Änderungsanträge der FDP zur Vorlage 4/2010 “Aufwandsentschädigung und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau vom 18.03.2010

19 März 2010

Antrag zu TOP 5 der 3. Sitzung des Hauptausschusses und zum entsprechenden TOP der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau „Aufwandsentschädigung und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau – Vorlage 4/2010“ sowie zu TOP 11 der 3. Sitzung des Hauptausschusses und zum entsprechenden TOP der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau „Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010 – Vorlage 6/2010 1.Ergänzung“

 

Die FDP-Fraktion stellt zu den genannten Tagesordnungspunkten des Hauptausschusses und des Rates folgenden Änderungsantrag:

  1.  Rückwirkend ab dem 01.01.2010 werden folgende Aufwandsentschädigungen für die Übernahme von Funktionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau gezahlt:

    Wehrführer                           120,00 €/Monat
    stellv. Wehrführer               66,00 €/Monat
    Zugführer                              22,00 €/Monat
    Gruppenführer                     22,00 €/Monat
    Jugendfeuerwehrwart         22,00 €/Monat
    Jugendgruppenleiter          12,00 €/Monat.
     
  2.  Für „Sonderfunktionen“ (Entschädigungen für neue Funktionen) werden vorerst keine Aufwandsentschädigungen gezahlt.           

  3.  Die Beträge für die Entschädigung der Ausbilder und die Verpflegungskostenzuschüsse sind in der im Beschlussvorschlag angegebenen Höhe anzusetzen.           

  4.  Die sich aus den Nr. 1 und 2 ergebenden haushaltsrechtlichen Konsequenzen sind in den Haushalt 2010 entsprechend einzuarbeiten.

 

Begründung

a.) Der Bürgermeister teilt in seiner Vorlage 6/2010 1 Ergänzung mit, dass die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Kreuzau ab dem Haushaltsjahr 2010 wieder nach den Vorgaben des Nothaushaltsrechtes geführt werden muss. In der einschlägigen Vorschrift des § 82 GO über die vorläufige Haushaltsführung darf die Gemeinde ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen.

b.) Der der Vorlage 4/2010 zugrunde liegenden Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau begründet ihre Bitte um Anpassung der Aufwandsentschädigungen lapidar damit, dass die „Aufgaben der einzelnen Funktionsträger und der dadurch resultierende Zeitaufwand … in den letzten Jahren überproportional gestiegen“ seien, ohne auch nur ein konkretes Beispiel dafür zu geben, was gemeint ist. Die Beschlussvorlage der Verwaltung setzt den Akzent auf ihre „Auffassung, dass eine betragsmäßige Anpassung der Sätze angebracht ist, um der Preissteigerung der letzten Jahre Rechnung zu tragen und so zu verhindern, dass die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen durch die Übernahme von Funktionen finanziellen Aufwand (durch größere Anzahl von Telefonaten und z.B. Fahrtkosten durch die Teilnahme an Besprechungen) selbst tragen müssen.“

c.) Den Vorgaben des Nothaushaltsrechtes ist zu entnehmen ist, dass die freiwilligen Leistungen schrittweise zu reduzieren sind. Die Kreuzauer Feuerwehr ist zwar eine freiwillige Feuerwehr mit ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Sie erfüllt allerdings mit dem Brandschutz eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Insofern befinden sich die bisher gezahlten Aufwandsentschädigungen in einer Grauzone zwischen freiwilligen Leistungen und „Aufwendungen, zu denen die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist“. Bei wohlwollender Betrachtung ließe sich die Berücksichtigung der Inflationsrate grundsätzlich rechtfertigen. Schließt man sich dieser Betrachtungsweise an, können allerdings nur die tatsächlich aufgelaufenen Preissteigerungsraten eine Erhöhung begründen.

d.) Die kumulierten Inflationsraten (Klammerwerte: Erhöhungsprozentsätze der Beschlussvorlage), bezogen auf die letzte Anpassung, betragen für

Wehrführer,                                       + 15,5%          (+ 46,3%)
stellv. Wehrführer                              + 15,5%          ( + 32,7%)
Zugführer                                           + 7,0%           (+ 100,0%)
Gruppenführer                                   +  8,6%           (+100,0%)
Jugendfeuerwehrwart                         +  5,4%.          (+100,0%)
Jugendgruppenleiter                           +15,5%           (+143,9%)

Die oben in Nr. 1 (Änderungsantrag) aufgelisteten Beträge entsprechen einer Erhöhung um die tatsächlich aufgelaufenen kumulierten Inflationsraten, die allerdings mit Blick auf mögliche zukünftige Preissteigerungen aufgerundet worden sind.

e.) Die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für „Sonderfunktionen“ kann derzeit nicht unterstützt werden, da es sich sogar nach Auffassung der Kämmerei in ihren Erläuterungen zum Haushalt für Produkt 123 1, Sachkonto 542107 um erstmals zu zahlende „Entschädigungen für neue Funktionen“ handelt.  Neue freiwillige Leistungen kommen aber nach den Vorgaben des Nothaushaltsrechtes nicht in Betracht.

(f) Im Übrigen gilt, wie bereits in unserem Antrag auf Reduzierung der Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende und Ratsmitglieder formuliert, der Satz: „Ehren“amtler, üben wie schon der Name der Bezeichnung sagt, ihr Amt der Ehre und nicht des Geldes wegen aus.

Kreuzau, den 18.03.2010

gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender)