Anträge zu TOP 2 der 21. Sitzung des Hauptausschusses und zum entsprechenden TOP der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau „Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2013
– Vorlage14/2013 1.Ergänzung“
Die FDP-Fraktion stellt zu den genannten Tagesordnungspunkten des Hauptausschusses und des Rates folgende Anträge:
- Der Bürgermeister wird beauftragt, umgehend die personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Schaffung der Stelle eines/r Finanzcontrollers/in zum Aufbau eines internen Controllingsystems in der Gemeindeverwaltung Kreuzau zu schaffen. Für eine der im Begründungstext vorgeschlagenen Alternativen sind entsprechende Beträge in den Haushalt einzustellen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Kreis Düren eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Inhalt abzuschließen, dass die örtliche Rechnungsprüfung des Kreises Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung in der Gemeinde Kreuzau gegen Kostenerstattung übernimmt. Von der Möglichkeit
des § 102 Abs. 2 Satz 2 GO ist insofern Gebrauch zu machen, als die Wahrnehmung der Rechnungsprüfung des Kreises nur auf diejenigen Aufgabengebiete der Rechnungsprüfung in der Gemeinde gem. §103 Abs. 1 GO NRW beschränkt wird, die nicht die Prüfungshandlungen des von der Gemeinde beauftragten Wirtschaftsprüfers zur Prüfung der Jahresabschlüsse zum Inhalt haben. In der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist ausdrücklich vorzusehen, dass der Rat der Gemeinde Kreuzau der Rechnungsprüfung des Kreises als weitere Aufgabe die Prüfung der Verwaltung der Gemeinde Kreuzau auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit nach § 103 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW überträgt. Für die voraussichtlich zu erbringende Kostenerstattung ist ein angemessener Betrag in den Haushalt einzustellen. - Die von der Verwaltung erstmalig ab dem Haushaltsjahr 2017 eingeplanten Nutzungsentgelte der Vereine für Sportstätten in Höhe von 50.000 EURO (Kostenstelle 4210101, Sachkonto 432105) sind zeitlich vorzuziehen und bereits ab dem Haushaltsjahr 2014 anzusetzen. Mit der Erstellung einer entsprechenden Satzung ist unverzüglich zu beginnen, um den betroffenen Vereinen Planungssicherheit zu bieten.
- Die für Kostenstelle 2450101 Sachkonto 524110 und Sachkonto 524120 eingeplanten Aufwendungen sind ab 2014 um die im Zusammenhang mit den in Folge der Dachsanierung und der Erneuerung der Lüftungsanlage prognostizierten Energieeinsparungen zu kürzen.
Begründung zu 1:
Im Rahmen der Mitteilung 30/2012 für den öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses vom 27.11.2013 wurden die Funktionen des Controllings und die Möglichkeiten des Einsatzes eines Controllers bzw. einer Controllerin in der Gemeindeverwaltung Kreuzau zutreffend dargestellt. Auch den in der Mitteilung 30/2012 getroffenen Aussagen, dass „ein sinnvolles und systematisches Controlling nicht nebenher mit bestehendem Personal durchgeführt werden“ kann und dass man „eine/n entsprechend ausgebildete/n Mitarbeiter/in mit betriebswirtschaftlicher Ausbildung“ braucht, ist zuzustimmen.
Folgende Lösungsalternativen bieten sich an:
a.) Mittels einer externen Stellenausschreibung wird ein/e qualifizierter Mitarbeiter/in (Entgeltgruppe 11 TVöD) gesucht und eingestellt.
b.) Der in der Abteilung Finanzen beschäftigte „Betriebswirt, der in seiner früheren Tätigkeit auch bereits Controlling betrieben hat“, wird durch Einstellung eines/r Mitarbeiters/in oder durch Umschichtungen im Personalbereich so entlastet, dass er die Aufgabe des Finanzcontrollers mit übernehmen kann.
c.) Einstellung eines/r Anwärters/in als Beamter/in auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes und Entsendung an die FHöV NRW in Köln zur Absolvierung des dualen Studienganges „Kommunaler
Verwaltungsdienst – Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre (B.A)“ mit dem Abschluss als „Bachelor of Arts (B.A)“. Der/Die Anwärter/in wird in den Praxisphasen neben dem notwendigen Erwerb eines breiten Überblicks über die Tätigkeitsfelder der Gemeindeverwaltung vornehmlich im Bereich der Abteilung Finanzen eingesetzt, um ihn/sie auf seine/ihre künftige Tätigkeit als
Finanzcontroller/in vorzubereiten. Diese Absicht und die Erwartung, dass der/die Bewerber/in nach erfolgreichem Studienabschluss in der Gemeindeverwaltung Kreuzau als Finanzcontroller/in tätig werden wird, ist den Bewerbern bereits bei den Einstellungsgesprächen ausdrücklich zu vermitteln.
Die Alternativen a.) und insbesondere b.) sind zweifellos die sichersten Wege, kurzfristig ein effektives Controlling in der Gemeindeverwaltung Kreuzau zu implementieren aber sie kosten auch ihr Geld. Die Alternative c.) würde nur mittelfristig ihre volle Wirkung entfalten können. Sie ist auch risikoreich, weil nicht gewährleistet ist, dass der/die Bewerber/in den in ihn/sie gesetzten Erwartungen gerecht werden kann und auch ob er/sie die Planstelle als Finanzcontroller/in nach Studienabschluss
überhaupt antreten wird. Allerdings besteht im positiven Fall die Aussicht, dass er/sie bei Aufnahme der Controllertätigkeit die Gemeindeverwaltung „von der Pike auf“ kennengelernt hat und sofort effektiv einsetzbar sein wird. Die Alternative c.) wäre zumindest auf kurze Sicht die preiswerteste Lösung.
Begründung zu 2.
Wie in der Mitteilung 30/2012 zutreffend zum Ausdruck kommt, besteht das Controlling aus den Elementen „Planung“, „Steuerung“ und „Kontrolle“. Durch die Einrichtung und Besetzung einer Controllingstelle (gem. Nr. 1) wären alle drei Bereiche zumindest für eine kleine Gemeinde wie Kreuzau, auch im Zusammenspiel mit den in der Mitteilung beschriebenen ohnehin vorhandenen Instrumenten hinreichend abgedeckt.
Solange diese Stelle jedoch nicht eingerichtet und besetzt ist, besteht in der Gemeindeverwaltung ein eindeutiges Kontrolldefizit. Wie bereits in unserer Haushaltsrede 2012 ausführlich dargelegt, hat der Rechnungsprüfungsausschuss rechtlich keine Möglichkeit, eigenständig die Prüfung von Vergaben und/oder die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit vorzunehmen. Wir haben damals ausgeführt:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zwar zu überprüfen, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen der
Gemeinde entsprechendes Abbild liefert. Diese Prüfung ist durch die Beiziehung eines Wirtschaftsprüfers zu hundert Prozent gewährleistet. Darum geht es aber nicht. Was weder Rechnungsprüfungsausschuss noch Wirtschaftsprüfer überprüfen können und dürfen sind Fragen, ob und wie der Haushaltsplan eingehalten worden ist oder ob die Verwaltung zweckmäßig und wirtschaftlich gearbeitet hat. Dies wären Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung.“
Unser Antrag beinhaltet einerseits sicherlich keine Ideallösung, weil mit der Kontrolle lediglich ein Teilaspekt des Controllingkonzeptes, wenn auch nur mit zeitlicher Verzögerung und noch dazu mit externen Kräften des Kreises abgedeckt würde.
Andererseits bietet die Lösung auch Vorteile. Durch eine entsprechende Gestaltung der Vereinbarung wäre das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren für die Durchführung der übernommenen Aufgaben in ihrer sachlichen Tätigkeit unmittelbar dem Rat der Gemeinde Kreuzau zu unterstellen und diesem unmittelbar verantwortlich (§ 104 Abs. 1 GO NRW).
Die Lösung ist zudem bei einem angenommenen Stundensatz von 60 EURO je angefangene Stunde eine verhältnismäßig preiswerte Möglichkeit, gezielt größere Vorhaben in der Gemeinde und/oder bestimmte Aspekte des Verwaltungshandelns auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüfen zu lassen. Diese Möglichkeit ist schon wegen ihrer präventiven Wirkung nicht zu vernachlässigen. Sobald das Controlling vollständig implementiert ist, könnte auf die Dienste des Kreises verzichtet werden.
Begründung zu 3.
Die Fragen der Einführung von Nutzungsentgelten und die Neuregelungen des Zuschusswesens an Vereine liegen bereits seit dem 17.08.2008 (Vorlage 46/2008) auf Eis. Ausgearbeitete und detaillierte Vorschläge der FDP-Fraktion sind dem Rat und der Verwaltung mindestens seit diesem Zeitpunkt bekannt. Wenn sich der Bürgermeister nun entschließt, Nutzungsentgelte ab dem Haushaltsjahr 2017 einzuplanen, ist nicht einzusehen, warum dies angesichts der Haushaltslage nicht bereits ab 2014 erfolgen sollte.
Dieses Haushaltsjahr erscheint bereits unter dem Gesichtspunkt des Akzeptanz wegen des zeitlichen Zusammenfalls mit der äußert kostspieligen Sanierung der Großsporthalle Kreuzau günstig.
Begründung zu 4.
Für die Zustimmung des Rates zur Sanierung der Großsporthalle Kreuzau ist seitens der Verwaltung und des Gutachters mit bedeutenden Einsparungen beim Energieverbrauch geworben worden. Falls mit diesen Einsparungen ernsthaft zu rechnen ist, sollten sie auch in der Haushaltsplanung ihren unmittelbaren Niederschlag finden.
Kreuzau, den 15.03.2012
gez. Egbert Braks
(Fraktionsvorsitzender)