebenen Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen geändert werden sollten. Da aber bereits seit <a href="www.fdpkreuzau.de/2011/12/22/dichtheitsprufung-presseerklarung-vom-22-11-2011/">März 2011 eine Iniative der FDP im Landtag zur Aussetzung der landesweit verpflichtenden Regelung </a>lief, über die der zuständige Umweltausschuss des Landtages NRW erst am 14.12.2011 endgültig beschließen wollte, wäre es unsinnig gewesen, die Satzung in der Ratssitzung vom 14.12.2011 zu beschließen ohne Rechtsklarheit zu haben.</p>
<p>Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass diese Vorsicht richtig war, weil sich der Umweltausschuss des Landtages mehrheitlich der Position der FDP angeschlossen hat.</p>
<p>Darüber hinaus haben die Fraktionen von CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes vorgelegt, um die Dichtheit privater Abwasseranlagen sicherzustellen und auf eine neue bürger- und umweltfreundliche Gesetzesgrundlage zu stellen. Vgl. hierzu h<a href="http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3563.pdf">ttp://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3563.pdf</a>.</p>
<p><strong>Künftig soll eine Dichtheitsprüfung nach Ansicht der FDP nur noch bei der Neuerrichtung von Rohrleitungen oder bei einem konkret begründeten Gefahrenverdacht durchgeführt werden</strong>. Diese Sicht sollte auch bei einer Wiedervorlage des Satzungsentwurfs durch den Bürgermeister angemessen berücksichtigt werden.</p>
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<p>Gesetzentwurf <a href="http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3563.pdf">http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3563.pdf</a></p>
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		<title>Dichtheitsprüfung: Vorlage der Gemeinde 54/2011</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 12:53:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle]]></category>

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		<description><![CDATA[Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 54/2011 Bauamt &#8211; Herr Linden BE: Herr Linden /Herr Schmühl Kreuzau, 20.10.2011 &#160; - öffentlicher Teil - &#160; Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss 29.11.2011 Rat 14.12.2011 &#160; Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW I. Sach- und Rechtslage: Nachdem die Dichtheitsprüfung und deren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 54/2011</p>
<p>Bauamt &#8211; Herr Linden</p>
<p>BE: Herr Linden /Herr Schmühl</p>
<p>Kreuzau, 20.10.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>- öffentlicher Teil -</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sitzungsvorlage</p>
<p>für den</p>
<p>Hauptausschuss</p>
<p>29.11.2011</p>
<p>Rat</p>
<p>14.12.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten<br />
Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW</p>
<p>I. Sach- und Rechtslage:</p>
<p>Nachdem die Dichtheitsprüfung und deren Überwachung der privaten Abwasseranlagen zunächst  im § 45 BauO NRW mit Zuständigkeit der jeweiligen Bauordnungsämter geregelt war, hat der  Landesgesetzgeber Anfang 2008 den § 45 BauO NRW ersatzlos aufgehoben und dafür den § 61  a Landeswassergesetz NRW eingeführt. Danach sind Grundstückseigentümer bei Neubauten verpflichtet, den Schmutzwasser- oder den Mischwasserhausanschluss vor Inbetriebnahme auf die Dichtheit prüfen zu lassen. Darüber hinaus ist geregelt, dass bestehende Abwasseranlagen spätestens bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit zu prüfen sind. Die Gemeinden sind berechtigt,  abweichende Zeiträume festzulegen. Danach sind in einem Turnus von 20 Jahren Wiederholungsprüfungen durchzuführen.</p>
<p>Um eine kreiseinheitliche Lösung bezüglich der Umsetzung des § 61 a LWG herbeizuführen,  haben bis auf die Städte Düren und Jülich die 13 übrigen Städte- und Gemeinden unter  Federführung der Kommunal- und Abwasserberatung eine gemeinsame Lösung erarbeitet und ein  Konzept zur Umsetzung des § 61 a LWG gefertigt.</p>
<p>Auf der Grundlage dieses Konzeptes habe ich, wie vorher angekündigt, im Amtsblatt Nr. 8 vom  28.08.2011 die Bürger zu dem in Rede stehenden Thema umfassend informiert. Um in dieser  Sitzungsvorlage die umfangreichen Ausführungen nicht zu wiederholen, ist der Artikel aus dem  o.a. Amtsblatt als Anlage beigefügt.</p>
<p>Zu der nunmehr zu beschließenden fristverändernden Satzung ist zunächst anzumerken, dass die  Gemeinde nach § 61 a Abs. 5 durch Satzung abweichende Zeiträume für die erstmalige Prüfung  festlegen soll, wenn die Gemeinde für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die Kanalisation im  Rahmen der Selbstüberwachungsverpflichtung nach § 61 LWG überprüft.</p>
<p>Wie Ihnen bekannt ist, hat die Gemeinde Kreuzau die öffentlichen Kanäle aufgrund des § 61 LWG  i.V.m. der SüwV Kan innerhalb  eines 10-Jahres-Zeitraumes bis zum Jahre 2005 erstmalig  überprüft und Schadensanierungen je nach Schadenklassifizierung in offener oder geschlossener  Bauweise vorgenommen.</p>
<p>Nach den Bestimmungen der SüwV Kan sind nach Abschluss der Erstuntersuchungen in Zeiträumen von 15 Jahren  Folgeuntersuchungen durchzuführen. Im Rahmen einer  Zweituntersuchung wurden bisher die Ortsteile Stockheim in 2008 und der Zentralort Kreuzau im Jahre 2010 untersucht. Damit sind bereits ca. 40 % des Kanalnetzes im Rahmen der SüwV Kan<br />
untersucht worden.</p>
<p>Der Zeitplan für die Untersuchung der Kanäle in den verbleibenden Ortsteilen bis zum Jahre 2020, der sich an den ortsteilweisen Untersuchungen der Erstbefahrung orientiert, ist nachstehend aufgeführt. Außerdem ist für Stockheim und Kreuzau die Drittuntersuchung in den Jahren 2022  bzw. 2023 mit aufgeführt:</p>
<p>Teilgebiet 1 &#8211; Üdingen: bis zum 31.12.2016</p>
<p>Teilgebiet 2 &#8211; Schlagstein: bis zum 31.12.2016</p>
<p>Teilgebiet 3 &#8211; Leversbach: bis zum 31.12.2016</p>
<p>Teilgebiet 4 &#8211; Langenbroich: bis zum 31.12.2016</p>
<p>Teilgebiet 5 &#8211; Bilstein: bis zum 31.12.2017</p>
<p>Teilgebiet 6 &#8211; Untermaubach: bis zum 31.12.2017</p>
<p>Teilgebiet 7 &#8211; Obermaubach: bis zum 31.12.2018</p>
<p>Teilgebiet 8 &#8211; Drove: bis zum 31.12.2019</p>
<p>Teilgebiet 9 &#8211; Bogheim: bis zum 31.12.2019</p>
<p>Teilgebiet 10 &#8211; Thum: bis zum 31.12.2019</p>
<p>Teilgebiet 11 &#8211; Boich: bis zum 31.12.2020</p>
<p>Teilgebiet 12 &#8211; Winden: bis zum 31.12.2020</p>
<p>Teilgebiet 13 &#8211; Bergheim: bis zum 31.12.2020</p>
<p>Teilgebiet 14 &#8211; Stockheim: bis zum 31.12.2022</p>
<p>Teilgebiet 15 &#8211; Kreuzau: bis zum 31.12.2023</p>
<p>Gemäß § 1 der vorgesehenen Satzung sollten nunmehr die abweichenden Zeiträume für die  erstmalige Dichtheitsprüfung entsprechend den Zeiten aus der Selbstüberwachung, beginnend im  Jahre 2016, festgesetzt werden.</p>
<p>Ich schlage Ihnen vor, die fristverändernde Satzung zu beschließen. Die Satzung soll am  01.02.2012 in Kraft treten.</p>
<p>II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:</p>
<p>Keine.</p>
<p>III. Beschlussvorschlag:</p>
<p>Die Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten<br />
Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.</p>
<p>Der Bürgermeister</p>
<p>- Ramm -</p>
<p>IV. Beratungsergebnis:</p>
<p>Einstimmig: ________</p>
<p>Ja: ________<br />
Nein: ________<br />
Enthaltungen: ________</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Dichtheitsprüfung: Presseerklärung vom 22.12.2011</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2011/12/22/dichtheitsprufung-presseerklarung-vom-22-11-2011/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 09:26:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle]]></category>
		<category><![CDATA[Presseecho]]></category>

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		<description><![CDATA[„Die Beharrlichkeit und Kontinuität der FDP für eine bürgerfreundliche und pragmatische Lösung haben sich ausgezahlt“, freut sich Kreisvorsitzender Egbert Braks. „Damit ist endlich der Generalverdacht gegen Bürger vom Tisch, sie würden  undichte Kanäle nicht verantwortungsvoll in Stand setzen lassen.“ Auf Druck der FDP-Landtagsfraktion ist die umstrittene Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle in Nordrhein-Westfalen vom Tisch. „Das ist eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„Die Beharrlichkeit und Kontinuität der FDP für eine bürgerfreundliche und pragmatische Lösung haben sich ausgezahlt“, freut sich Kreisvorsitzender Egbert Braks. „Damit ist endlich der Generalverdacht gegen Bürger vom Tisch, sie würden  undichte Kanäle nicht verantwortungsvoll in Stand setzen lassen.“<br />
<strong>Auf Druck der FDP-Landtagsfraktion ist die umstrittene Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle in Nordrhein-Westfalen vom Tisch</strong>. „Das ist eine gute Nachricht für Hausbesitzer und Mieter im Kreis Düren, erklärt Braks, auch ist „die Aussetzung der Dichtheitsprüfung ein Riesenerfolg für die FDP-Landtagsfraktion, die über Monate als einzige Fraktion konsequent für die ussetzung des Kanal-TÜVs gekämpft hat“.<br />
<strong>Bereits im März dieses Jahres hatte die FDP eine Initiative zur Aussetzung der landesweit verpflichtenden Regelung in den Landtag eingebracht</strong>. Der Umweltausschuss des Landtags hat in der abschließenden Beratung am 14. Dezember 2011 mehrheitlich für die Initiative der FDP zur Aussetzung der Dichtheitsprüfung gestimmt. Die Landesregierung hat sich mittlerweile ebenfalls erkennbar auf die FDP-Position zubewegt.<br />
Die Fraktionen von CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag haben wie bereits angekündigt einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes  vorgelegt, um die Dichtheit privater Abwasseranlagen sicherzustellen und auf eine neue bürger- und umweltfreundliche Gesetzesgrundlage zu stellen (vgl.<a href="http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3563.pdf">http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3563.pdf)</a> .<br />
Künftig soll eine <strong>Dichtheitsprüfung</strong> nach Ansicht der FDP <strong>nur noch bei der Neuerrichtung von Rohrleitungen oder bei einem konkret begründeten Gefahrenverdacht</strong> durchgeführt werden müssen. Kai Abruszat, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, erklärt: „Die FDP hat sich als Anwalt der Bürger mit ihrer Position im Parlament durchgesetzt und im Ausschuss eine breite Mehrheit erhalten. Nun muss die Hängepartie für Hausbesitzer endlich ein Ende haben“.<br />
