Finanzierung der Festhalle durch die Schulpauschale (Schreiben der FDP-Fraktion vom 18.09.2007 an die Fraktionsvorsitzenden)

18 September 2007

An die

Fraktionsvorsitzenden des Rates der Gemeinde Kreuzau

Herrn Ingo Eßer (CDU)

Herrn Rolf Heidbüchel (SPD)

Herrn Wolfgang Burmester (Bündnis 90/Die Grünen)

52372 Kreuzau                                                                                             18. September 2007

Erforderliche Sanierungs-/Unterhaltungsarbeiten im Bereich der Festhalle Kreuzau;

hier: Unsere Erkundigungen bei der Verwaltung über die Art der Finanzierung

Sehr geehrter Herren Kollegen,

am 31.08.2007 hatten wir uns mit dem als Anlage beigefügten Schreiben an die Verwaltung gewandt und unsere rechtlichen und sachlichen Bedenken gegen die am 15.08.2007 vom Bauausschuss beschlossenen Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen durch Inanspruchnahme von Mitteln der Schulpauschale geäußert. Darin hatten wir um Vorlage des offiziellen Bescheides, dass die „Festhalle als Schulaula anerkannt“ ist und um Einholung eine Unbedenklichkeitserklärung durch die Kommunalaufsicht über die vorgesehene Art der Finanzierung bis zur Ratssitzung am 09.10.2007 gebeten. Der guten Ordnung halber möchten wir Sie über den derzeitigen Stand der Angelegenheit informieren.

Herr Schmühl hat sich zwischenzeitlich in Gestalt eines mündlichen bzw. telefonischen Zwischenbescheides zu unseren Bitten geäußert. Darin bringt er zum Ausdruck, dass

a)      ein schriftlicher Anerkennungsbescheid und sonstige schriftliche Vorgänge über die Anerkennung der Festhalle als Schulaula nicht existieren,

b)      die Finanzierung der Festhalle durch die Schulpauschale bereits seit zwei Jahren praktiziert würde; dies ließe sich ohne weiteres aus den Haushalten für 2006 und 2007 herauslesen, wo sogar eine genaue Aufteilung nach der Schülerzahl der einzelnen Schularten vorgenommen würde,

c)      die Angelegenheit, unserer Bitte entsprechend, der Kommunalaufsicht zur Entscheidung vorgelegt worden sei.

Die Ausführung von Herrn Schmühl zu Punkt a) finden wir betrüblich, die zu Punkt c) sehen wir dagegen positiv.

Wir haben uns nun die Mühe gemacht, zu überprüfen, inwieweit seine Aussagen zu Punkt b) nachvollziehbar sind und ob sich daraus bzw. durch die Tatsache, dass die Haushalte 2006 und 2007 durch den Rat der Gemeinde Kreuzau beschlossen und durch die Kommunalaufsicht nicht beanstandet worden sind, bereits die offizielle Anerkennung der Festhalle als Schulaula herleiten lässt.

Dabei müssen wir vorab einräumen, die Brisanz dieses Themas in den Jahren 2006 und 2007 leider nicht erkannt zu haben, weil wir den Fokus auf andere Aspekte der beiden Haushalte gerichtet hatten. Allerdings können wir uns nicht erinnern, dass die Finanzierung der Festhalle in den Haushaltsberatungen des Rates von Ihren Parteien oder der Verwaltung überhaupt angesprochen worden ist.

Es ist nicht ganz einfach zu erkennen, welchen Weg der Geldfluss der Schulpauschale durch die Haushalte 2006 und 2007 nimmt, um letztendlich die Ausgaben der Festhalle mit abzudecken:

Die Schulpauschale nach dem GFG wurde zunächst im Einzelplan 9 des Vermögenshaushaltes 2007 als Einnahme in Höhe von 435.000 EURO veranschlagt. Von diesem Betrag sind 274.000 EURO dem Verwaltungshaushalt zugeführt und dort wiederum im Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft) als Einnahme veranschlagt worden. Eine Weiterleitung der Mittel in den Einzelplan 2 (Schulen) erfolgte nicht.

