Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH (Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 11.05.2011)

25 Mai 2011

Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk
Kreuzau, vom 14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 20/2011
BM Ramm schlägt vor, über den im Umweltausschuss mit Unterpunkten erarbeiteten Beschlussvorschlag im Gesamtpaket abzustimmen. RM Heidbüchel bittet unter Punkt 8 den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen: „In den Immissionsbetrachtungen werden immer nur
die Schornsteine angesprochen. Weshalb ist das Außenlager für Getränkekartons kein zu untersuchender Immissionspunkt? Gibt es Regularien oder Richtlinien für das Öffnen/Schließen der rückwärtigen Großtore?“
Mit dieser Ergänzung des Beschlussvorschlages sind die Ratsmitglieder einverstanden.
Prof. Meurer teilt mit, dass die FDP-Fraktion die unter Punkt 1 des Beschlussvorschlages festgelegte Produktionsobergrenze von maximal 230 t/Tag kritisch sehe. Er beantragt daher, Punkt 1 zu streichen und eine befristete Genehmigung zu erteilen.
RM Böcking bittet unter einem neuen Punkt 9 um Ergänzung des bestehenden Beschlussvorschlages: „Die Bezirksregierung Köln soll die Daten des BUB-Gutachtens (bakteriologische und Sporenbelastung) auf Plausibilität und Richtigkeit prüfen.“ Auch hiermit sind die Ratsmitglieder einverstanden.

RM Heidbüchel stellt fest, dass es seit Jahren Bürgerbeschwerden wegen der starken Geruchsbelästigungen gebe. Er unterstützt grundsätzlich die im Beschlussvorschlag des Umweltausschusses aufgeführten Forderungen und Bedenken. Nach Meinung der SPD-Fraktion müsse aber nunmehr ein Zeichen gesetzt werden, daher plädiere er, den Antrag begründet
abzulehnen. Bürgermeister Ramm und Herr Schmühl teilen hierauf mit, dass bei einer Ablehnung des Antrages die Bezirksregierung Köln die im Beschlussvorschlag enthaltenen Fragen und Forderungen überhaupt nicht mehr berücksichtigen werde.

Im Rahmen der folgenden ausführlichen Diskussion wird durch RM Kaptain eine Neuformulierung des ersten Absatzes des Beschlussvorschlages vorgeschlagen, der wie folgt lautet: „Gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung bestehen erhebliche Bedenken, es sei denn, die
folgenden Punkte werden im Verfahren berücksichtigt oder als unbegründet zurückgewiesen:“

Hinter Punkt 9 soll der folgende Satz noch ergänzend aufgenommen werden: „Ohne eine hinreichende Beantwortung und Berücksichtigung dieser Forderungen und Fragen kann die Zustimmung nicht erteilt werden.“ Mit dieser Formulierung sind die Ratsmitglieder einverstanden.

Prof. Meurer bittet, seinen Antrag auf befristete Genehmigung auf 1 Jahr ohne Mengenbegrenzung zur Abstimmung zu stellen.
Durch die SPD-Fraktion wird um eine Sitzungsunterbrechung für 5 Minuten gebeten. Dem wird stattgegeben. Danach wird die Sitzung um 21.00 Uhr fortgesetzt. Prof. Meurer zieht seinen Antrag zurück.
Anschließend lässt Bürgermeister Ramm über den erweiterten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zum Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG gegenüber der Bezirksregierung abzugeben:

Gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung bestehen erhebliche Bedenken, es sei denn, die folgenden Punkte werden im Verfahren berücksichtigt oder als unbegründet zurückgewiesen:

1.  Die Anlieferungsmenge von gebrauchtem Getränkekarton beträgt maximal 230 t/Tag bzw. 83.965 t/Jahr.
Die Bezirksregierung wird aufgefordert, darzustellen, wie sie die Einhaltung der Vorgaben sicherstellen wird.

2.  Vor Erteilung der Genehmigung ist eine Stellungnahme des DWD einzuholen. Hierbei sollten folgende Fragen beantwortet werden:

a)  Sind die Daten der Station Nörvenich generell geeignet?
b)  Ist das Jahr 1993 auch heute noch repräsentativ?
c)  Ist es nicht im Sinne einer genauen  Beschreibung der Wetterbedingungen in Kreuzau zielführender, auch mit den Daten der Wetterstation in Heimbach eine Betrachtung anzustellen, da aufgrund der Talendlage weder die Daten von Heimbach noch von Nörvenich für sich betrachtet die Bedingungen in Kreuzau korrekt wiedergeben?
d)  Wäre es ggfs. möglich, die Kamine im Bereich der PM2 zu erhöhen bzw. durch höhere zu ersetzen oder ist es machbar, bei genauer Lokalisation der
Immissionspunkte über eine gezielte Erfassung die Reinigung der Abluft über modernste Filtertechnik zu erreichen?
e)  Führt die Abweichung vom Regelfall des Mischungsverhältnisses Tetrapak zu Altpapier hin zu einer bis 100%igen Verwendung von Tetrapak nicht zu einer Veränderung der Ausgangsdaten für die Untersuchung? Müssen nicht daher Referenzszenarien mit 0 bzw. 100% Tetrapak in der Stoffaufbereitung erstellt werden?
f)  Da die LANUV ebenfalls eine Stellungnahme abgeben wird, sollte zusätzlich die LANUV um Stellungnahme gebeten werden, ob die Geruchsimmissionsdaten der Firma Aqua System Consult vom Dezember 2001 ohne weitere Überprüfung heute noch übernommen werden können.

Ist das Berechnungsprogramm AUSTAL 2006 in der Version 2.4.7 die geeignete Wahl für die Geruchsimmissionsberechnungen?

Die Bezirksregierung Köln wird gebeten zu prüfen, ob die Geruchsimmissionsprognose der TÜV Rheinland Immissionsschutz-  und Energiesysteme GmbH vom 20.01.2011 identisch mit der Analyse der TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH vom 03.02.2011 ist.

3.  Aus Kapitel 4, Seite 10/1, des Originalantrages ergibt sich die erstmalige Aussage, dass einer der hauptgeruchsrelevanten Stoffe Trimethylamin ist. Daher sind folgende Fragen zu klären:
a)  Ist dieser Stoff in der Geruchsimmissionsprognose des TÜV Rheinland vom 03.02.2011 berücksichtigt worden?
b)  Ist es eine durch die Genehmigungsbehörde geteilte Erkenntnis, dass
Trimethylamin die Hauptgeruchsquelle ist?
c)  Ist der Entstehungsort eindeutig zu lokalisieren?
d)  Besteht die Möglichkeit, den Stoff an diesem Ort gesondert zu erfassen und ggfs. zu filtern?
e)  Wird die Auffassung der Gemeinde, dass zur Verminderung oder Vermeidung einer Geruchsbelästigung eine kontinuierliche systemische Prozessanalyse und - überwachung erfolgen muss, von der Genehmigungsbehörde geteilt?
4.  Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Wasserkreislaufs ist die Nebenbestimmung aufzunehmen, dass die Überwachung der Wasserqualität zukünftig durch den Einsatz moderner Technik und nicht durch Probennahmen von Hand erfolgt.

Zu den verwendeten Stoffen im Wasserkreislauf fehlen Stoffangaben, die
Sicherheitsdatenblätter  sind durch den Antragsteller vorzulegen, damit die
Genehmigungsbehörde die Gefährdung des Abwassers einschätzen kann.

5.  Die Bezirksregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob die Indirekteinleitergenehmigung ergänzt oder erweitert werden muss.
In diesem Zusammenhang ist weiterhin zu prüfen, ob die aufnehmende Abwasserleitung ausreichend dimensioniert ist und ob sich bei möglichen Rückstaus weitere Geruchsbelästigungen aus Zersetzungsprozessen ergeben können.

6.  Bei der nur 1 Seite umfassenden Stellungnahme der Fa. Accon zu den Lärmimmissionen ist zu klären, auf welcher Basis die Stellungnahme erfolgt ist.

7.  Bezüglich des Satzes „Altlastenverdacht besteht bei dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht“ ist nach Auffassung der Gemeinde Kreuzau Rücksprachebedarf mit dem Amt 66 der zuständigen Kreisverwaltung Düren gegeben.

Die Genehmigungsbehörde wird aufgefordert, diese Rücksprache wahrzunehmen.

8.  In den Immissionsbetrachtungen werden immer nur die Schornsteine angesprochen.
Weshalb ist das Außenlager für Getränkekartons kein zu untersuchender
Immissionspunkt?
Gibt es Regularien oder Richtlinien für das Öffnen/Schließen der rückwärtigen Großtore?

9.  Die Bezirksregierung Köln soll die Daten des BUB-Gutachtens (bakteriologische und Sporenbelastung) auf Plausibilität und Richtigkeit prüfen.

Ohne eine hinreichende Beantwortung und Berücksichtigung dieser Forderungen und Fragen kann die Zustimmung der Gemeinde nicht erteilt werden.

Aus diesen Punkten ergibt sich die weitere Forderung der Gemeinde Kreuzau, auf die Zulassung des vorzeitigen Beginns zu verzichten.

Beratungsergebnis:  Einstimmig, bei 0 Enthaltungen