Im Frühjahr 2011 hat die FDP-Landtagsfraktion ihre Initiative zur Aussetzung der Prüfungs-Bürokratie erstmals in den Landtag eingebracht. <strong>„Aus Sicht der FDP stehen die Belastungen der Bürger in keinem Verhältnis zum Nutzen der Prüfung“</strong>, betont Egbert Braks. Denn die Kosten der Prüfung, insbesondere aber die anfallenden Kanalsanierungen stellen gerade für junge Familien und Rentner eine unkalkulierbare Belastung dar. Je nach Länge und Zustand des Kanals kann allein die Prüfung bis zu 2.000 Euro kosten &#8211; die anschließende Sanierung der Abwasserleitung bis zu 20.000 Euro.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Position der FDP zum Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/27/position-der-fdp-zum-genehmigungsantrag-der-firma-papierfabrik-niederauer-muhle-gmbh/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 May 2011 09:11:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Geruchsbelästigung in Kreuzau]]></category>
		<category><![CDATA[Niederauer Mühle GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Ratssitzung vom 11.05.2011]]></category>

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		<description><![CDATA[Beherrschendes Thema der Sitzung des Rates vom 11.05.2011 war die Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zum Genehmigungsantrag der Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH. Beantragt wurde von der Firma die Verarbeitung von bis zu 470 t gebrauchtem Getränkekarton (Tetra Pak) pro Tag auf den Papiermaschinen PM 2 und PM 3. Bisher wurde Tetra Pak in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: small;">Beherrschendes Thema der Sitzung des Rates vom 11.05.2011 war die <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/25/genehmigungsantrag-der-firma-papierfabrik-niederauer-muhle-gmbh-auszug-aus-der-niederschrift-uber-die-sitzung-des-rates-der-gemeinde-kreuzau-vom-11-05-2011/">Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zum  Genehmigungsantrag der Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH</a>. </span></p>
<p><span style="font-size: small;">Beantragt wurde von der Firma die Verarbeitung von bis zu 470 t gebrauchtem Getränkekarton (Tetra Pak) pro Tag auf den Papiermaschinen PM 2 und PM 3. Bisher wurde Tetra Pak in der Niederauer Mühle zusammen mit klassischem Altpapier nur auf der PM 2 zu Wellpappenrohstoff verarbeitet. Dies soll nun künftig auch auf der neuen und fast fertiggestellten PM 3 geschehen.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Dem Rat lag zu diesem Thema die ausführliche <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/24/genehmigungsantrag-der-firma-papierfabrik-niederauer-muhle-gmbh-verwaltungsvorlage-202011/">Sitzungsvorlage 20/2011 des Bürgermeisters</a> vor, die zuvor auch schon im Umweltausschuss beraten worden ist. Bei beiden Papiermaschinen handelt es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG, also um Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen. Hauptproblem für eine positive Stellungnahme des Rates waren die durch die Verarbeitung von Tetra Pak hervorgerufenen Luftverunreinigungen durch Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft durch Geruchsstoffe. Beleg für das tatsächliche Auftreten von Geruchsbelästigungen sind die wiederholten Klagen von Anwohnern des Kernortes Kreuzau und die Bildung der Bürgerinitiative „Saubere Luft in Kreuzau“ im Jahre 2009.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">In der <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/24/genehmigungsantrag-der-firma-papierfabrik-niederauer-muhle-gmbh-verwaltungsvorlage-202011/">Verwaltungsvorlage 20/2011</a> werden akribisch genau potentielle Schwachstellen im Genehmigungsantrag der Firma herausgearbeitet, Einwände vorgetragen und Verbesserungsvorschläge gemacht. Die aufgestellten Forderungen wurden vom Umweltausschuss und später vom Rat teilweise modifiziert und beschlossen. </span></p>
<p><span style="font-size: small;">Die FDP hat die im Beschlussvorschlag vorgetragenen Bedenken der Punkte 2 bis 9 von vorneherein mitgetragen und unterstützt sie voll und ganz.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Lediglich die unter Punkt 1 geforderte Festschreibung der maximalen Anlieferungsmenge von gebrauchten Getränkekartons auf maximal 230 t/Tag bereitete und bereitet uns noch Probleme.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Die Presse hat zwar über unsere Einwände berichtet. <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/26/presseecho-ja-zu-tetra-pak-aber-nur-unter-auflagen/">Der Zeitungsartikel</a> gibt unsere Meinung zwar nicht falsch aber doch stark verkürzt wieder, sodass wir an dieser Stelle das von uns im Rat gesagte noch einmal im Zusammenhang darstellen möchten:</span></p>
<ol>
<li><span style="font-size: small;">Die Frage, ob die 	Gemeinde der Genehmigungsbehörde tatsächlich eine 	Mengenbeschränkung auf maximal 230 t/Tag vorschlagen sollte, hat viele Facetten und muss 	fairerweise aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Aus der 	betriebswirtschaftlichen Sicht des Unternehmens stellt sich die 	Zielsetzung recht einfach dar. Die Niederauer Mühle hat künftig zwei Papiermaschinen 	(PM2 und PM3) und zwei Einsatzstoffe (Altpapier und Tetra Pak) zur Verfügung , die 	sie so miteinander kombinieren will, dass der Gewinn und damit die 	Rendite langfristig maximiert werden. Sie wird bei entsprechender 	Nachfrage konsequenterweise versuchen, die Anlagenkapazität voll 	auszulasten. Werden von außen Restriktionen (hier eine Beschränkung 	der Anlieferungsmenge von Tetra Pak) gesetzt und ist die 	Verarbeitung von Tetra Pak lukrativer als von Altpapier, geht dies 	zu Lasten ihres Gewinns.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Aus gesamter 	Umweltsicht darf Tetra Pak nicht generell verteufelt werden. „Das 	Umweltbundesamt hat eine umfangreiche Ökobilanz über 	Getränkeverpackungen aufgestellt, aus der unter anderem hervorgeht, 	dass zwischen der Verwendung von Mehrweg-Glasflaschen und 	Einweg-Getränkekartons kein umfassender ökologischer Vor- oder 	Nachteil erkennbar ist“ Kritisiert wird allerdings die geringe 	Recyclingquote d.h. es werden nach Ansicht der Kritiker (z. B. der 	Deutschen Umwelthilfe) zu wenige gebrauchte Kartons verwertet und zu 	viele anderweitig entsorgt 	(http://de.wikipedia.org/wiki/Getr%C3%A4nkekarton)<br />
Folgt man 	dieser Kritik müssten aus gesamthafter ökologischen Betrachtung 	möglichst viele Getränkekartons aus Tetra Pak recyceld werden.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Aufgabe der 	Mitglieder des Rates der Gemeinde Kreuzau ist es nun allerdings 	nicht, nur die betriebswirtschaftlichen Interessen des Unternehmens 	oder isoliert die Aspekte des allgemeinen Umweltschutzes zu 	betrachten. In erster Linie sind sie dafür gewählt, das Wohl der 	Kommune und aller ihrer EinwohnerInnen zu mehren.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Würde die Forderung 	nach einer Mengenbegrenzung nicht erhoben, würde sich der dadurch 	bei der Firma entstehende Zusatzgewinn in höheren Zahlungen von 	Gewerbesteuer an die Gemeinde zum Nutzen des notleidenden Kreuzauer 	Haushalts niederschlagen. Außerdem investiert das Unternehmen, 	beschäftigt Mitarbeiter und regt die sonstige Geschäftstätigkeit (Handwerk, Zulieferbetriebe) in Kreuzau an.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Auf der anderen Seite 	können nachhaltige Geruchsbeeinträchtigungen dazu führen, dass  	betroffene Bürger aus Kreuzau wegziehen und Touristen die Gemeinde 	meiden. Diese Effekte würden den Kreuzauer Haushalt belasten, weil 	sie entsprechend geringere Zuflüsse an Steuern und Abgaben auslösen könnten.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Außerdem gebietet es 	die Fürsorgepflicht des Rates, dafür zu sorgen, dass Mitbürger 	nicht durch Luftverunreinigungen in unerträglicher Weise belästigt 	oder gar in ihrer Gesundheit gefährdet werden.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Es sprechen also aus 	Sicht der FDP einerseits die Aspekte der Haushaltskonsolidierung 	dafür von Mengenbeschränkungen abzusehen. Andererseits wäre die 	Begrenzung der Produktionsmenge unter dem Blickwinkel des 	gesundheitlichen Wohls und des Wohlbefindens der betroffenen 	Kreuzauer Bürger sinnvoll.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Nun hat die 	Niederauer Mühle im Zusammenhang mit dem Bau der neuen 	Papiermaschine PM 3 große Investitionen getätigt (höherer Kamin, 	Einbezug der Stoffaufbereitung in das Entlüftungssystem), deren 	Wirksamkeit bisher nur theoretisch durch die Erstellung diverser 	Gutachten vermutet, nicht jedoch praktisch im laufenden Betrieb 	nachgewiesen werden kann.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Niemand kann wissen, 	wie sich die Geruchssituation im künftigen Echtbetrieb wirklich 	darstellen wird. Wird die Situation insgesamt besser oder 	schlechter? Sind dieselben oder andere, mehr oder weniger Bürger 	betroffen?</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Auch erscheint 	unklar, wie sich eine größere oder kleinere Menge von 	verarbeiteten Getränkekartons auswirken würde, wenn man von vorne 	herein eine Mengenbegrenzung anordnet. Würde die Verarbeitung der 	maximalen Menge von Tetra Pak intensivere und/oder längere 	Geruchsbelästigungsphasen auslösen oder nicht?</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Eine rationale 	Entscheidung über eine Mengenbegrenzung ließe sich nur dann 	treffen, wenn die Niederauer Mühle für einen begrenzten Zeitraum 	(z.B. ein Jahr) die maximale Kapazitätsmenge produzieren würde und 	gleichzeitig bei der Gemeinde für diesen Zeitraum eine 	Beschwerdestelle eingerichtet würde, bei der betroffene Einwohner 	Meldung über Intensität und Häufigkeit der Geruchsbelästigungen 	machen könnten. Stichprobenhafte Überprüfungen der Daten durch die 	Beschwerdestelle wären zu gewährleisten.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">Erst nach Vorliegen 	dieser empirischen, objektiv dokumentierten Datensammlung könnte 	rational entschieden werden, ob vom Unternehmen zu verlangen wäre, die Zusatzgewinne teilweise für den Einbau besserer Filter 	zu verwenden oder die Produktionsmenge nachträglich zu begrenzen.</span></li>
<li><span style="font-size: small;">All dies würde nur 	möglich durch den Einbau einer Revisionsklausel bei einer zeitlich 	begrenzten Genehmigung der höheren Produktionsmenge (z.B. nach § 8 	oder § 12 Abs. 3 BImSchG). Würde sofort und endgültig 	entschieden, müssten die Beteiligten (Unternehmen und betroffene 	Bürger) so oder so für immer mit der u.U. falschen Entscheidung 	leben.</span></li>
</ol>
<p><span style="font-size: small;">Leider konnte sich die Mehrheit des Rates unseren Vorstellungen nicht anschließen, sodass wir notgedrungen im Interesse der betroffenen Bürger den gesamten Beschluss mitgetragen haben (vgl. Auszug aus dem <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/25/genehmigungsantrag-der-firma-papierfabrik-niederauer-muhle-gmbh-auszug-aus-der-niederschrift-uber-die-sitzung-des-rates-der-gemeinde-kreuzau-vom-11-05-2011/">Ratsprotokoll</a>).</span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/27/position-der-fdp-zum-genehmigungsantrag-der-firma-papierfabrik-niederauer-muhle-gmbh/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Presseecho: Ja zu Tetra Pak, aber nur unter Auflagen</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/26/presseecho-ja-zu-tetra-pak-aber-nur-unter-auflagen/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 May 2011 09:09:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Presseecho]]></category>
		<category><![CDATA[Geruchsbelästigung in Kreuzau]]></category>
		<category><![CDATA[Niederauer Mühle GmbH]]></category>

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		<description><![CDATA[Quelle: Dürener Zeitung vom 13.05.2010 Von Fred Schröder &#124; Kreuzau. Wenn es um die Papierfabrik Niederauer Mühle geht kochen die Emotionen hoch. In der Bevölkerung wie in der Politik. So auch im Gemeinderat in der Sitzung am Mittwochabend, als über die Stellungnahme der Gemeinde zu einem Antrag der Firma nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) zu entscheiden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Quelle: Dürener Zeitung vom 13.05.2010</p>
<p>Von Fred Schröder |</p>
<p><script type="text/javascript"></script><img src="http://www.az-web.de/az/images/icons/icon_NORM_meinung_deak.gif" border="0" alt="" hspace="0" width="88" height="29" align="left" /> <a href="javascript:openW('/sixcms/detail.php?template=az_druckversion&amp;_ivw=&amp;id=1678181&amp;_wo=Suche:Onlinearchiv','_blank','width=700,height=600,scrollbars=1,resizable=1,menubar=yes');"><img src="http://www.az-web.de/az/images/icons/icon_NORM_drucken.gif" border="0" alt="" hspace="0" width="90" height="29" align="left" /></a> <a href="http://www.az-web.de/az/email/email_form.php?_wo=Suche:Onlinearchiv"><img src="http://www.az-web.de/az/images/icons/icon_NORM_email.gif" border="0" alt="" hspace="0" width="98" height="29" align="left" /></a> <a href="http://www.az-web.de/sixcms/detail.php?template=az_detail_versenden&amp;id=1678181&amp;_wo=Suche:Onlinearchiv"><img src="http://www.az-web.de/az/images/icons/icon_NORM_senden.gif" border="0" alt="" hspace="0" width="97" height="29" align="left" /></a> <a href="javascript:fsizeplus(2);"><img src="http://www.az-web.de/az/images/icons/icon_NORM_gross1.gif" border="0" alt="" hspace="0" width="23" height="29" align="left" /></a> <a href="javascript:fsizeminus(2);"><img src="http://www.az-web.de/az/images/icons/icon_NORM_gross2.gif" border="0" alt="" hspace="0" width="21" height="29" align="left" /></a> <img src="http://www.az-web.de/az/images/icons/icon_NORM_gross3.gif" border="0" alt="" hspace="0" width="50" height="29" align="center" /></p>
<p><a href="javascript:openW('/sixcms/list.php?page=seite_bildergalerien&amp;sv[id]=1678182&amp;sv[area_id]=197&amp;_wo=Suche:Onlinearchiv','bildergalerie','width=900,height=750,scrollbars=1,resizable=1,menubar=yes')"><img src="http://www.az-web.de/fm/197/thumbnails/645551.jpg.1904541.jpg" border="0" alt="" hspace="0" align="left" /></a> <strong>Kreuzau.</strong> Wenn es um die Papierfabrik Niederauer Mühle geht kochen die Emotionen hoch. In der Bevölkerung wie in der Politik. So auch im Gemeinderat in der Sitzung am Mittwochabend, als über die Stellungnahme der Gemeinde zu einem Antrag der Firma nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) zu entscheiden war.</p>
<p><!-- rectangle --></p>
<table border="0" cellspacing="0" cellpadding="0" align="center">
<tbody>
<tr>
<td align="center"></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><!-- rectangle ende -->Insbesondere Geruchbelästigung wird von den Anliegern und einer Bürgerinitiative ins Feld geführt. Sie soll auf der Verarbeitung von Tetra Pak beruhen. Wie bereits mehrfach berichtet, wird dieses Verpackungsmaterial bisher nur auf einer Papiermaschine verarbeitet, nach Wunsch der Firma demnächst jedoch auch auf einer zweiten.</p>
<p>Dieses «sehr sensible Thema» (CDU-Fraktionschef Ingo Eßer) hatte in der vergangenen Woche zu einer Mammut-Sitzung im Umweltausschuss geführt. Ergebnis: In vier Abstimmungsgängen hatte sich der Ausschuss jeweils mit 16 Ja-Stimmen und je einer Gegenstimme und Enthaltung auf einen Katalog von rund 20 Punkten und Fragen geeinigt, die von der Bezirksregierung geklärt und abgearbeitet werden sollten. Vor einer stattlichen Zuhörerkulisse, darunter die Besitzer der Niederauer Mühle, ging die Diskussion erneut los.</p>
<p><strong>Erstaunen</strong></p>
<p><strong>Zum allseitigen Erstaunen zeigte zunächst FDP-Sprecher Erik Meurer Verständnis für das Unternehmen. «Bei mehr Produktion fließen auch mehr Steuern» und Tetra Pak ist nicht so schlimm wie immer getan wird», meinte der Liberale. Die Firma habe schon Maßnahmen zur Reduktion der Geruchsbelästigung eingeleitet. Man sollte von einer Mengenbeschränkung (im Gespräch sind 230 Tonnen pro Tag) absehen und die Genehmigung befristet erteilen, so seine Position.</strong></p>
<p>Ganz anders die SPD. «Bisher haben wir ?ja, aber&#8217; gesagt; jetzt sagen wir ein begründetes Nein», positionierte sich Rolf Heidbüchel. «Das ist der längste Beschlussvorschlag, den ich in 30 Jahren im Rat erlebe», so der SPD-Fraktionschef, für den «bereits jetzt den Anwohnern zu viel zugemutet wird».</p>
<p>Astrid Hohn (Grüne) warf dem Unternehmen vor, bereits jetzt die bisher zur Verarbeitung genehmigte Menge zu überschreiten. «Wir öffnen Tür und Tor für eine Entwicklung, die wir nicht mehr steuern können». Übereinstimmend warnten Bürgermeister Walter Ramm und Bauamtsleiter Schmühl vor einer generellen Ablehnung durch den Rat. «Dann prüft die Bezirksregierung unsere Argumente erst gar nicht mehr». Eine Meinung, der auch CDU-Sprecher Ingo Eßer beipflichtete.</p>
<p>Was folgte, war eine Formulierungsdebatte mit mehr oder minder Wortklauberei. Erst nach mehr als einer Stunde fand Umweltaus-schussvorsitzender Jo Kaptain den vorläufigen Stein der Weisen: «Gegen die Erteilung der Genehmigung hat die Gemeinde erhebliche Bedenken, es sei denn, dass die folgenden Punkte (es folgen die Detailfragen aus dem Umweltausschuss mit Forderung nach Überprüfung von Gutachten und diversen Werten) ausgeräumt werden können. Aus diesen Punkten ergibt sich die Forderung der Gemeinde Kreuzau, auf Zulassung des vorzeitigen Baubeginns zu verzichten». Dieser Beschlussvorschlag passierte einstimmig den Gemeinderat. Bürgermeister Walter Ramm atmete tief durch. «Die einheitliche Position der Politik in der Stellungnahme an die Bezirksregierung halte ich für unheimlich wichtig».</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH (Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 11.05.2011)</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/25/genehmigungsantrag-der-firma-papierfabrik-niederauer-muhle-gmbh-auszug-aus-der-niederschrift-uber-die-sitzung-des-rates-der-gemeinde-kreuzau-vom-11-05-2011/</link>
		<comments>http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/25/genehmigungsantrag-der-firma-papierfabrik-niederauer-muhle-gmbh-auszug-aus-der-niederschrift-uber-die-sitzung-des-rates-der-gemeinde-kreuzau-vom-11-05-2011/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 25 May 2011 09:07:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Geruchsbelästigung in Kreuzau]]></category>
		<category><![CDATA[Niederauer Mühle GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Ratssitzung vom 11.05.2011]]></category>

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		<description><![CDATA[Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 20/2011 BM Ramm schlägt vor, über den im Umweltausschuss mit Unterpunkten erarbeiteten Beschlussvorschlag im Gesamtpaket abzustimmen. RM Heidbüchel bittet unter Punkt 8 den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen: „In den Immissionsbetrachtungen werden immer nur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk<br />
Kreuzau, vom 14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG;<br />
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau<br />
Vorlage: 20/2011<br />
BM Ramm schlägt vor, über den im Umweltausschuss mit Unterpunkten erarbeiteten Beschlussvorschlag im Gesamtpaket abzustimmen. RM Heidbüchel bittet unter Punkt 8 den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen: „In den Immissionsbetrachtungen werden immer nur<br />
die Schornsteine angesprochen. Weshalb ist das Außenlager für Getränkekartons kein zu untersuchender Immissionspunkt? Gibt es Regularien oder Richtlinien für das Öffnen/Schließen der rückwärtigen Großtore?“<br />
Mit dieser Ergänzung des Beschlussvorschlages sind die Ratsmitglieder einverstanden.<br />
<strong>Prof. Meurer teilt mit, dass die FDP-Fraktion die unter Punkt 1 des Beschlussvorschlages festgelegte Produktionsobergrenze von maximal 230 t/Tag kritisch sehe. Er beantragt daher, Punkt 1 zu streichen und eine befristete Genehmigung zu erteilen.</strong><br />
RM Böcking bittet unter einem neuen Punkt 9 um Ergänzung des bestehenden Beschlussvorschlages: „Die Bezirksregierung Köln soll die Daten des BUB-Gutachtens (bakteriologische und Sporenbelastung) auf Plausibilität und Richtigkeit prüfen.“ Auch hiermit sind die Ratsmitglieder einverstanden.</p>
