Änderungsantrag der FDP zum Haushalt 2010: Erhöhung des Ansatzes “Unterhaltung der Straßen”

18 März 2010

Antrag zu TOP 11 der 3. Sitzung des Hauptausschusses und zum entsprechenden TOP der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau „Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010 – Vorlage6/2010 1.Ergänzung“  

Die FDP-Fraktion stellt zu den genannten Tagesordnungspunkten des Hauptausschusses und des Rates folgenden Änderungsantrag:

1. Der dem Beschlussvorschlag des Bürgermeisters zur Festsetzung der Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010 zu Grunde liegende Haushaltsplan wird für den Ansatz des Produktes 541 1, Sachkonto 522 101 „Unterhaltung der Straßen“ in Höhe von 200.000 € um 300.000 € auf einen Haushaltsansatz in Höhe von 500.000 € erhöht.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat zeitnah eine aktualisierte Fassung des Straßeninstandsetzungsprogramms vorzulegen, aus der die Rangfolge der dringlichsten Maßnahmen hervorgeht.

3. Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob und ggf. in welcher Höhe noch Mittel aus dem Konjunkturpaket II zur Verfügung stehen um Schlaglöcher auf den Straßen zur Reduzierung des Straßenlärms zu beseitigen. Falls noch Mittel zur Verfügung stehen sollten, ist der Ansatz des Produktes 541 1, Sachkonto 522 101 „Unterhaltung der Straßen“ entsprechend zusätzlich zu erhöhen. 

Begründung 

1.  Der Bürgermeister teilt in seiner Vorlage 6/2010 1 Ergänzung mit, dass die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Kreuzau ab dem Haushaltsjahr 2010 wieder nach den Vorgaben des Nothaushaltsrechtes geführt werden muss. In der einschlägigen Vorschrift des § 82 GO über die vorläufige Haushaltsführung darf die Gemeinde ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen. 

2. Es dürfte unstrittig sein, dass die Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge als gesetzlicher Pflichtaufgabe, hier insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich rechtlich verpflichtet ist, das gemeindliche Straßennetz in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. 

3. Angesichts des außerordentlich strengen Winters dürfte der Erhöhungsbetrag auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Nothaushaltsrechtes nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein sein. 

Kreuzau, den 18.03.2010
gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender)