Anträge der FDP zum Haushalt 2013

15 März 2013

Anträge zu TOP 2 der 21. Sitzung des Hauptausschusses und  zum entsprechenden TOP der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau „Haushaltssatzung  mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2013
– Vorlage14/2013 1.Ergänzung“

 

Die FDP-Fraktion stellt zu den  genannten Tagesordnungspunkten des Hauptausschusses und des Rates folgende Anträge:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, umgehend die  personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Schaffung der Stelle  eines/r Finanzcontrollers/in zum Aufbau eines internen Controllingsystems in  der Gemeindeverwaltung Kreuzau zu schaffen. Für eine der im Begründungstext  vorgeschlagenen Alternativen sind entsprechende Beträge  in den Haushalt einzustellen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Kreis Düren  eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Inhalt abzuschließen, dass die  örtliche Rechnungsprüfung des Kreises Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung  in der Gemeinde Kreuzau gegen Kostenerstattung übernimmt. Von der Möglichkeit
    des § 102 Abs. 2 Satz 2 GO ist insofern Gebrauch zu machen, als die Wahrnehmung  der Rechnungsprüfung des Kreises nur auf diejenigen Aufgabengebiete der  Rechnungsprüfung in der Gemeinde gem. §103 Abs. 1 GO NRW beschränkt wird, die  nicht die Prüfungshandlungen des von der Gemeinde beauftragten  Wirtschaftsprüfers zur Prüfung der Jahresabschlüsse zum Inhalt haben. In der
    öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist ausdrücklich vorzusehen, dass der Rat  der Gemeinde Kreuzau der Rechnungsprüfung des Kreises als weitere Aufgabe die  Prüfung der Verwaltung der Gemeinde Kreuzau auf Zweckmäßigkeit und  Wirtschaftlichkeit nach § 103 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW überträgt. Für die voraussichtlich  zu erbringende Kostenerstattung ist ein angemessener Betrag in den Haushalt  einzustellen.
  3. Die von der Verwaltung erstmalig ab dem Haushaltsjahr  2017 eingeplanten Nutzungsentgelte der Vereine für Sportstätten in Höhe von  50.000 EURO (Kostenstelle 4210101, Sachkonto 432105) sind zeitlich vorzuziehen  und bereits ab dem Haushaltsjahr 2014 anzusetzen. Mit der Erstellung einer  entsprechenden Satzung ist unverzüglich zu beginnen, um den betroffenen  Vereinen Planungssicherheit zu bieten.
  4. Die für Kostenstelle 2450101 Sachkonto 524110 und  Sachkonto 524120 eingeplanten Aufwendungen sind ab 2014 um die im Zusammenhang  mit den in Folge der Dachsanierung und der Erneuerung der Lüftungsanlage  prognostizierten Energieeinsparungen zu kürzen.

 

 

Begründung zu 1:

 

Im Rahmen der Mitteilung  30/2012 für den öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses vom 27.11.2013  wurden die Funktionen des Controllings und die Möglichkeiten des Einsatzes eines  Controllers bzw. einer Controllerin in der Gemeindeverwaltung Kreuzau  zutreffend dargestellt. Auch den in der Mitteilung 30/2012 getroffenen  Aussagen, dass „ein sinnvolles und  systematisches Controlling nicht nebenher mit bestehendem Personal durchgeführt  werden“ kann und dass man „eine/n  entsprechend ausgebildete/n Mitarbeiter/in mit betriebswirtschaftlicher  Ausbildung“ braucht, ist zuzustimmen.

 

Folgende Lösungsalternativen  bieten sich an:

 

a.)    Mittels einer externen Stellenausschreibung wird ein/e  qualifizierter Mitarbeiter/in (Entgeltgruppe 11 TVöD) gesucht und eingestellt.

b.)    Der in der Abteilung Finanzen beschäftigte „Betriebswirt, der in seiner früheren  Tätigkeit auch bereits Controlling betrieben hat“, wird durch Einstellung  eines/r Mitarbeiters/in oder durch Umschichtungen im Personalbereich so entlastet,  dass er die Aufgabe des Finanzcontrollers mit übernehmen kann.

c.)     Einstellung eines/r  Anwärters/in als Beamter/in auf Widerruf in den  Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes und  Entsendung an die FHöV NRW in Köln zur Absolvierung des dualen Studienganges „Kommunaler
Verwaltungsdienst – Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre (B.A)“ mit dem  Abschluss als „Bachelor of Arts (B.A)“. Der/Die Anwärter/in wird in den  Praxisphasen neben dem notwendigen Erwerb eines breiten Überblicks über die  Tätigkeitsfelder der Gemeindeverwaltung vornehmlich im Bereich der Abteilung  Finanzen eingesetzt, um ihn/sie auf seine/ihre künftige Tätigkeit als
Finanzcontroller/in vorzubereiten. Diese Absicht und die Erwartung, dass  der/die Bewerber/in nach erfolgreichem Studienabschluss in der  Gemeindeverwaltung Kreuzau als Finanzcontroller/in tätig werden wird, ist den  Bewerbern bereits bei den Einstellungsgesprächen ausdrücklich zu vermitteln.