<p>RM Heidbüchel stellt fest, dass es seit Jahren Bürgerbeschwerden wegen der starken Geruchsbelästigungen gebe. Er unterstützt grundsätzlich die im Beschlussvorschlag des Umweltausschusses aufgeführten Forderungen und Bedenken. Nach Meinung der SPD-Fraktion müsse aber nunmehr ein Zeichen gesetzt werden, daher plädiere er, den Antrag begründet<br />
abzulehnen. Bürgermeister Ramm und Herr Schmühl teilen hierauf mit, dass bei einer Ablehnung des Antrages die Bezirksregierung Köln die im Beschlussvorschlag enthaltenen Fragen und Forderungen überhaupt nicht mehr berücksichtigen werde.</p>
<p>Im Rahmen der folgenden ausführlichen Diskussion wird durch RM Kaptain eine Neuformulierung des ersten Absatzes des Beschlussvorschlages vorgeschlagen, der wie folgt lautet: „Gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung bestehen erhebliche Bedenken, es sei denn, die<br />
folgenden Punkte werden im Verfahren berücksichtigt oder als unbegründet zurückgewiesen:“</p>
<p>Hinter Punkt 9 soll der folgende Satz noch ergänzend aufgenommen werden: „Ohne eine hinreichende Beantwortung und Berücksichtigung dieser Forderungen und Fragen kann die Zustimmung nicht erteilt werden.“ Mit dieser Formulierung sind die Ratsmitglieder einverstanden.</p>
<p><strong>Prof. Meurer bittet, seinen Antrag auf befristete Genehmigung auf 1 Jahr ohne Mengenbegrenzung zur Abstimmung zu stellen.</strong><br />
Durch die SPD-Fraktion wird um eine Sitzungsunterbrechung für 5 Minuten gebeten. Dem wird stattgegeben. Danach wird die Sitzung um 21.00 Uhr fortgesetzt. <strong>Prof. Meurer zieht seinen Antrag zurück.<br />
</strong>Anschließend lässt Bürgermeister Ramm über den erweiterten Beschlussvorschlag abstimmen.<br />
Beschluss:</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zum Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG gegenüber der Bezirksregierung abzugeben:</p>
<p>Gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung bestehen erhebliche Bedenken, es sei denn, die folgenden Punkte werden im Verfahren berücksichtigt oder als unbegründet zurückgewiesen:</p>
<p>1.  Die Anlieferungsmenge von gebrauchtem Getränkekarton beträgt maximal 230 t/Tag bzw. 83.965 t/Jahr.<br />
Die Bezirksregierung wird aufgefordert, darzustellen, wie sie die Einhaltung der Vorgaben sicherstellen wird.</p>
<p>2.  Vor Erteilung der Genehmigung ist eine Stellungnahme des DWD einzuholen. Hierbei sollten folgende Fragen beantwortet werden:</p>
<p>a)  Sind die Daten der Station Nörvenich generell geeignet?<br />
b)  Ist das Jahr 1993 auch heute noch repräsentativ?<br />
c)  Ist es nicht im Sinne einer genauen  Beschreibung der Wetterbedingungen in Kreuzau zielführender, auch mit den Daten der Wetterstation in Heimbach eine Betrachtung anzustellen, da aufgrund der Talendlage weder die Daten von Heimbach noch von Nörvenich für sich betrachtet die Bedingungen in Kreuzau korrekt wiedergeben?<br />
d)  Wäre es ggfs. möglich, die Kamine im Bereich der PM2 zu erhöhen bzw. durch höhere zu ersetzen oder ist es machbar, bei genauer Lokalisation der<br />
Immissionspunkte über eine gezielte Erfassung die Reinigung der Abluft über modernste Filtertechnik zu erreichen?<br />
e)  Führt die Abweichung vom Regelfall des Mischungsverhältnisses Tetrapak zu Altpapier hin zu einer bis 100%igen Verwendung von Tetrapak nicht zu einer Veränderung der Ausgangsdaten für die Untersuchung? Müssen nicht daher Referenzszenarien mit 0 bzw. 100% Tetrapak in der Stoffaufbereitung erstellt werden?<br />
f)  Da die LANUV ebenfalls eine Stellungnahme abgeben wird, sollte zusätzlich die LANUV um Stellungnahme gebeten werden, ob die Geruchsimmissionsdaten der Firma Aqua System Consult vom Dezember 2001 ohne weitere Überprüfung heute noch übernommen werden können.</p>
<p>Ist das Berechnungsprogramm AUSTAL 2006 in der Version 2.4.7 die geeignete Wahl für die Geruchsimmissionsberechnungen?</p>
<p>Die Bezirksregierung Köln wird gebeten zu prüfen, ob die Geruchsimmissionsprognose der TÜV Rheinland Immissionsschutz-  und Energiesysteme GmbH vom 20.01.2011 identisch mit der Analyse der TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH vom 03.02.2011 ist.</p>
<p>3.  Aus Kapitel 4, Seite 10/1, des Originalantrages ergibt sich die erstmalige Aussage, dass einer der hauptgeruchsrelevanten Stoffe Trimethylamin ist. Daher sind folgende Fragen zu klären:<br />
a)  Ist dieser Stoff in der Geruchsimmissionsprognose des TÜV Rheinland vom 03.02.2011 berücksichtigt worden?<br />
b)  Ist es eine durch die Genehmigungsbehörde geteilte Erkenntnis, dass<br />
Trimethylamin die Hauptgeruchsquelle ist?<br />
c)  Ist der Entstehungsort eindeutig zu lokalisieren?<br />
d)  Besteht die Möglichkeit, den Stoff an diesem Ort gesondert zu erfassen und ggfs. zu filtern?<br />
e)  Wird die Auffassung der Gemeinde, dass zur Verminderung oder Vermeidung einer Geruchsbelästigung eine kontinuierliche systemische Prozessanalyse und - überwachung erfolgen muss, von der Genehmigungsbehörde geteilt?<br />
4.  Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Wasserkreislaufs ist die Nebenbestimmung aufzunehmen, dass die Überwachung der Wasserqualität zukünftig durch den Einsatz moderner Technik und nicht durch Probennahmen von Hand erfolgt.</p>
<p>Zu den verwendeten Stoffen im Wasserkreislauf fehlen Stoffangaben, die<br />
Sicherheitsdatenblätter  sind durch den Antragsteller vorzulegen, damit die<br />
Genehmigungsbehörde die Gefährdung des Abwassers einschätzen kann.</p>
<p>5.  Die Bezirksregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob die Indirekteinleitergenehmigung ergänzt oder erweitert werden muss.<br />
In diesem Zusammenhang ist weiterhin zu prüfen, ob die aufnehmende Abwasserleitung ausreichend dimensioniert ist und ob sich bei möglichen Rückstaus weitere Geruchsbelästigungen aus Zersetzungsprozessen ergeben können.</p>
<p>6.  Bei der nur 1 Seite umfassenden Stellungnahme der Fa. Accon zu den Lärmimmissionen ist zu klären, auf welcher Basis die Stellungnahme erfolgt ist.</p>
<p>7.  Bezüglich des Satzes „Altlastenverdacht besteht bei dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht“ ist nach Auffassung der Gemeinde Kreuzau Rücksprachebedarf mit dem Amt 66 der zuständigen Kreisverwaltung Düren gegeben.</p>
<p>Die Genehmigungsbehörde wird aufgefordert, diese Rücksprache wahrzunehmen.</p>
<p>8.  In den Immissionsbetrachtungen werden immer nur die Schornsteine angesprochen.<br />
Weshalb ist das Außenlager für Getränkekartons kein zu untersuchender<br />
Immissionspunkt?<br />
Gibt es Regularien oder Richtlinien für das Öffnen/Schließen der rückwärtigen Großtore?</p>
<p>9.  Die Bezirksregierung Köln soll die Daten des BUB-Gutachtens (bakteriologische und Sporenbelastung) auf Plausibilität und Richtigkeit prüfen.</p>
<p>Ohne eine hinreichende Beantwortung und Berücksichtigung dieser Forderungen und Fragen kann die Zustimmung der Gemeinde nicht erteilt werden.</p>
<p>Aus diesen Punkten ergibt sich die weitere Forderung der Gemeinde Kreuzau, auf die Zulassung des vorzeitigen Beginns zu verzichten.</p>
<p>Beratungsergebnis:  Einstimmig, bei 0 Enthaltungen</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH (Verwaltungsvorlage 20/2011)</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/24/genehmigungsantrag-der-firma-papierfabrik-niederauer-muhle-gmbh-verwaltungsvorlage-202011/</link>
		<comments>http://www.fdpkreuzau.de/2011/05/24/genehmigungsantrag-der-firma-papierfabrik-niederauer-muhle-gmbh-verwaltungsvorlage-202011/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 May 2011 09:03:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Geruchsbelästigung in Kreuzau]]></category>
		<category><![CDATA[Niederauer Mühle GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Ratssitzung vom 11.05.2011]]></category>

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		<description><![CDATA[Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der o. a. Genehmigungsantrag liegt, wie Ihnen bereits bekannt, in der Zeit vom 11.04.2011 bis 11.05.2011 bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Aachen, und im Rathaus Kreuzau zu jedermanns Einsicht offen. Etwaige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom<br />
14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG;<br />
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau</p>
<p>I. Sach- und Rechtslage:</p>
<p>Der o. a. Genehmigungsantrag liegt, wie Ihnen bereits bekannt, in der Zeit vom 11.04.2011 bis 11.05.2011 bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Aachen, und im Rathaus Kreuzau zu jedermanns Einsicht offen. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können nur gegenüber<br />
der Bezirksregierung Köln bis zum 28.05.2011 schriftlich mitgeteilt werden.</p>
<p>Unabhängig von dieser Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Bezirksregierung Köln die Gemeinde Kreuzau mit Schreiben vom 29.03.2011, eingegangen am 06.04.2011, ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Gemäß § 11 der 9. BImSchV muss die Gemeinde innerhalb eines Monats, spätestens bis zum 02.05.2011, Stellung nehmen. Da die Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau erst am 11.05.2011 stattfindet, wurde mir Fristverlängerung bis 15.05.2011 gewährt.<br />
Unabhängig von der planungsrechtlichen Stellungnahme, die aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplanes unstrittig ist, können seitens der Gemeinde Kreuzau aus ihrer Sicht erforderliche  Nebenbestimmungen (Bedingungen, Vorbehalte, Befristungen und Auflagen) mitgeteilt werden. Nach Durchsicht der Unterlagen werde ich Ihnen hierzu auch einige Vorschläge unterbreiten.</p>
<p>Ausschließlicher Gegenstand des Genehmigungsantrages ist folgende Maßnahme:</p>
<p>-  Verarbeitung von bis zu 470 t gebrauchtem Getränkekarton pro Tag auf den Papiermaschinen PM 2 und PM 3.</p>
<p>Eine Kurzbeschreibung des Antrages ist als Anlage zu Ihrer Information beigefügt.</p>
<p>Nachstehend möchte ich Ihnen anhand dieser Kurzinformation noch einige Erläuterungen geben.</p>
<p>Die PM 3 befindet sich zurzeit noch in der abschließenden Realisierungsphase. Die gebrauchten Getränkekartons, besser bekannt unter dem Begriff „Tetrapak“, werden bisher nur auf der PM 2<br />
verarbeitet. Nach der bisherigen Genehmigung war vorgesehen, auf der PM 3 nur reines klassisches Altpapier zu verarbeiten. Da man jedoch festgestellt hat, dass man die mit dem derzeitigen Betrieb verbundenen Geruchsimmissionen im Umfeld der Produktionsanlagen durch<br />
technische Maßnahmen weiter reduzieren kann, beabsichtigt man nunmehr, das Tetrapak zukünftig sowohl auf der PM 2 als auch auf der PM 3 zu verwenden. Man weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Anlieferungsmenge von gebrauchten Getränkekartons nicht erhöhen wird<br />
(Anmerkungen hierzu folgen noch). Das Verhältnis des Einsatzmaterials beträgt nach Umstellung sowohl auf der PM 2 als auch auf der PM 3 im Regelbetrieb ca. 1/3 gebrauchten Getränkekartons und ca. 2/3 herkömmliches Altpapier, wobei jedoch die Durchsatzmenge an der PM 3 höher liegt als bei der PM 2. Als maximale Durchsatzmenge von gebrauchtem Getränkekarton wird auf der PM 2 als auch auf der PM 3 allerdings 100 % der aufbereiteten Getränkekartonmenge verarbeitet.<br />
Diese Betriebsweise soll die Ausnahme sein und wird im Wesentlichen nur dann realisiert, wenn an einer der beiden Papiermaschinen Reparaturen durchzuführen sind.<br />
Die Aufbereitung der Getränkekartons soll ausschließlich in der Stoffbereitung 2 erfolgen. Die heute hier vorhandenen Ablufthauben werden an den neuen 55  m hohen Abluftkamin angeschlossen, was sicherlich als positiv zu bezeichnen ist.<br />
Zukünftig wird, wie bislang, die Geruchsimmissionssituation im Wesentlichen durch die 32 m hohen Kamine auf der PM 2 bestimmt. Der 55 m hohe Zentralkamin, durch den die Abluft der PM 3 und der Stoffaufbereitung 2 (Tetrapak) abgeleitet wird, trägt nicht wesentlich zur Geruchsimmission bei (auch hierzu weitere Anmerkungen).</p>
<p>Die ersten erheblichen Bedenken, die ich habe, beginnen jedoch nicht mit der Soll-Situation, sondern mit der auf Seite 4 der Anlage beschriebenen Ist-Situation. Der Begriff „Ist-Situation“ bedarf wohl keiner Interpretation; hier kann es auch keine Fehldeutung geben. Von daher überrascht mich die hier aufgeführte Anliefermenge von gebrauchtem Getränkekarton mit maximal 470 t/d außerordentlich. Sofern diese maximale Anliefermenge täglich voll ausgeschöpft wird, ergibt sich hieraus eine Jahresanliefermenge von 171.550 t (470 x 365). Wenn diese Zahl tatsächlich als Ist-Zustand zutrifft, sind alle bisher vermuteten Zahlen bewusst oder unbewusst falsch. Andererseits begrüße ich natürlich, dass erstmalig seit dem Jahre 2000 überhaupt eine Anliefermenge von gebrauchtem Getränkekarton beziffert wird, denn weder der Ursprungsgenehmigungsbescheid vom 18.10.2000 oder der  Genehmigungsbescheid vom 05.09.2006 bzw. der jüngste Genehmigungsbescheid vom 18.03.2011 beziffern konkret eine entsprechende Anliefermenge. Man kann nur versuchen, anhand von angegeben Spuckstoffen oder anhand der maximal möglichen Leistung der Auflösemaschine Mengen zu ermitteln.</p>
<p>Während im Ursprungsbescheid 2000 die Spuckstoffe aus der Getränkekartonverarbeitung mit 18.300 t/Jahr angegeben sind (und dies ist die genehmigte Menge), sind es nach dem neuen Antrag 55.000 t/Jahr. Aber kommen wir zurück zu den nunmehr angegebenen Anliefermengen.<br />
Die Auflösetrommel kann nach meinen Informationen maximal 90.000 t/a verarbeiten. Die Frage sei erlaubt, was mit dem Rest geschehen ist. Das TÜV-Gutachten vom 21.12.2005, welches Bestandteil des enehmigungsbescheides vom 05.09.2006 ist, sagt auf Seite 14 Folgendes aus:</p>
<p>„Es werden pro Tag ca. 200 t gebrauchter Getränkekarton und ca. 130 t andere Altpapiersorten verarbeitet.“</p>
<p>Legt man diese Zahl zugrunde, beträgt der Ist-Zustand 73.000 t/Jahr. Nach neuem Antrag soll der Ist-Zustand sich jedoch, wie bereits erwähnt, auf 171.550 t/Jahr belaufen. Der gleiche Gutachter geht in dem nunmehr vorgelegten Gutachten vom 03.02.2011 plötzlich auch von maximal 470 t/d aus.<br />
Der Gutachter sagt aber auch im gleichen Gutachten 2011 auf Seite 41, dass zukünftig ca. 230 t/d gebrauchter Getränkekarton in der Stoffaufbereitung 2 verarbeitet wird. Dies würde eine Jahresmenge von 83.950 t bedeuten (Anmerkung: Auf der gleichen Seite 41 wird eine  Stoffaufbereitung 1 vom Gutachter erwähnt; ich hoffe, es handelt sich hierbei um einen Schreibfehler, denn eine Stoffaufbereitung 1 ist bisher nicht vorhanden und ist auch nicht Antragsgegenstand.)</p>
<p>Um diesem ganzen Zahlenwirrwarr ein Ende zu bereiten, sollte folgende Forderung erhoben werden:</p>
<p>Als Bedingung ist in den Genehmigungsbescheid Folgendes aufzunehmen:</p>
<p>Die Anlieferungsmenge von gebrauchtem Getränkekarton beträgt maximal 230 t/d bzw. 83.965 t/a.“</p>
<p>Nunmehr Anmerkungen zum TÜV-Gutachten vom 03.02.2011.</p>
<p>Wie bereits erwähnt, geht man auf Seite 12 des Gutachtens bei der Ist-Situation  von 470 t/d  gebrauchtem Getränkekarton aus. Andererseits geht man auf Seite 41 von ca. 230 t/d aus. Womit hat man denn nun gerechnet?  Das TÜV-Gutachten legt auch auf Seite 8 nach wie vor Geruchsimmissionsdaten aus einem Gutachten der Firma Aqua System Consult vom Dezember 2001 zugrunde. Ob dieses Gutachten heute noch Bestand hat, vermag ich nicht zu beurteilen, sollte jedoch einer kritischen Überprüfung im Genehmigungsverfahren unterzogen werden.</p>
<p>Für die Ausbreitungsberechnung wird auf Daten der Wetterstation Nörvenich zurückgegriffen (wie bisher). Auf eine Übertragbarkeitsstudie des Deutschen Wetterdienstes wurde aufgrund der  räumlichen Nähe verzichtet. Ebenfalls nahegelegene Wetterstationen in Zülpich und Heimbach werden als nicht geeignet angesehen, da diese eindeutig durch Tallagen geprägt sind und hier  fast ausschließlich Südwind herrscht. Interessant ist auch, dass im Jahre 2011 nach wie vor auf das repräsentative Jahr 1993 der Wetterstation Nörvenich zurückgegriffen wird. Begründet wird<br />
dies damit, dass der DWD das Jahr 1993 als repräsentatives Jahr ausgewiesen hat. Trifft dies auch heute noch zu?<br />
Hieraus resultiert aus meiner Sicht folgende weitere Forderung der Gemeinde Kreuzau:</p>
<p>Vor Erteilung der Genehmigung ist eine Stellungnahme des DWD einzuholen. Hierbei sollten folgende Fragen beantwortet werden:</p>
<p>1.  Sind die Daten der Station Nörvenich generell geeignet?<br />
2.  Ist das Jahr 1993 auch heute noch repräsentativ?</p>
<p>Da die LANUV ebenfalls eine Stellungnahme abgeben wird, sollte zusätzlich die LANUV um Stellungnahme gebeten werden, ob die Geruchsimmissionsdaten der Firma Aqua System Consult von Dezember 2001 ohne weitere Überprüfung heute noch übernommen werden können.</p>
<p>Im Zusammenhang mit dem TÜV-Gutachten ist äußerst interessant, dass man inzwischen firmenintern festgestellt hat, dass einer der hauptgeruchrelevanten Stoffe Trimethylamin ist. Diese Aussage ergibt sich aus Seite 10/11 des Gesamtantrages, Kapitel 4  -Anlagen und Verfahrensbeschreibung-. Aus der beigefügten Kurzbeschreibung ist dies nicht zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um ein farbloses brennbares Gas mit schon in starker Verdünnung intensivem fischartigen Geruch. Man hat dies offensichtlich festgestellt bei einer Überprüfung des Kreislaufwasser-/Abwasserbüttensystems. Aus diesem Grunde wird dem abgeleiteten Abwasser auch je nach Bedarf Polyaluminiumchlorid (PAC) zudosiert. In keiner der bisherigen Beschreibungen seit dem Jahre 2000 ist dieser Stoff erwähnt, obwohl es sich nach eigenen Angaben um einen der hauptgeruchrelevanten Stoffe handelt. Aus dem TÜV-Gutachten kann ich nicht ersehen, ob dies betrachtet worden ist. Hierzu sollte folgende Forderung erhoben werden:</p>
<p>Aus Kapitel 4, Seite 10/11, des Originalantrages ergibt sich die erstmalige Aussage, dass eine der hauptsgeruchrelevanten Stoffe Trimethylamin ist; von daher ist zu klären, ob dieser Stoff in der<br />
Geruchsimmissionsprognose des TÜV-Rheinland vom 03.02.2011 Berücksichtigung gefunden hat.</p>
<p>In der der Sitzungsvorlage beigefügten Kurzbeschreibung ist unter Ziffer 4.5 -Auswirkungen durch Abwasser- Folgendes aufgeführt:</p>
<p>„Hinsichtlich der Abwassermengen und der Qualität des Abwassers finden keine Änderungen statt.“</p>
<p>Im Kapitel 4.1 des Originalantrages umfasst die Beschreibung des Wasserkreislaufes, endend mit der Ableitung in den Kanal, insgesamt 6 Seiten. Hieraus ist u. a. zu entnehmen, dass zur Regulierung der Wasserqualität des gesamten Stoffaufbereitungs-  und Papierverarbeitungssystems die Zugabe von Chemikalien erforderlich ist, um verschiedene<br />
Parameter in einem bestimmten Bereich einzustellen. Zur Regulierung werden im Wesentlichen 3 Chemikalien eingesetzt:</p>
<p>1.  Wasserstoffperoxid (H2O2).<br />
Dieser Stoff wird beigegeben, um eine Reduktion der im Wasser enthaltenen Schwefelverbindungen zu verhindern.</p>
<p>2.  Polyaluminiumchlorid (PAC).<br />
Diese Chemikalie wird, wie bereits erwähnt, dosiert beigegeben, um den erstmals genannten Stoff Trimethylamin zu binden.</p>
<p>3.  Weißkalk (CaO).<br />
Bedingt durch Versäuerungsprozesse der im Altpapier  enthaltenen organischen Substanzen sinkt der pH-Wert des im Kreislauf geführten Wassers ständig ab. Die bei den Gärprozessen entstehenden organischen Säuren sind teils flüchtiger Natur, so dass sie  beim Herstellungsprozess und insbesondere bei der Trocknung des Papiers an der<br />
Papiermaschine mit der abgeführten Abluft imitiert werden. Durch die Zugabe von Weißkalk soll sichergestellt werden, dass der pH-wert dauerhaft bei 6,5 liegt.</p>
<p>Völlig unstrittig und bisher auch bekannt ist, dass Chemikalien eingesetzt werden müssen. Es ist sogar zwingend notwendig, Wasserchemikalien einzusetzen. In diesem Zusammenhang verwundert es mich jedoch, dass für die ordnungsgemäße Zudosierung der 3 benannten  Wasserchemikalien das Betriebspersonal verantwortlich ist durch Kontrollen „von Hand“. Wäre es beim heutigen Stand der Technik nicht möglich und sicherer, den Wasserkreislauf durch moderne Techniken permanent zu überprüfen. Wären so nicht Geruchsbelästigungen aus dem Kanal zu<br />
verhindern?</p>
<p>Aufgrund meiner vorstehenden Ausführungen sollte folgende weitere Forderung erhoben werden:<br />
Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Wasserkreislaufes ist die Nebenbestimmung aufzunehmen, dass die Überwachung der Wasserqualität zukünftig durch den Einsatz moderner Technik und nicht durch Probenahmen von Hand erfolgt.</p>
