Beherrschendes Thema der Sitzung des Rates vom 11.05.2011 war die Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zum Genehmigungsantrag der Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH.
Beantragt wurde von der Firma die Verarbeitung von bis zu 470 t gebrauchtem Getränkekarton (Tetra Pak) pro Tag auf den Papiermaschinen PM 2 und PM 3. Bisher wurde Tetra Pak in der Niederauer Mühle zusammen mit klassischem Altpapier nur auf der PM 2 zu Wellpappenrohstoff verarbeitet. Dies soll nun künftig auch auf der neuen und fast fertiggestellten PM 3 geschehen.
Dem Rat lag zu diesem Thema die ausführliche Sitzungsvorlage 20/2011 des Bürgermeisters vor, die zuvor auch schon im Umweltausschuss beraten worden ist. Bei beiden Papiermaschinen handelt es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG, also um Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen. Hauptproblem für eine positive Stellungnahme des Rates waren die durch die Verarbeitung von Tetra Pak hervorgerufenen Luftverunreinigungen durch Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft durch Geruchsstoffe. Beleg für das tatsächliche Auftreten von Geruchsbelästigungen sind die wiederholten Klagen von Anwohnern des Kernortes Kreuzau und die Bildung der Bürgerinitiative „Saubere Luft in Kreuzau“ im Jahre 2009.
In der Verwaltungsvorlage 20/2011 werden akribisch genau potentielle Schwachstellen im Genehmigungsantrag der Firma herausgearbeitet, Einwände vorgetragen und Verbesserungsvorschläge gemacht. Die aufgestellten Forderungen wurden vom Umweltausschuss und später vom Rat teilweise modifiziert und beschlossen.
Die FDP hat die im Beschlussvorschlag vorgetragenen Bedenken der Punkte 2 bis 9 von vorneherein mitgetragen und unterstützt sie voll und ganz.
Lediglich die unter Punkt 1 geforderte Festschreibung der maximalen Anlieferungsmenge von gebrauchten Getränkekartons auf maximal 230 t/Tag bereitete und bereitet uns noch Probleme.
Die Presse hat zwar über unsere Einwände berichtet. Der Zeitungsartikel gibt unsere Meinung zwar nicht falsch aber doch stark verkürzt wieder, sodass wir an dieser Stelle das von uns im Rat gesagte noch einmal im Zusammenhang darstellen möchten:
- Die Frage, ob die Gemeinde der Genehmigungsbehörde tatsächlich eine Mengenbeschränkung auf maximal 230 t/Tag vorschlagen sollte, hat viele Facetten und muss fairerweise aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden.
- Aus der betriebswirtschaftlichen Sicht des Unternehmens stellt sich die Zielsetzung recht einfach dar. Die Niederauer Mühle hat künftig zwei Papiermaschinen (PM2 und PM3) und zwei Einsatzstoffe (Altpapier und Tetra Pak) zur Verfügung , die sie so miteinander kombinieren will, dass der Gewinn und damit die Rendite langfristig maximiert werden. Sie wird bei entsprechender Nachfrage konsequenterweise versuchen, die Anlagenkapazität voll auszulasten. Werden von außen Restriktionen (hier eine Beschränkung der Anlieferungsmenge von Tetra Pak) gesetzt und ist die Verarbeitung von Tetra Pak lukrativer als von Altpapier, geht dies zu Lasten ihres Gewinns.
- Aus gesamter Umweltsicht darf Tetra Pak nicht generell verteufelt werden. „Das Umweltbundesamt hat eine umfangreiche Ökobilanz über Getränkeverpackungen aufgestellt, aus der unter anderem hervorgeht, dass zwischen der Verwendung von Mehrweg-Glasflaschen und Einweg-Getränkekartons kein umfassender ökologischer Vor- oder Nachteil erkennbar ist“ Kritisiert wird allerdings die geringe Recyclingquote d.h. es werden nach Ansicht der Kritiker (z. B. der Deutschen Umwelthilfe) zu wenige gebrauchte Kartons verwertet und zu viele anderweitig entsorgt (http://de.wikipedia.org/wiki/Getr%C3%A4nkekarton)
Folgt man dieser Kritik müssten aus gesamthafter ökologischen Betrachtung möglichst viele Getränkekartons aus Tetra Pak recyceld werden. - Aufgabe der Mitglieder des Rates der Gemeinde Kreuzau ist es nun allerdings nicht, nur die betriebswirtschaftlichen Interessen des Unternehmens oder isoliert die Aspekte des allgemeinen Umweltschutzes zu betrachten. In erster Linie sind sie dafür gewählt, das Wohl der Kommune und aller ihrer EinwohnerInnen zu mehren.