 

Die Alternativen a.) und  insbesondere b.) sind zweifellos die sichersten Wege, kurzfristig ein effektives  Controlling in der Gemeindeverwaltung Kreuzau zu implementieren aber sie kosten  auch ihr Geld. Die Alternative c.) würde nur mittelfristig ihre volle Wirkung  entfalten können. Sie ist auch risikoreich, weil nicht gewährleistet ist, dass  der/die Bewerber/in den in ihn/sie gesetzten Erwartungen gerecht werden kann  und auch ob er/sie die Planstelle als Finanzcontroller/in nach Studienabschluss
überhaupt antreten wird. Allerdings besteht im positiven Fall die Aussicht,  dass er/sie bei Aufnahme der Controllertätigkeit die Gemeindeverwaltung „von  der Pike auf“ kennengelernt hat und sofort effektiv einsetzbar sein wird. Die Alternative  c.) wäre zumindest auf kurze Sicht die preiswerteste Lösung.

 

Begründung zu 2.

 

Wie in der Mitteilung 30/2012  zutreffend zum Ausdruck kommt, besteht das Controlling aus den Elementen  „Planung“, „Steuerung“ und „Kontrolle“. Durch die Einrichtung und Besetzung  einer Controllingstelle (gem. Nr. 1) wären alle drei Bereiche zumindest für  eine kleine Gemeinde wie Kreuzau, auch im Zusammenspiel mit den in der  Mitteilung beschriebenen ohnehin vorhandenen Instrumenten hinreichend  abgedeckt.

 

Solange diese Stelle jedoch nicht eingerichtet  und besetzt ist, besteht in der Gemeindeverwaltung ein eindeutiges  Kontrolldefizit. Wie bereits in unserer Haushaltsrede 2012 ausführlich  dargelegt, hat der Rechnungsprüfungsausschuss rechtlich keine Möglichkeit,  eigenständig die Prüfung von Vergaben und/oder die Prüfung der Verwaltung auf  Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit vorzunehmen. Wir haben damals ausgeführt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zwar  zu überprüfen, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen der
Gemeinde entsprechendes Abbild liefert. Diese Prüfung ist durch die Beiziehung  eines Wirtschaftsprüfers zu hundert Prozent gewährleistet. Darum geht es aber  nicht. Was weder Rechnungsprüfungsausschuss noch Wirtschaftsprüfer überprüfen  können und dürfen sind Fragen, ob und wie der Haushaltsplan eingehalten worden  ist oder ob die Verwaltung zweckmäßig und wirtschaftlich gearbeitet hat. Dies  wären Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung
.“

 

Unser Antrag beinhaltet  einerseits sicherlich keine Ideallösung, weil mit der Kontrolle lediglich ein  Teilaspekt des Controllingkonzeptes, wenn auch nur mit zeitlicher Verzögerung  und noch dazu mit externen Kräften des Kreises abgedeckt würde.

 

Andererseits bietet die  Lösung auch Vorteile. Durch eine entsprechende Gestaltung der Vereinbarung wäre  das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren für die Durchführung der übernommenen  Aufgaben in ihrer sachlichen Tätigkeit unmittelbar dem Rat der Gemeinde Kreuzau  zu unterstellen und diesem unmittelbar verantwortlich (§ 104 Abs. 1 GO NRW).

 

Die Lösung ist zudem bei  einem angenommenen Stundensatz von 60 EURO je angefangene Stunde eine  verhältnismäßig preiswerte Möglichkeit, gezielt größere Vorhaben in der  Gemeinde und/oder bestimmte Aspekte des Verwaltungshandelns auf Zweckmäßigkeit  und Wirtschaftlichkeit überprüfen zu lassen. Diese Möglichkeit ist schon wegen  ihrer präventiven Wirkung nicht zu vernachlässigen. Sobald das Controlling  vollständig implementiert ist, könnte auf die Dienste des Kreises verzichtet  werden.

 

Begründung zu 3.

 

Die Fragen der Einführung von  Nutzungsentgelten und die Neuregelungen des Zuschusswesens an Vereine liegen  bereits seit dem 17.08.2008 (Vorlage 46/2008) auf Eis. Ausgearbeitete und detaillierte  Vorschläge der FDP-Fraktion sind dem Rat und der Verwaltung mindestens seit  diesem Zeitpunkt bekannt. Wenn sich der Bürgermeister nun entschließt,  Nutzungsentgelte ab dem Haushaltsjahr 2017 einzuplanen, ist nicht einzusehen,  warum dies angesichts der Haushaltslage nicht bereits ab 2014 erfolgen sollte.
Dieses Haushaltsjahr erscheint bereits unter dem Gesichtspunkt des Akzeptanz  wegen des zeitlichen Zusammenfalls mit der äußert kostspieligen Sanierung der  Großsporthalle Kreuzau günstig.

 

Begründung zu 4.

 

Für die Zustimmung des Rates zur  Sanierung der Großsporthalle Kreuzau ist seitens der Verwaltung und des  Gutachters mit bedeutenden Einsparungen beim Energieverbrauch geworben worden.  Falls mit diesen Einsparungen ernsthaft zu rechnen ist, sollten sie auch in der  Haushaltsplanung ihren unmittelbaren Niederschlag finden.

 

 

Kreuzau, den 15.03.2012

gez. Egbert Braks
(Fraktionsvorsitzender)