<p>Ich schließe hiermit meine Stellungnahme zum Antrag und hoffe, dass die eigentlich zuständigen Fachbehörden eine sicherlich fachkompetentere Überprüfung der Antragsunterlagen vornehmen. Gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung bestehen nur dann keine Bedenken, wenn den von mir formulierten Forderungen entsprochen wird bzw. im Erörterungstermin diese als unbegründet zurückgewiesen werden können.</p>
<p>II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:</p>
<p>Entfällt.</p>
<p>III. Beschlussvorschlag:</p>
<p>Gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung bestehen seitens der Gemeinde Kreuzau nur dann keine Bedenken, wenn die nachstehend aufgeführten Forderungen der Gemeinde Kreuzau im Genehmigungsverfahren berücksichtigt oder aber im Erörterungstermin als unbegründet zurückgewiesen werden können:</p>
<p>1.  Die Anlieferungsmenge von gebrauchtem Getränkekarton beträgt maximal 230 t/Tag bzw. 83.965 t/Jahr.</p>
<p>2.  Vor Erteilung der Genehmigung ist eine Stellungnahme des DWD einzuholen. Hierbei sollten folgende Fragen beantwortet werden:</p>
<p>a)  Sind die Daten der Station Nörvenich generell geeignet?<br />
b)  Ist das Jahr 1993 auch heute noch repräsentativ?</p>
<p>Da die LANUV ebenfalls eine Stellungnahme abgeben wird, sollte zusätzlich die LANUV um Stellungnahme gebeten werden, ob die Geruchsimmissionsdaten der Firma Aqua System Consult von Dezember 2001 ohne weitere Überprüfung heute noch übernommen werden können.</p>
<p>3.  Aus Kapitel 4, Seite 10/11, des Originalantrages ergibt sich die erstmalige Aussage, dass eine der hauptsgeruchrelevanten Stoffe Trimethylamin ist; von daher ist zu klären, ob dieser Stoff in der Geruchsimmissionsprognose des TÜV-Rheinland vom 03.02.2011 Berücksichtigung gefunden hat.</p>
<p>4.  Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Wasserkreislaufes ist die Nebenbestimmung aufzunehmen, dass die Überwachung der Wasserqualität zukünftig durch den Einsatz moderner Technik und nicht durch Probenahmen von Hand erfolgt.</p>
<p>Der Bürgermeister</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Haushaltsrede 2011</title>
		<link>http://www.fdpkreuzau.de/2011/03/03/haushaltsrede-2011/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Mar 2011 10:45:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt 2011]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsorientierte Realschule]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenzustand]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsförderung]]></category>

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		<description><![CDATA[Rede des Vorsitzenden der FDP-Fraktion Egbert Braks zum Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011 Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, anders als in den Vorjahren werde ich mich diesmal nicht in einzelne Haushaltspositionen verbeißen, dazu ist der uns vermittelte Gesamteindruck des Haushaltes 2011 zu deprimierend. Ich möchte mich lediglich auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rede des Vorsitzenden der FDP-Fraktion Egbert Braks zum Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011</p>
<p>Herr Bürgermeister,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>anders als in den Vorjahren werde ich mich diesmal nicht in einzelne Haushaltspositionen verbeißen, dazu ist der uns vermittelte Gesamteindruck des Haushaltes 2011 zu deprimierend. Ich möchte mich lediglich auf einige allgemeine Hinweise beschränken.</p>
<p>Bei Übernahme Ihrer Zahlen Herr Bürgermeister wird die Eigenkapitalquote von rd. 31% auf nur noch 12,5% zum Ende des Jahres 2014 sinken. Würden die Ergebnisverluste auch weiterhin anhalten, wäre Kreuzau spätestens im Jahr 2020 pleite, d.h. unser Vermögen wäre zu mehr als 100 Prozent fremdfinanziert.</p>
<p>Niemand kann sagen, ob diese Katastrophe genau in diesem Ausmaß eintreten wird. Vermutlich nicht. Die Logik spricht dafür, dass sich die Entwicklung der Lage entweder bessern aber auch noch weiter verschlechtern kann.</p>
<p>Was spricht für eine Verbesserung?</p>
<p>Wie allseits zu hören ist, befindet sich die deutsche Wirtschaft wieder in einem neuen Höhenflug. Mit der üblichen zeitlichen Verzögerung dürfte sich das auch für die Gemeinde Kreuzau wieder in höheren Erträgen niederschlagen. Die Hoffnung, dass der Bund und/oder das Land die Kommunen in Zukunft durch die konsequente Beachtung des Konnexitätsprinzips finanziell besser ausstatten werden, dürfte sich allerdings eher als frommer Wunsch herausstellen. Das unwürdige Geschacher im Vermittlungsausschuss über die Auswirkungen des Harz IV-Urteiles und die Vermengung mit sachfremden Themen wie dem der kommunalen Finanzen sprechen Bände.</p>
<p>Was lässt vermuten, dass die Lage nicht besser sondern vielleicht sogar noch schlechter wird?</p>
<p>Die Gefahren, die uns aus gesamtwirtschaftlicher Sicht drohen, sind beachtlich. Die Risiken aus der Finanzkrise bestehen nach wie vor. Selbst wenn es nicht zum Auseinanderbrechen der EU kommen sollte, verursacht die in die Märkte gepumpte Liquidität das Entstehen neuer Preisblasen. Über kurz oder lang dürfte diese Entwicklung auch auf die Realwirtschaft in Gestalt einer allgemeinen Inflation übergreifen. Für unsere Bilanzen bedeutet das nichts Gutes. Neu zu beschaffende Güter würden teurer, die vorhandenen Vermögensgegenstände dürften jedoch wegen der Geltung des Anschaffungskostenprinzips in der Bilanz nicht höher bewertet werden. Erhöht die EZB die kurzfristigen Zinssätze, kommen wir bei den sich gleichzeitig immer weiter auftürmenden Kassenkrediten in zusätzliche finanzielle Turbulenzen. Die steigenden Zinsen sind wiederum nicht gut für die Konjunktur, sodass die Quelle der erhofften zusätzlichen Erträge für die Gemeinde auch rasch wieder austrocknen kann. Mögen manche Bundes- und Landespolitiker hoffen, dass eine große Inflation die in ihren Gebietskörperschaften angehäuften Schuldenberge auf „natürlichem Wege“ eliminieren wird, &#8211; bei den Kommunen würde eine solche Strategie ins Leere laufen.</p>
<p>Niemand kann in die Zukunft schauen. Auch die demografische Entwicklung kann sich, je nachdem wie man es sieht, positiv oder negativ auf die Haushaltsentwicklung auswirken, deswegen ist es gut, dass wir uns parteienübergreifend gemeinsam mit dieser Problematik beschäftigen. Mit dem Ausweis neuer Baugebiete sollten wir eher zurückhaltend sein.</p>
<p>Es gibt zwei Dinge, die uns in jüngster Zeit besondere Sorgen bereitet haben. Das ist zum einen die geradezu leichtfertige und vermutlich verfassungswidrige Verschuldungsorgie der neuen Landesregierung, die das Geld zu Lasten künftiger Generationen durch populistische und unsinnige Maßnahmen wie die Wiederabschaffung der Studiengebühren auch für Studenten aus begütertem Hause geradezu aus dem Fenster wirft. Das ist zum anderen die Umschichtung der Schlüsselzuweisungen zu Gunsten der Städte und zu Ungunsten der ländlichen Kommunen. Die von Herrn Kollegen Seel entworfene Resolution an das Land tragen wir selbstverständlich mit</p>
<p>Wir halten uns ja im Allgemeinen mit Kommentaren über Vorgänge in unseren Nachbarkommunen zurück. Was sich aber SPD und Bündnis90/Die Grünen vor kurzer Zeit in Düren geleistet haben, treibt uns wahrlich die Zornesröte ins Gesicht. Hatte man sich dort vor Jahresfrist noch parteiübergreifend auf ein mit Hilfe eines teuren externen Beraters erstellten Sparpaketes geeinigt, war vor einigen Tagen der Presse zu entnehmen, dass SPD und Bündnis90/Die Grünen in Erwartung der höheren Schlüsselzuweisungen schon wieder mit dem Sparen aufhören wollen. Genau die Mittel, die das Land uns und den anderen Kreiskommunen vorher abgeknöpft hat, sollen nun, wenn es nach Rot/Grün ginge aus welchen Gründen auch immer, sofort wieder für konsumtive Zwecke verbraten werden. Wenn ich bedenke, dass wir uns parteiübergreifend mit der seinerzeitigen Rücknahme der Delegation im Bereich der Sozialhilfe zähneknirschend noch solidarisch mit der Stadt Düren gezeigt haben, halte ich diese Forderung der Dürener Sozialdemokraten und Grünen wenn nicht für dreist so aber den Nachbarkommunen gegenüber für höchst unsolidarisch. Eine Politik der Nachhaltigkeit sieht jedenfalls anders aus.</p>
<p>Warum rege ich mich so auf? Falls es wirklich in Zukunft zu einer Verbesserung der Haushaltslage kommen sollte, was ja wie soeben dargelegt, jetzt noch niemand wissen kann, hoffe ich, dass keine Partei in Kreuzau, sei es SPD, Bündnis90/Die Grünen oder die CDU ähnliche populistischen Forderungen wie Rot/Grün sie in Düren gestellt hat, erheben wird. Ich gebe gerne zu, dass ich mir ein solches Verhalten bei den heute im Rat der Gemeinde Kreuzau vertretenen Fraktionen auch nicht vorstellen kann. Trotzdem bitte ich Sie herzlich, auf jeden Fall, komme was da wolle, am eingeschlagenen Konsolidierungskurs festzuhalten. Nachhaltige Pflege der Infrastruktur insbesondere des Straßenzustandes, Vorrang von Bildung und Jugend sowie Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch eine mindestens ideelle Begleitung und gerade noch angemessene finanzielle Bezuschussung des Kreuzauer Vereinslebens unter Beachtung des Nothaushaltrechts sind wichtig. Mehr ist derzeit nicht drin.</p>
<p>Gestatten Sie mir noch eine kleine Anmerkung: Es erscheint uns nicht unmöglich, dass die neue Landesregierung angesichts ihrer verfassungsmäßigen Haushaltsprobleme sich gezwungen sehen könnte, die anlässlich der Errichtung von Gemeinschaftsschulen in Aussicht gestellten Privilegien und Vergünstigung für die daran tätigen Lehrer ersatzlos zu streichen. Falls diese Annahme zutreffen sollte, erschiene es uns umso dringlicher, sich auf das von uns vorgeschlagene Konzept der Errichtung einer berufsorientierten Realschule einzulassen. Dieses Konzept wäre problem- und risikolos umzusetzen und würde dem Land kein zusätzliches Geld kosten.</p>
<p>Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Sitzung des Rates vom 11.01.2011 aus Sicht der FDP</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Feb 2011 21:24:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsorientierte Realschule]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinschaftsschule]]></category>
		<category><![CDATA[Gesamtschule]]></category>
		<category><![CDATA[Gymnasium]]></category>
		<category><![CDATA[Hauptschule]]></category>
		<category><![CDATA[Realschule]]></category>
		<category><![CDATA[Schulzentrum]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie in unserem Bericht über die Sitzung des Rates vom 07.12.2010 angekündigt, fanden am 10. und 11.01.2011 die Sitzungen des Schulausschusses, des Hauptausschusses und Rates über die Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Gemeinde Kreuzau statt. Bekanntlich hatten die Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen einen Antrag gestellt, nach dem die Gemeinde Kreuzau gegenüber der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie in unserem <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2010/12/21/sitzungs-des-rates-vom-07-12-2010-aus-sicht-der-fdp/">Bericht über die Sitzung des Rates vom 07.12.2010 </a>angekündigt, fanden am 10. und 11.01.2011 die Sitzungen des Schulausschusses, des Hauptausschusses und Rates über die Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Gemeinde Kreuzau statt.</p>
<p>Bekanntlich hatten die Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen einen Antrag gestellt, nach dem die Gemeinde Kreuzau gegenüber der Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Interesse bekunden solle, ab dem Schuljahr 2012/2013 am &#8220;Schulversuch Gemeinschaftsschule&#8221; teilzunehmen. Während die Verwaltung mit ihrem Beschlussvorschlag für die Sitzung vom 07.12.2010 in Anlehnung an die Vorstellungen der CDU noch für ein grundsätzliches Abwarten plädiert hatte, ist der Bürgermeister mit seinem Beschlussvorschlag für die Sitzung vom 11.01.2011 nunmehr offensichtlich voll auf die Linie von Rot/Grün eingeschwenkt:</p>
<p><em>&#8220;Grundsätzlich wird Interesse bekundet, am &#8220;Schulversuch Gemeinschaftsschule&#8221; ab dem Schuljahr 2012/2013 teilzunehmen. Eine endgültige Entscheidung soll in jedem Fall unter Berücksichtigung der kreisweiten Schulentwicklungsplanung dann schnellsmöglich getroffen werden. Gegenüber dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist mitzuteilen, dass Interesse zur Teilnahme am &#8220;Schulversuch Gemeinschaftsschule&#8221; besteht.</em></p>
<p><em>Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Schulleitern der Schulen am Schulzentrum Kreuzau die Grundlagen einer Konzeption für den &#8221;Schulversuch Gemeinschaftsschule&#8221; zu erarbeiten und zur nächsten Sitzung des Schulausschusses vorzulegen. Das Beratungsangebot des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen soll in Anspruch genommen werden.</em>&#8220; </p>
<p>Es liegt auf der Hand, dass diese plötzliche Kehrwende des Bürgermeisters weder im Interesse von CDU noch im Interesse der FDP lag. Schließlich beinhaltete der Kompromiss vom 07.12.2010, dass im Januar 2012 unter Beteiligung der Schulleiter eine breit angelegte Debatte über die Vor- und Nachteile <strong>aller</strong> möglichen Varianten stattfinden solle.</p>
<p>Wir haben uns daher die Mühe gemacht, für die Sitzungen des Schulausschusses, des Hauptausschusses und des Rates am 10./11.01.2011 einen eigenen Änderungsantrag einzubringen. Darin haben wir folgendes verlangt:</p>
<div><strong>Grundsätzlich wird die Notwendigkeit gesehen, Änderungen an der Struktur der weiterführenden Schulen in der Gemeinde Kreuzau ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzunehmen. Eine endgültige Entscheidung soll in jedem Fall unter Berücksichtigung der kreisweiten Schulentwicklungsplanung dann schnellstmöglich vorgenommen werden. Gegenüber dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist mitzuteilen, dass Interesse zur Teilnahme an einem noch zu präzisierenden Schulversuch nach § 25 Schulgesetz besteht. </strong><strong>Hilfsweise wäre ggf. das Interesse an der Errichtung einer Gesamtschule zu bekunden. </strong></div>
<div><strong> </strong></div>
<div><strong><strong>Dem Schulausschuss werden die nach den voraussichtlichen SchülerInnenzahlen möglichen Konzepte </strong></strong><strong><strong>durch von der Verwaltung, den Schulen und/oder den Parteien zu benennenden Experten vorgestellt, damit von den zuständigen Gremien eine hinreichend fundierte Entscheidung getroffen werden kann, welche Variante zu bevorzugen ist.</strong></strong></div>
<div><strong> </strong></div>
<div><strong>Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Schulleitern der Schulen am Schulzentrum die Grundlagen der in Frage kommenden Konzepte zu erarbeiten und in den Entscheidungsprozess der Gremien einzubringen. Dazu gehört auch die Erfragung des voraussichtlichen Elternwillens und der Standpunkte der umliegenden Kommunen. Das Beratungsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen soll in Anspruch genommen werden.</strong></div>
<p>Welche Alternativen stehen nach den prognostizierten Anmeldezahlen überhaupt zur Debatte?</p>
<p>Das <span style="text-decoration: underline;">bisherige dreigliedrige Schulsystem</span> mit Gymnasium, Realschule und Hauptschule lässt sich wegen der geringen Anmeldezahlen für die Hauptschule nicht mehr halten. Aus dem selben Grund ist auch ein einfacher organisatorischer Zusammenschluss von Realschule und Hauptschule zu einer sog. <span style="text-decoration: underline;">Verbundschule</span> nicht realisierbar.</p>
<p>Ohne Einschränkungen möglich wäre die Errichtung einer <span style="text-decoration: underline;">Gesamtschule</span> unter Einbezug sämtlicher bisheriger Schultypen. Da keine der im Rat vertretenen Parteien derzeit die Aufgabe der Eigenständigkeit des Kreuzauer Gymnasiums wünscht, sollte an diesem überparteilichen Konsens auch nicht ohne Not gerüttelt werden.</p>
<p>Auch die von der rot-grünen Landesregierung offenbar gewünschte <span style="text-decoration: underline;">&#8220;erste Variante&#8221; einer Gemeinschaftsschule</span> kommt aus demselben Grund für Kreuzau nicht in Frage. Bei dieser Variante würden alle weiterführenden Schulen in Kreuzau zu einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe zusammengelegt. Die Aufgabe des selbständigen Gymnasiums ist in Kreuzau jedoch,  wie oben dargelegt,  nicht erwünscht.</p>
<p>Rot/Grün und der Bürgermeister favorisieren offensichtlich die &#8220;<span style="text-decoration: underline;"><strong>zweite Variante einer Gemeinschaftsschule</strong></span>&#8220;. Bei dieser Lösung würden die bisherige Hauptschule und die bisherige Realschule aufgelöst und zu einer Gemeinschaftsschule als Schule der Sekundarstufe I zusammengefasst. Das bedeutet, dass nach den Vorgaben des Ministerium alle SchülerInnen, die bei Beibehaltung des bisherigen dreigliedrigen Systems entweder die Realschule oder die Hauptschule besucht hätten, von der 5. bis zur 10. Klasse integriert, d.h. gemeinsam und zwar nach gymnasialen Standards i.d.R. im gebundenen Ganztagsbetrieb zu unterrichten sind. Unsere Befürchtung ist, dass durch das lange gemeinsame Lernen potenzielle HauptschülerInnen überfordert, die potenziellen RealschülerInnen hingegen unterfordert werden. Eine Möglichkeit, auf die besonderen Bedürfnisse solcher SchülerInnen einzugehen, für die ein Übergang auf das Gymnasium von vornherein keine realistische Alternative darstellt und die stattdessen gezielt und ohne Umwege auf eine spätere berufliche Tätigkeit vorbereitet werden sollten, besteht bei dem Konzept des &#8220;langen gemeinsamen Lernens nach gymnasialen Standards&#8221; nicht.</p>
<p>Die offensichtlichen Schwächen des Modellvorhabens &#8221; Gemeinschaftsschule&#8221;  haben uns dazu bewogen, das innerhalb der FDP-Fraktion des Kreises Düren entwickelte Konzept der Errichtung einer &#8220;<strong><span style="text-decoration: underline;">berufsorientierten Realschule</span> als adaptiver Profilzweig der allgemeinen Realschule&#8221;</strong> als eine für Kreuzau realistische Alternative vorzuschlagen. Das Konzept sieht die Auflösung der Hauptschule vor. Hierbei wird angenommen, dass sich die bisher für die Hauptschule prognostizierten SchülerInnen für die Realschule anmelden werden.</p>
<p>Die berufsorientierte Realschule soll in Form des gebundenen Ganztagsunterrichts geführt werden. Den SchülerInnen, die sich für diesen Zweig entscheiden, soll einerseits die Möglichkeiten geboten werden, dieselben (auch weiterführenden) Abschlüsse zu erreichen wie SchülerInnen der allgemeinen Realschule. Andererseits soll die besondere berufsorientierte Ausrichtung (z.B. Konzentration auf MINT-Fächer – Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) sowie Unterricht in Kommunikation in Alltag und Beruf, verbunden mit vermehrten Praxisbegegnungen wie Betriebspraktika  und –erkundungen sowie gemeinsamen Projekten mit Partnern der Wirtschaft den sofortigen Einstieg in den Beruf erleichtern helfen. Durch den Ganztagsunterricht erscheinen vermehrte Unterstützungsangebote möglich, um auch den weniger leistungsfähigen oder benachteiligten SchülerInnen zu einem qualifizierten Schulabschluss zu verhelfen oder die Fähigkeit zur Berufsausbildung  zu vermitteln.  Durch dieses im Vergleich mit der allgemeinen Realschule attraktive Angebot erscheint es möglich, die MindestschülerInnenzahl der bisherigen Hauptschule zu erreichen oder sogar zu übertreffen.</p>
<p>Es erscheint nicht unmöglich, die Errichtung einer „berufsorientierten Realschule als adaptiver Profilzweig der allgemeinen Realschule“ über einen Antrag der Gemeinde Kreuzau nach § 25 SchulG vom Ministerium genehmigt zu bekommen. Nach Aussagen der Ministerin Löhrmann entscheiden die Kommunen in Absprache mit der Schulaufsicht vor Ort selbst, welche Maßnahmen zu ihrer standortspezifischen Situation passen. Die Ministerin, die die Form der Gemeinschaftsschule favorisiert, äußerte zunächst, dass der demografische Wandel in den Kommunen für eine Situation sorge, in der es entweder eine Gemeinschaftsschule oder gar keine Schule mehr geben würden. Später betont sie jedoch, dass die Landesregierung für verschiedene Ansätze offen sei, solange es pragmatisch umsetzbare und pädagogisch sinnvolle Lösungen seien. Beide Anforderungen dürften hier erfüllt sein.</p>