Den Erläuterungen zum Vermögenshaushalt ist auf S. 23 eine „Übersicht über die im Haushaltsjahr 2007 enthaltenen Maßnahmen, die mit Mitteln der Schulpauschale finanziert werden, sowie weitere Maßnahmen ab 2008“ beigefügt. Aus dieser Übersicht ergibt sich, dass die Mittel der Schulpauschale völlig und ausschließlich, also ordnungsgemäß für genau spezifizierte schulische Zwecke aufgebraucht worden sind. Daraus muss der unvoreingenommene Leser den Schluss ziehen, dass eine (aus unserer Sicht rechtswidrige) Finanzierung der Festhalle durch Mittel der Schulpauschale nicht vorgenommen worden ist.

Allerdings erfolgten lt. Anm. 51 Verwaltungshaushalt 2006 erstmals ab 2005 sog. innere Verrechnungen mit anderen Unterabschnitten des Haushalts, zunächst durch Übernahme der nicht gedeckten Kosten der 5-fach Sporthalle und ab 2006 auch für die der Festhalle, „da die Festhalle für das Schulzentrum (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) als Aula fungiert.“

Falls dieses in den Anmerkungen des Haushalts 2007 wiederholte Zitat allein für die „offizielle Anerkennung“ der Festhalle als Schulaula herhalten müsste, erschiene es uns als Argumentationsgrundlage etwas „dünn“.

Außerdem drängen sich aus unserer Sicht neue Fragen und kritische Anmerkungen auf:

  • Warum müssen die Schulen die nicht gedeckten Kosten der Festhalle erst ab 2006 übernehmen?
  • Fungierte die Festhalle vor 2006 nicht als Schulaula?
  • Wurde die Festhalle nicht lange Zeit vor der Errichtung des Schulzentrums erbaut?
  • Die Übernahme der Kosten erfolgt nicht nach kostenrechnerischen Gesichtspunkten, etwa nach Maßgabe der tatsächlicher Nutzung durch die Schulen, sondern es sind pauschal sämtliche nicht durch Einnahmen von den Vereinen und privaten Nutzern gedeckte Ausgaben ohne jeden Nachweis durch den Schulbereich zu tragen.
  • Aus der von der Verwaltung erstellten Übersicht über die „Veranstaltungen in der Festhalle Kreuzau im Jahre 2006“ ergibt sich für die Schulen ein Nutzungsanteil von 12%. Die Kostenübernahme durch den Schulbereich hat im Jahr 2006 insgesamt 84.679 € betragen. Das sind, bezogen auf die Gesamtausgaben für die Festhalle in Höhe von 105.879 € immerhin 80%. In 2007 betrug die Kostenübernahme mit 96.942 € von 118.142 € sogar 82%. Wären die Kosten nach Maßgabe der tatsächlichen Nutzung übernommen worden, hätten in 2006 nur 10.161 € verrechnet werden dürfen. Die Übernahme der Differenz von (84.679 – 10.161 €) = 74.518 € beinhaltet nach unserer Auffassung eine unzulässige Verschiebung von freiwilligen Ausgaben in den Bereich der Pflichtausgaben. Diese Differenz würde in 2007 bei Annahme desselben Nutzungsanteils 82.765 € betragen.
  • Aus der mittelfristigen Finanzplanung für 2008 ergibt sich, dass von den 119.994 € für die Festhalle veranschlagten Gesamtausgaben wiederum 98.794 € durch den Schulbereich übernommen werden sollen. Addiert man nun die von der Verwaltung genannten 310.000 € für die Sanierung der Festhalle hinzu, werden mit 408.794 € sage und schreibe 94% der eingeplanten Schulpauschale in Höhe von 435.000 € für den Betrieb und die Sanierung der Festhalle eingesetzt.

Wir möchten uns an dieser Stelle mit einer politischen Wertung dieses Vorhabens zurückhalten. Bedenken Sie aber bitte, dass unabhängig von der rechtlichen Problematik und einer eventuellen Zustimmung der Kommunalaufsicht, dem Bereich der schulischen Bildung aller Kreuzauer Ortsteile nach Realisierung des Vorhabens bis 2008 annähernd 0,6 Millionen € für die Zwecke der Festhalle entzogen würden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender)

Kopien:

Herrn Bürgermeister Walter Ramm

Herrn Stolz
Herrn Decker

Herrn Schmühl

Dürener Nachrichten

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