hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau
Das AM Eßer berichtet, dass Abfallberater Wolfram in der letzten Fraktionssitzung dahingehend informiert habe, dass die ZEWVerbandsversammlung erst nach der Ratssitzung in Dezember tage und erst dann eine endgültige Festsetzung durch den ZEW erfolge….
Das AM Heidbüchel moniert ebenfalls die erheblichen Erhöhungen durch den ZEW; es sei eine politische Entscheidung, möglichst wenig Müll zu produzieren, die auch weiterhin gefördert werden solle. Die Kalkulationsgrundlagen des ZEW sollten dargelegt werden, die Forderung könne so nicht akzeptiert werden.
Durch die AM Dr. Meurer und Heidbüchel wird ausgesagt, dass hinsichtlich der Anwendung des KGSt-Gutachtens die entstehenden Personal- Gemein- und Sachkosten der Höhe nach nicht nachvollzogen werden können. Ferner solle hinsichtlich der Sperrmüllentsorgung die Kalkulation überdacht werden und eine gerechtere Verteilung vorgenommen werden….
Das AM Eßer (fordert, die) Verwaltung solle bei dem ZEW die Gebührenkalkulation hinterfragen.
Das AM Dr. Meurer bittet, diese Zusatzinfos kurzfristig von dem ZEW einzuholen und in der nächsten Ratssitzung hierüber zu berichten. Er sei zudem verwundert über die Anwendung des KGSt-Gutachtens. GVD Stolz erläutert, dass die KGSt für die Errechnung von Gebühren dieses Gutachten erstellt habe, welches jährlich aktualisiert werde und allgemein anerkannt sei.
Beschlussvorschlag:„Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung, bezogen auf das Jahr 2010, beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2010 in Kraft.“
[...] stieß vor allem bei der Kreuzauer FDP, aber auch den Sprechern von CDU und SPD auf Kritik (vgl. Protokollauszug über die Sitzung des Hauptausschusses vom 24.11.2009). Gleichzeitig wurde durch die im ZEW vertretenen Politiker (Landrat, CDU- und FDP-Vertreter) [...]
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