<p>Der Modellversuch der berufsorientierten Realschule böte den Vorteil, den Namen und die durchweg bewährten Konzepte der allgemeinen Realschule zu erhalten. Als Hauptvorteile können gelten: Gebundener Ganztagsbetrieb, Möglichkeit <span style="text-decoration: underline;">alle</span> Abschlüsse der Realschule zu erwerben, verstärkte Orientierung an den Einsatzmöglichkeiten in den Betrieben der heimischen Wirtschaft oder auch im Bereich der Gesundheit und Pflege, besondere Förderung auch der schwächeren SchülerInnen. Wir sehen durchaus die Möglichkeit, dass sich auch SchülerInnen und ihre Eltern, die sonst die allgemeine Realschule gewählt hätten, sich für den neuen Profilzweig entscheiden werden. Je nach Konzept kann die allgemeine Realschule weiterhin den Halbtagsunterricht anbieten, sie könnte jedoch auch zum offenen oder gebundenen Ganztag wechseln.</p>
<p>In der Sitzung des Schulausschusses vom 10.01.2011 stieß unser Konzept der berufsorientierten Realschule auf großes und durchweg zustimmendes Interesse bei den Schulleitern aller Schulformen, obgleich nicht zu verkennen ist, dass die mit der Einführung der Gemeinschaftsschule vom Ministerium in Aussicht gestellten Vergünstigungen (z.B. bei der Bemessung des Lehrdeputats) von der Lehrerschaft durchaus zur Kenntnis genommen werden dürften.</p>
<p>Die nachfolgenden Diskussionen im Schulausschuss und Hauptausschuss drehten sich im wesentlichen um die Frage, ob die eindeutig auf die Errichtung der Gemeinschaftsschule gerichtete Formulierung des Beschlussvorschlages der Verwaltung oder unsere neutralere Formulierung der &#8220;Teilnahme an einem noch zu präzisierenden Schulversuch nach § 25 Schulgesetz&#8221; beschlossen werden soll.</p>
<p>Letztlich konnte folgender Kompromiss erzielt werden:</p>
<p>&#8220;<em>Grundsätzlich wird Interesse bekundet, am &#8220;Schulversuch Gemeinschaftsschule&#8221; ab dem Schuljahr 2012/2013 teilzunehmen. Eine endgültige Entscheidung soll in jedem Fall unter Berücksichtigung der kreisweiten Schulentwicklungsplanung dann schnellstmöglich getroffen werden. Gegenüber dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist mitzuteilen, dass Interesse zur Teilnahme am &#8220;Schulversuch Gemeinschaftsschule&#8221; besteht.</em></p>
<p><em><strong>Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Schulleitern der Schulen am Schulzentrum Kreuzau und den Grundschulen alle möglichen Alternativen ergebnisoffen zu erarbeiten und zur übernächsten Sitzung des Schulausschusses vorzulegen.</strong> Dabei sollen auch mögliche Kooperationen mit den Nachbarkommunen berücksichtigt werden. Außerdem sind Vorschläge zum Ablauf einer möglichen Elternbefragung zu erarbeiten. Das Beratungsangebot des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen soll in Anspruch genommen werden.&#8221;</em></p>
<p>Da die Vertreter aller Fraktionen übereinstimmend gelobten, darauf zu achten, dass die Verwaltung auch wirklich alle möglichen Alternativen ergebnisoffen erarbeiten und vorlegen wird, haben wir letztlich den Kompromiss mitbeschlossen. Auf seine Realisierung dürfen wir mir Recht gespannt sein!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sitzungs des Rates vom 07.12.2010 aus Sicht der FDP</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Dec 2010 21:22:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Erik Meurer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsorientierte Realschule]]></category>
		<category><![CDATA[Friedhofsgebühren]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinschaftsschule]]></category>
		<category><![CDATA[Gesamtschule]]></category>
		<category><![CDATA[Müllgebühren]]></category>
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		<category><![CDATA[Schülerfahrtkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Verbundschule]]></category>

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		<description><![CDATA[In dieser Sitzung war zunächst vor allem erfreulich, dass für Kreuzau sowohl die Müllgebühren als auch die Friehofsgebühren gesenkt werden konnten. Grundsätzlich richtig finden wir den Beschluss zur Errichtung von Beleuchtungskörpern für den Rad- und Fußweg entlang der für Fußgänger und Radfahrer gefährlichen L 249 zwischen Drove und Kreuzau. Für diese fußläufige Verbindung zwischen Drove und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Sitzung war zunächst vor allem erfreulich, dass für Kreuzau sowohl die <strong>Müllgebühren</strong> als auch die <strong>Friehofsgebühren</strong> gesenkt werden konnten.</p>
<p>Grundsätzlich richtig finden wir den Beschluss zur Errichtung von <strong>Beleuchtungskörpern für den Rad- und Fußweg</strong> entlang der für Fußgänger und Radfahrer gefährlichen <strong>L 249 zwischen Drove und Kreuzau</strong>. Für diese fußläufige Verbindung zwischen Drove und Kreuzau hat der Rat in seiner Gesamtheit viele Jahre lang gekämpft.  Die Beleuchtung ist praktisch das &#8220;Tüpfelchen auf dem i&#8221; für diesen Weg.</p>
<p>Natürlich ist nicht von der Hand zu weisen, dass diese Maßnahme auch durch die Bemühungen der Verwaltung beeinflusst worden sind,  diesem Weg das Merkmal der &#8220;besonderen Gefährlichkeit&#8221; zu nehmen. Ob der Weg  &#8220;besonders gefährlich&#8221; ist oder nicht, spielt bekanntlich eine Rolle, <a href="http://www.fdpkreuzau.de/2010/07/31/ubernahme-der-schulerfahrtkosten-fur-schulerinnen-und-schuler-aus-dem-ortsteil-drove-neue-entwicklungen/">ob einem Teil der Drover Schüler die Fahrkosten ersetzt werden müssen oder nicht</a>. Grundsätzlich kann es aber nicht angehen, dass eine aus städtbaulicher Sicht für die Gesamtheit der Bürger sinnvolle Maßnahme nur deslhalb unterbleibt, damit dieser Weg weiterhin als &#8220;besonders gefährlich&#8221; gelten kann.</p>
<p>Sicherlich wird das Thema der Fahrtkostenerstattung demnächst wieder auf der Tagesordnung des Rates stehen. Aus unserer Sicht ist der Weg als Schulweg aus zwei Gründen nach wie vor problematisch:</p>
<p>Im Winter haben wir Zweifel, ob ein <strong>Winterdienst</strong> überhaupt stattfindet und falls er stattfindet, ob der Weg in der für die Fahrten zur Schule relevanten Zeit tatsächlich schon von Eis und Schnee befreit ist. Dies erscheint insbesondere an der sehr abschüssigen Strecke zum Stadion hin von Bedeutung. Im Sommer konnten man beobachten, dass unmittelbar an den Fuß- und Radweg ein hohes <strong>Maisfeld</strong> angrenzte. Dies ist in der heutigen Zeit sogar bei Tag eine nicht zu unterschätzende Gefahr für Kinder und Jugendliche. Darüber wird noch zu reden sein.</p>
<p>Der wohl wichtigste Tagesordnungspunkt betraf die <strong>Entwicklung des schulischen Angebots</strong> in der Gemeinde Kreuzau. Bekanntlich werden die Schülerzahlen in den kommenden Jahren allgemein aufgrund der demographischen Entwicklung stark zurückgehen. Der Rückgang ist in Kreuzau so stark, dass die Hauptschule  in Verbindung mit den geänderten Anmeldewünschen der Eltern künftig wahrscheinlich keine Existenzgrundlage mehr haben wird.</p>
<p>Wie kann dem entgegengewirkt werden? Der Kreis Düren hat einen Schulentwicklungsplan für den gesamten Kreis in Auftrag gegeben, der im Sommer 2011 fertig werden soll. Die CDU-Fraktion Kreuzau hat daraufhin beantragt, dass der Rat erstens diese Beauftragung &#8220;begrüßen &#8221; , zweitens  mit den Nachbarkommunen Gespräche führen und drittens nicht vorschnell an dem Schulversuch der neuen Landesregierung teilnehmen soll , eine Gemeinschaftsschule zu gründen.</p>
<p>Daraufhin haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam beantragt, der Rat soll die Verwaltung beauftragen, schnellstmöglich die notwendigen Schritte für einen Antrag auf Teilnahme am Schulversuch &#8220;Gemeinschaftsschule&#8221; für das Schuljahr 2012/2013 einzuleiten.</p>
<p>Wir von der FDP haben darauf hingewiesen, dass es einerseits nicht sehr sinnvoll ist, abzuwarten bis der kreisweite Schulentwicklungsplan vorliegt, weil im gesamten Kreisgebiet bereits Gespräche zwischen den Gemeinden stattgefunden haben und stattfinden, ob und welche Kooperationen möglich sind. Andererseits macht es auch keinen Sinn, die Verwaltung zu beauftragen ebenfalls Gespräche mit anderen Kommunen zu führen, wenn sich der Rat nicht im Klaren darüber ist, welcher Weg künftig für die Kreuzauer Schulentwicklung eingeschlagen werden soll. Auch eine  ungeprüfte Teilnahme an dem verfassungsrechtlich nicht unumstrittenen Modellversuch &#8220;Gemeinschaftsschule&#8221; kann nicht ohne weiteres als Königsweg gelten.</p>
<p>Insofern begrüßen wir ausdrücklich den in der Ratssitzung gefundenen Kompromiss, am 10.01.2011 eine Sitzung des Schulausschusses und am 11.01.2011 eine Sitzung des Hauptausschusses einzuberufen, in denen die Gesamtproblematik mit allen Facetten auf den Tisch kommt. Auch in der Sitzung des Hauptausschusse sollen die Schulleiter und Schulleiterin der betroffenen Schulen des Schulzentrums (Hauptschule, Realschule und Gymnasium) das Recht erhalten, an der Diskussion teilzunehmen.</p>
<p>Wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus, in dieser für die Entwicklung der Gemeinde so wichtigen Frage alle ideologischen Scheuklappen abzulegen und zu einer Lösung zu kommen, die es allen Kreuzauer Schülerinnen und Schülern ermöglicht, nach wie vor jeden gewünschten Abschluss, gleich ob Abitur oder Fachoberschulreife in Kreuzau erwerben zu können. Wir haben in Kreuzau mit dem großzügen Schulzentrum einschließlich der neu errichteten Mensa die allerbesten Voraussetzungen um jede gewünschte Schulform, sei es &#8220;<strong>Gemeinschaftsschule mit eigener Oberstufe</strong>&#8221; oder &#8221;<strong>Verbundschule mit selbständigem Gymnasium&#8221;</strong> oder &#8220;<strong>berufsorientierter Realschule als adaptiver Profilzweig einer allgemeinen Realschule mit selbständigem Gymnasium&#8221;</strong> oder <strong>&#8220;Gesamtschule mit gymnasialem Zweig&#8221;"</strong> anzubieten.</p>
<p>Sämtliche hier in Frage stehenden Konzepte haben Vor- und Nachteile, die es sorgfältig abzuwägen geht. Keinesfalls darf es dazu kommen, dass Kreuzauer Schüler un Schülerinnen abwandern müssen und Schulgebäude des Schulzentrums leerstehen. Wir sind zunächst für alle Lösungen offen und wollen daran mitwirken, dass es zu einer für die Kreuzauer Schülerinnen und Schüler  optimalen Lösung kommt.</p>
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