Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2010 – Protokollauszug über die Sitzung des Rates vom 08.12.2009

9 Dezember 2009
“Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2010;hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 75/2009 1. Ergänzung
 

 

BM Ramm teilt mit, dass seitens der Verwaltung heute eine neue Tischvorlage vorgelegt wurde.

Desweiteren liege ein Antrag der FDP-Fraktion vor, der wie folgt lautet:

1. Wir beantragen hiermit, die Vorlage 75/2009 bis zur Sitzung des Rates unter Zugrundelegung des neuen Gebührenvorschlages des ZEW zu überarbeiten und die überarbeitete Fassung dann dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

2. Falls die Verbandsversammlung des ZEW wider Erwarten am 11.12.2009 einen von dem Vorschlag der Verwaltung des ZEW abweichenden Beschluss fassen sollte, müsste die Satzung erneut überarbeitet und im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses bis zum Jahresende 2009 auf den Weg gebracht werden.

BM Ramm teilt mit, dass die Gebührensatzung noch in diesem Jahr veröffentlicht werden müsse. Bis zum 18.12.2009 müsse die endgültige Fassung der Gebührensatzung feststehen. Von daher bittet er, von der Umsetzung des Punktes 2 abzusehen. Hiermit erklärt sich Dr. Meurer für die FDP-Fraktion einverstanden.

Ratsmitglied Heidbüchel ist der Auffassung, dass im Rat eher über die Gebühren der Abfallentsorgung zu diskutieren sei. Hierzu solle insbesondere der ZEW die Berechnungsgrundlagen früher der Gemeinde zur Verfügung stellen. Er vertritt nach wie vor die Meinung, dass die Gemeinde sich gegen die hohe Gebührenforderung der ZEW in Höhe von fast 30 % zur Wehr setzen müsse.

BM Ramm erläutert, dass die Verwaltung im besten Wissen und Gewissen gehandelt habe, der ZEW sei ein Umlageverband. Er sagt zu, dass die Verwaltung versuchen werde, die Kalkulationsgrundlagen zukünftig früher zu erhalten….
Ratsmitglied Dr. Meurer unterstützt die Aussagen von Ratsmitglied Heidbüchel und ergänzt, dass Druck auf den ZEW ausgeübt werden müsse, nur so können negative Entscheidungen möglicherweise gekippt werden. Im Hinblick auf die Aussagen aus der letzten Hauptausschusssitzung erläutert Herr Wolfram sehr ausführlich die Zusammensetzung der Personalkosten und die anfallenden Arbeiten im Bereich der Abfallentsorgung. Die Ratsmitglieder nehmen diese Ausführungen zur Kenntnis.

Nachrichtlich wird noch mitgeteilt, dass der ZEW Verbandsausschuss in seiner Sitzung am Freitag, dem 11.12.2009 beschlossen hat, keine neue Gebührensatzung für das Jahr 2010 zu beschließen. Die bestehende Gebührensatzung für das Jahr 2009 behält im Jahr 2010 ihre Gültigkeit.

Beschluss:
 

 

„Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2010 in Kraft.“

Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen”