Wie in unserem Bericht über die Sitzung des Rates vom 07.12.2010 angekündigt, fanden am 10. und 11.01.2011 die Sitzungen des Schulausschusses, des Hauptausschusses und Rates über die Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Gemeinde Kreuzau statt.
Bekanntlich hatten die Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen einen Antrag gestellt, nach dem die Gemeinde Kreuzau gegenüber der Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Interesse bekunden solle, ab dem Schuljahr 2012/2013 am “Schulversuch Gemeinschaftsschule” teilzunehmen. Während die Verwaltung mit ihrem Beschlussvorschlag für die Sitzung vom 07.12.2010 in Anlehnung an die Vorstellungen der CDU noch für ein grundsätzliches Abwarten plädiert hatte, ist der Bürgermeister mit seinem Beschlussvorschlag für die Sitzung vom 11.01.2011 nunmehr offensichtlich voll auf die Linie von Rot/Grün eingeschwenkt:
“Grundsätzlich wird Interesse bekundet, am “Schulversuch Gemeinschaftsschule” ab dem Schuljahr 2012/2013 teilzunehmen. Eine endgültige Entscheidung soll in jedem Fall unter Berücksichtigung der kreisweiten Schulentwicklungsplanung dann schnellsmöglich getroffen werden. Gegenüber dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist mitzuteilen, dass Interesse zur Teilnahme am “Schulversuch Gemeinschaftsschule” besteht.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Schulleitern der Schulen am Schulzentrum Kreuzau die Grundlagen einer Konzeption für den ”Schulversuch Gemeinschaftsschule” zu erarbeiten und zur nächsten Sitzung des Schulausschusses vorzulegen. Das Beratungsangebot des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen soll in Anspruch genommen werden.“
Es liegt auf der Hand, dass diese plötzliche Kehrwende des Bürgermeisters weder im Interesse von CDU noch im Interesse der FDP lag. Schließlich beinhaltete der Kompromiss vom 07.12.2010, dass im Januar 2012 unter Beteiligung der Schulleiter eine breit angelegte Debatte über die Vor- und Nachteile aller möglichen Varianten stattfinden solle.
Wir haben uns daher die Mühe gemacht, für die Sitzungen des Schulausschusses, des Hauptausschusses und des Rates am 10./11.01.2011 einen eigenen Änderungsantrag einzubringen. Darin haben wir folgendes verlangt:
Welche Alternativen stehen nach den prognostizierten Anmeldezahlen überhaupt zur Debatte?
Das bisherige dreigliedrige Schulsystem mit Gymnasium, Realschule und Hauptschule lässt sich wegen der geringen Anmeldezahlen für die Hauptschule nicht mehr halten. Aus dem selben Grund ist auch ein einfacher organisatorischer Zusammenschluss von Realschule und Hauptschule zu einer sog. Verbundschule nicht realisierbar.
Ohne Einschränkungen möglich wäre die Errichtung einer Gesamtschule unter Einbezug sämtlicher bisheriger Schultypen. Da keine der im Rat vertretenen Parteien derzeit die Aufgabe der Eigenständigkeit des Kreuzauer Gymnasiums wünscht, sollte an diesem überparteilichen Konsens auch nicht ohne Not gerüttelt werden.
Auch die von der rot-grünen Landesregierung offenbar gewünschte “erste Variante” einer Gemeinschaftsschule kommt aus demselben Grund für Kreuzau nicht in Frage. Bei dieser Variante würden alle weiterführenden Schulen in Kreuzau zu einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe zusammengelegt. Die Aufgabe des selbständigen Gymnasiums ist in Kreuzau jedoch, wie oben dargelegt, nicht erwünscht.
Rot/Grün und der Bürgermeister favorisieren offensichtlich die “zweite Variante einer Gemeinschaftsschule“. Bei dieser Lösung würden die bisherige Hauptschule und die bisherige Realschule aufgelöst und zu einer Gemeinschaftsschule als Schule der Sekundarstufe I zusammengefasst. Das bedeutet, dass nach den Vorgaben des Ministerium alle SchülerInnen, die bei Beibehaltung des bisherigen dreigliedrigen Systems entweder die Realschule oder die Hauptschule besucht hätten, von der 5. bis zur 10. Klasse integriert, d.h. gemeinsam und zwar nach gymnasialen Standards i.d.R. im gebundenen Ganztagsbetrieb zu unterrichten sind. Unsere Befürchtung ist, dass durch das lange gemeinsame Lernen potenzielle HauptschülerInnen überfordert, die potenziellen RealschülerInnen hingegen unterfordert werden. Eine Möglichkeit, auf die besonderen Bedürfnisse solcher SchülerInnen einzugehen, für die ein Übergang auf das Gymnasium von vornherein keine realistische Alternative darstellt und die stattdessen gezielt und ohne Umwege auf eine spätere berufliche Tätigkeit vorbereitet werden sollten, besteht bei dem Konzept des “langen gemeinsamen Lernens nach gymnasialen Standards” nicht.
Die offensichtlichen Schwächen des Modellvorhabens ” Gemeinschaftsschule” haben uns dazu bewogen, das innerhalb der FDP-Fraktion des Kreises Düren entwickelte Konzept der Errichtung einer “berufsorientierten Realschule als adaptiver Profilzweig der allgemeinen Realschule” als eine für Kreuzau realistische Alternative vorzuschlagen. Das Konzept sieht die Auflösung der Hauptschule vor. Hierbei wird angenommen, dass sich die bisher für die Hauptschule prognostizierten SchülerInnen für die Realschule anmelden werden.
Die berufsorientierte Realschule soll in Form des gebundenen Ganztagsunterrichts geführt werden. Den SchülerInnen, die sich für diesen Zweig entscheiden, soll einerseits die Möglichkeiten geboten werden, dieselben (auch weiterführenden) Abschlüsse zu erreichen wie SchülerInnen der allgemeinen Realschule. Andererseits soll die besondere berufsorientierte Ausrichtung (z.B. Konzentration auf MINT-Fächer – Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) sowie Unterricht in Kommunikation in Alltag und Beruf, verbunden mit vermehrten Praxisbegegnungen wie Betriebspraktika und –erkundungen sowie gemeinsamen Projekten mit Partnern der Wirtschaft den sofortigen Einstieg in den Beruf erleichtern helfen. Durch den Ganztagsunterricht erscheinen vermehrte Unterstützungsangebote möglich, um auch den weniger leistungsfähigen oder benachteiligten SchülerInnen zu einem qualifizierten Schulabschluss zu verhelfen oder die Fähigkeit zur Berufsausbildung zu vermitteln. Durch dieses im Vergleich mit der allgemeinen Realschule attraktive Angebot erscheint es möglich, die MindestschülerInnenzahl der bisherigen Hauptschule zu erreichen oder sogar zu übertreffen.
Es erscheint nicht unmöglich, die Errichtung einer „berufsorientierten Realschule als adaptiver Profilzweig der allgemeinen Realschule“ über einen Antrag der Gemeinde Kreuzau nach § 25 SchulG vom Ministerium genehmigt zu bekommen. Nach Aussagen der Ministerin Löhrmann entscheiden die Kommunen in Absprache mit der Schulaufsicht vor Ort selbst, welche Maßnahmen zu ihrer standortspezifischen Situation passen. Die Ministerin, die die Form der Gemeinschaftsschule favorisiert, äußerte zunächst, dass der demografische Wandel in den Kommunen für eine Situation sorge, in der es entweder eine Gemeinschaftsschule oder gar keine Schule mehr geben würden. Später betont sie jedoch, dass die Landesregierung für verschiedene Ansätze offen sei, solange es pragmatisch umsetzbare und pädagogisch sinnvolle Lösungen seien. Beide Anforderungen dürften hier erfüllt sein.
Der Modellversuch der berufsorientierten Realschule böte den Vorteil, den Namen und die durchweg bewährten Konzepte der allgemeinen Realschule zu erhalten. Als Hauptvorteile können gelten: Gebundener Ganztagsbetrieb, Möglichkeit alle Abschlüsse der Realschule zu erwerben, verstärkte Orientierung an den Einsatzmöglichkeiten in den Betrieben der heimischen Wirtschaft oder auch im Bereich der Gesundheit und Pflege, besondere Förderung auch der schwächeren SchülerInnen. Wir sehen durchaus die Möglichkeit, dass sich auch SchülerInnen und ihre Eltern, die sonst die allgemeine Realschule gewählt hätten, sich für den neuen Profilzweig entscheiden werden. Je nach Konzept kann die allgemeine Realschule weiterhin den Halbtagsunterricht anbieten, sie könnte jedoch auch zum offenen oder gebundenen Ganztag wechseln.
In der Sitzung des Schulausschusses vom 10.01.2011 stieß unser Konzept der berufsorientierten Realschule auf großes und durchweg zustimmendes Interesse bei den Schulleitern aller Schulformen, obgleich nicht zu verkennen ist, dass die mit der Einführung der Gemeinschaftsschule vom Ministerium in Aussicht gestellten Vergünstigungen (z.B. bei der Bemessung des Lehrdeputats) von der Lehrerschaft durchaus zur Kenntnis genommen werden dürften.
Die nachfolgenden Diskussionen im Schulausschuss und Hauptausschuss drehten sich im wesentlichen um die Frage, ob die eindeutig auf die Errichtung der Gemeinschaftsschule gerichtete Formulierung des Beschlussvorschlages der Verwaltung oder unsere neutralere Formulierung der “Teilnahme an einem noch zu präzisierenden Schulversuch nach § 25 Schulgesetz” beschlossen werden soll.
Letztlich konnte folgender Kompromiss erzielt werden:
“Grundsätzlich wird Interesse bekundet, am “Schulversuch Gemeinschaftsschule” ab dem Schuljahr 2012/2013 teilzunehmen. Eine endgültige Entscheidung soll in jedem Fall unter Berücksichtigung der kreisweiten Schulentwicklungsplanung dann schnellstmöglich getroffen werden. Gegenüber dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist mitzuteilen, dass Interesse zur Teilnahme am “Schulversuch Gemeinschaftsschule” besteht.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Schulleitern der Schulen am Schulzentrum Kreuzau und den Grundschulen alle möglichen Alternativen ergebnisoffen zu erarbeiten und zur übernächsten Sitzung des Schulausschusses vorzulegen. Dabei sollen auch mögliche Kooperationen mit den Nachbarkommunen berücksichtigt werden. Außerdem sind Vorschläge zum Ablauf einer möglichen Elternbefragung zu erarbeiten. Das Beratungsangebot des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen soll in Anspruch genommen werden.”
Da die Vertreter aller Fraktionen übereinstimmend gelobten, darauf zu achten, dass die Verwaltung auch wirklich alle möglichen Alternativen ergebnisoffen erarbeiten und vorlegen wird, haben wir letztlich den Kompromiss mitbeschlossen. Auf seine Realisierung dürfen wir mir Recht gespannt sein!