- Würde die Forderung nach einer Mengenbegrenzung nicht erhoben, würde sich der dadurch bei der Firma entstehende Zusatzgewinn in höheren Zahlungen von Gewerbesteuer an die Gemeinde zum Nutzen des notleidenden Kreuzauer Haushalts niederschlagen. Außerdem investiert das Unternehmen, beschäftigt Mitarbeiter und regt die sonstige Geschäftstätigkeit (Handwerk, Zulieferbetriebe) in Kreuzau an.
- Auf der anderen Seite können nachhaltige Geruchsbeeinträchtigungen dazu führen, dass betroffene Bürger aus Kreuzau wegziehen und Touristen die Gemeinde meiden. Diese Effekte würden den Kreuzauer Haushalt belasten, weil sie entsprechend geringere Zuflüsse an Steuern und Abgaben auslösen könnten.
- Außerdem gebietet es die Fürsorgepflicht des Rates, dafür zu sorgen, dass Mitbürger nicht durch Luftverunreinigungen in unerträglicher Weise belästigt oder gar in ihrer Gesundheit gefährdet werden.
- Es sprechen also aus Sicht der FDP einerseits die Aspekte der Haushaltskonsolidierung dafür von Mengenbeschränkungen abzusehen. Andererseits wäre die Begrenzung der Produktionsmenge unter dem Blickwinkel des gesundheitlichen Wohls und des Wohlbefindens der betroffenen Kreuzauer Bürger sinnvoll.
- Nun hat die Niederauer Mühle im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Papiermaschine PM 3 große Investitionen getätigt (höherer Kamin, Einbezug der Stoffaufbereitung in das Entlüftungssystem), deren Wirksamkeit bisher nur theoretisch durch die Erstellung diverser Gutachten vermutet, nicht jedoch praktisch im laufenden Betrieb nachgewiesen werden kann.
- Niemand kann wissen, wie sich die Geruchssituation im künftigen Echtbetrieb wirklich darstellen wird. Wird die Situation insgesamt besser oder schlechter? Sind dieselben oder andere, mehr oder weniger Bürger betroffen?
- Auch erscheint unklar, wie sich eine größere oder kleinere Menge von verarbeiteten Getränkekartons auswirken würde, wenn man von vorne herein eine Mengenbegrenzung anordnet. Würde die Verarbeitung der maximalen Menge von Tetra Pak intensivere und/oder längere Geruchsbelästigungsphasen auslösen oder nicht?
- Eine rationale Entscheidung über eine Mengenbegrenzung ließe sich nur dann treffen, wenn die Niederauer Mühle für einen begrenzten Zeitraum (z.B. ein Jahr) die maximale Kapazitätsmenge produzieren würde und gleichzeitig bei der Gemeinde für diesen Zeitraum eine Beschwerdestelle eingerichtet würde, bei der betroffene Einwohner Meldung über Intensität und Häufigkeit der Geruchsbelästigungen machen könnten. Stichprobenhafte Überprüfungen der Daten durch die Beschwerdestelle wären zu gewährleisten.
- Erst nach Vorliegen dieser empirischen, objektiv dokumentierten Datensammlung könnte rational entschieden werden, ob vom Unternehmen zu verlangen wäre, die Zusatzgewinne teilweise für den Einbau besserer Filter zu verwenden oder die Produktionsmenge nachträglich zu begrenzen.
- All dies würde nur möglich durch den Einbau einer Revisionsklausel bei einer zeitlich begrenzten Genehmigung der höheren Produktionsmenge (z.B. nach § 8 oder § 12 Abs. 3 BImSchG). Würde sofort und endgültig entschieden, müssten die Beteiligten (Unternehmen und betroffene Bürger) so oder so für immer mit der u.U. falschen Entscheidung leben.
Leider konnte sich die Mehrheit des Rates unseren Vorstellungen nicht anschließen, sodass wir notgedrungen im Interesse der betroffenen Bürger den gesamten Beschluss mitgetragen haben (vgl. Auszug aus dem Ratsprotokoll).